Sonntag, 10. August 2008

Dr. Christoph Eymann und die Wahrheit

"Der Fisch stinkt vom Kopfe her."
Norddeutsches Sprichwort

Dr. Christoph Eymann ist Leiter des Erziehungsdepartements Basel-Stadt und direkter Chef von Hans Georg Signer, dem Ressortleiter Schulen. Gegen zahlreiche seiner Mitarbeiter laufen diverse Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch, Nötigung und anderen mutmasslichen Delikten. Diverse anonyme blog-Betreiber äussern sich äusserst kritisch zu Regierungsrat Eymann. Dieser beklagt sich im Internet über eine Verleumdungskampagne gegen seine Person. Das Gegenteil ist der Fall. Regierungsrat Eymann hat selber eine Verleumdungkampagne gegen einen politisch unbequemen Lehrer unterstützt. Zahlreiche Eltern sind Zeugen, dass die folgenden Aussagen von Dr. Christoph Eymann nicht der Wahrheit entsprechen:

"Herr H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulhausleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbingkampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keinen Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen."

Das Gegenteil ist wahr! Sämtliche Akten beweisen, dass Lehrer H. von diversen Personen vorsätzlich in Misskredit gebracht worden ist. Die Aussage von Regierungsrat Eymann entspricht nicht der Wahrheit!

"Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule, welche die Kündigung gegenüber Herrn H. aussprachen bzw. genehmigten, haben ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt. Sie haben mit ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgt, sondern ausschliesslich das Wohl der Kinder und der Schule."

Auch hier ist genau das Gegenteil der Fall! Die gesetzlichen Vorschriften wurden nicht korrekt angewandt. Die Kündigung von Lehrer H. war missbräuchlich! Die Kündigung musste zurückgenommen werden!

"Wir wissen, dass der Unterricht von Herrn H. in der Elternschaft auch Zustimmung und Rückhalt erfahren durfte. So sind denn auch aus der Sicht des Erziehungsdepartementes und der Orientierungsschule die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. unbestritten. Trotzdem war die Kündigung unvermeidlich."

Auch hier ist wieder das Gegenteil richtig! Regierungrat Eymann hat zwar Recht, wenn er die die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. lobt, aber eine Kündigung war in keinem Fall angezeigt. Dass die Kündigung weder unvermeidlich, noch rechtmässig war, ist aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts eindeutig ersichtlich:

"Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten."

Basler Verwaltungsgericht, 18.12.07

Regierungrat Eymann verkündet seine eigene Wahrheit. Es ist die Wahrheit der Globalisten, die uns freie Bürgerinnen und Bürger mit ihren globalen Lügen versklaven wollen. Wollen wir wirklich von solchen Leuten regiert werden?

1 Kommentar:

Egon Stein hat gesagt…

Dr. Christoph Eyermann und seine
subjektive Wahrheit
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Nach seinen Ausführungen über die
allseits anerkannte Qualifikation von Lehrer H.,rechtfertigt er mit dem Trotz-Begriff T r o t z d e m
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seine subjektive Sicht nicht gegebener Fakten, die Kündigung von Lehrer H. als unvermeidlich.
Diesem begrifflichen trotz-dem, welchem er keine Fakten zuordnen
kann, ist vor dem Hintergrund der Existenz-Vernichtung von Lehrer H.,eine geistige Vergewaltigung
von Eyermann, die seine psychische Verirrung offenbart.Zur Rettung seiner Günstlingsstellung im Vasallendienst der Mit- Intrigan-
ten,bricht er sogar Bürgerschutz- gesetze gegen die Bundesverfas-
sung, welcher er per gesetz ver-
pflichtet ist, und somit in meiner Wahrnehmung ein Verfassungsfeind
im Sold der Verwaltung ist.Egon Stein.Hauptstr.45,CH-6045 Meggen.
www.blogger.com/home<>steinegon@
gmail.com<