Sonntag, 23. Dezember 2012

Psychiatrisches Gutachten

 

An der Verhandlung vor dem Basler Strafgericht behauptete die Beklagte Gaby Jenö, sie habe nie veranlasst, dass Lehrer H. zum Psychiater muss. In Wirklichkeit versuchte die ehemalige Rektorin der Basler Orientierungsschule den engagierten Lehrer mit einer Kündigungandrohung zu einem Psychiatrischen Gutachten bei Dr. Daniel Fasnacht zu nötigen. Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser glaubte die Lüge und sprach Jenö von sämtlichen strafbaren Handlungen frei. Fragen, Beweise und Zeugen von Lehrer H. wurden von lic. iur. Marc Oser systematisch nicht zugelassen.

Montag, 24. September 2012

Psychische Krankheit


Das Schreiben von Thomas Baerlocher beweist, dass die angebliche psychische Krankheit von Lehrer H. eine Erfindung des Basler Erziehungsdepartements ist. Die Basler Staatsanwaltschaft hat mittels Verfügung dieses Originaldokument aus dem Internet entfernen lassen. Thomas Baerlocher war damals auch Parteipräsident der Basler SP.

Samstag, 15. September 2012

Drohungen

Die Mails von Lehrer H. beweisen, dass Gaby Jenö Drohungen ausgesprochen hat und nicht der freigestellte Lehrer. Offensichtlich sollte der unbequeme Lehrer mittels psychiatrischem Gutachten aus dem Lehrerberuf gemobbt werden. Die Basler Staatsanwaltschaft hat verfügt, dieses Dokument aus dem Internet zu entfernen.

Freitag, 14. September 2012

Aktennotiz

In diesem Dokument gibt Gaby Jenö zu, dass von Lehrer H. keine Drohungen geäussert wurden. Die Basler Staatsanwaltschaft hat verfügt, dieses Dokument aus dem Internet zu entfernen.

Freistellung

Dieses Dokument enthält die infame Lüge, Lehrer H. habe Drohungen geäussert. Die Basler Staatsanwaltschaft hat verfügt, dieses Dokument aus dem Internet zu entfernen.

Freitag, 31. August 2012

Lic. iur. Simon Burger - ausserordentlich befangener Staatsanwalt

Der im Fall Eymann tätige ausserordentliche Staatsanwalt lic. iur. Simon Burger ist weder unabhängig, noch unbefangen. Er behandelte die erste Strafanzeige gegen den Basler Regierungsrat Eymann völlig einseitig und ging mit keinem Satz auf die berechtigten Anliegen von Lehrer H. ein. Offensichtlich arbeitet dieser Staatsfunktionär ebenfalls für die Basler Regierung. Der Brief von Lehrer H. an Burger zeigt deutlich, dass dieser Staatsanwalt alles unternimmt, um die strafrechtlich relevanten Taten von Regierungsrat Eymann und seiner Mitarbeiterin Gaby Jenö unter den Teppich zu kehren.

Die Vorwürfe gegen Regierungrat Eymann sind weder diffus noch wirr, sondern massiv. Zahlreiche Dokumente belegen, dass Lehrer H. unter der Regie von Regierungsrat Eymann und Gaby Jenö als "selbst- und fremdgefährlich" verleumdet wurde, um ihn aus dem Basler Schulsystem zu mobben. Dem völlig unschuldigen Lehrer wurde unterstellt, er habe Drohungen geäussert, was sich als böswillige Lüge erwies. Simon Burger ist im Besitz der gegen Lehrer H. gerichteten Strafanzeige wegen angeblicher Drohung. Auf diesem Dokument behauptet Eymanns Mitarbeiterin Gaby Jenö, Lehrer H. habe Drohmails verschickt. Allerdings wurden bis auf den heutigen Tag keine derartigen Drohmails gefunden. Leider interessierte sich Simon Burger nicht im geringsten für diese heisse Spur. Wäre der ausserordentliche Staatsanwalt aus Zofingen tatsächlich unabhängig, wäre er diesem Hinweis nachgegangen.

Auch das zweite Strafverfahren gegen Regierungsrat Eymann wird Simon Burger zu 100% in den Boden stampfen.

Regierungsrat Eymann darf inzwischen in der Basler Zeitung neue Gerüchte über Lehrer H. verbreiten. Seit neustem vermutet der arglistige Regierungsrat einen Zusammenhang zwischen Lehrer H. und dem Häftling, der die zweite Strafuntersuchung ins Rollen gebracht hatte. Auch dieses arglistige Konstrukt benutzt Eymann, um von seinen eigenen Taten abzulenken. Lehrer H. soll offensichtlich einmal mehr den Sündenbock spielen.

Regierungsrat Morin spielt in diesem Skandal ebenfalls eine wichtige Rolle. Es ist bis heute unbekannt, dass Morins Sohn Schüler in der Klasse von Lehrer H. war. Morin schätzte Lehrer H. immer als wertvollen Pädagogen, zog aber den Schwanz ein, als H. aus dem Basler Schulsystem gemobbt wurde.

In der BaZ ist heute zu lesen, dass der Lehrer wegen psychischer Probleme entlassen worden sei. Auch diese Lüge geht auf das Konto von Regierungsrat Eymann. Lehrer H. hatte nie psychische Probleme. Ein psychiatrisches Gutachten, erstellt von Dr. med. Piet Westdijk, beweist, dass Lehrer H. völlig gesund ist. Interessanterweise ist noch keinem einzigen Basler Journalisten in den Sinn gekommen, mit Lehrer H. ein Interview durchzuführen. Offensichtlich will man einmal mehr nur den "armen, gestalkten" Regierungsrat Eymann zu Wort kommen lassen.

Dass auch die zweite Strafanzeige gegen Dr. Christoph Eymann von Simon Burger behandelt wird, ist rechtlich mehr als fragwürdig. Burger wird mit allen Mitteln versuchen, den angeschlagenen Regierungrat aus der Schusslinie zu nehmen. Es bleibt zu hoffen, dass es in Basel noch ein paar Journalisten gibt, die sich von den Ermittlungsergebnissen dieses befangenen Staatsanwalts aus Zofingen nicht über den Tisch ziehen lassen.

Dienstag, 15. Mai 2012

Wir haben genug!

Sehr geehrter Herr Dr. Christoph Eymann
Heute haben wir über die Medien erfahren, dass Sie uns noch einmal vier Jahre lang als Vorsteher des Erziehungsdepartements "unterstützen" wollen. Bitte tun Sie das nicht! Sie haben in den letzten Jahren die Basler Schulen zu dem gemacht, was sie heute sind. Wir Lehrerinnen und Lehrer müssen das ausbaden, was Sie mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angerichtet haben. Die Arbeitsbedingungen haben sich für uns seit Ihrem Amtsantritt massiv verschlechtert. Wir haben genug von Ihren beschönigenden Worten! Wir haben genug von Ihren unrealistischen Projekten! Wir wollen wieder mit Freude unterrichten! Machen Sie uns bitte die Freude und treten Sie nicht mehr an! Danke!

Mittwoch, 25. April 2012

Ausserordentlicher Staatsanwalt

Ausserordentliche Staatsanwälte erwecken vorsätzlich den Eindruck, sie seien unabhängig. In Wirklichkeit arbeiten sie für den Staat und stellen sämtliche Strafverfahren gegen kriminelle Behördenmitglieder systematisch ein. Sämtliche Beweise, welche die Wahrheit an den Tag bringen, werden von ausserordentlichen Staatsanwälten vorsätzlich ignoriert. Dass sich die kriminellen Staatsfunktionäre regelmässig widersprechen, wird von ausserordentlichen Staatsanwälten vorsätzlich nicht zur Kenntnis genommen. Dass in den Akten kein einziges Drohmail existiert, das Lehrer H. angeblich geschrieben haben soll, ist für lic. iur. S. Burger irrelevant. Hauptsache er kann die Strafuntersuchung gegen Dr. Christoph Eymann ohne grossen Aufwand einstellen. Dass Regierungsrat Eymann die Lüge seiner Mitarbeiterin Gaby Jenö (Lehrer H. habe Drohmails verschickt) ohne Rücksprache mit dem Lehrer für bare Münze nimmt, beweist, dass Regierungsrat Eymann seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, mit seinem voreiligen Brief an die Elternschaft (die Kündigung von Lehrer H. sei rechtmässig) sein Amt missbraucht hat und mit seinen falschen Anschuldigungen (Lehrer H. habe eine Fernmeldeanlage missbraucht) die Rechtspflege vorsätzlich in die Irre geführt hat. Wenn lic. iur. S. Burger die Akten tatsächlich unvoreingenommen studiert hätte, wären ihm die zahlreichen Widersprüche aufgefallen.

Donnerstag, 29. März 2012

Pfändung


2006 verleumdete Gaby Jenö, Unterer Batterieweg 159, 4059 Basel, ihren Mitarbeiter Lehrer H. als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer. In ihrer hochparanoiden Wahnvorstellung fühlte sie sich von Lehrer H. bedroht und liess den völlig ahnungslosen Lehrer über die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt mittels Amtshilfe von der Sondereinheit Barrakuda während seiner Sommerferien an seinem Wohnort überfallen. Lehrer H., der sich gegen die satanischen Anschuldigungen seiner Chefin wehren wollte, stellte Strafanzeige gegen Gaby Jenö, wurde jedoch von sämtlichen Richtern und Richterinnen nicht einmal ansatzweise ernst genommen. Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser sprach die arglistige Rufmörderin von ihren perfiden Taten frei und zwang Lehrer H. sogar dazu, die Kosten für die Anwältinnen seiner Peinigerin zu bezahlen. Dass ein Mobbingopfer die Anwaltskosten des Täters bezahlen muss, ist an arglistiger Perversion kaum mehr zu überbieten. Jetzt hat Lehrer H. sogar eine Pfändungsankündigung erhalten, in welcher Gaby Jenö von Lehrer H. den Betrag von Fr. 10'335 fordert. Falls Lehrer H. sich weigert, die völlig überrissene Forderung zu begleichen, wird er einmal mehr von der Polizei belästigt.

Sonntag, 22. Januar 2012

Die BaZ und der Mobbingfall Lehrer H.


Heute berichtete die BaZ endlich über den Mobbingfall Lehrer H., allerdings nur aus der Sicht des Erziehungsdepartements und der Staatsanwaltschaft. Lehrer H. wurde vom Autor des Artikels Raphael Suter kein einziges Mal kontaktiert. Bereits schon der tendenziöse Titel des BaZ-Artikels führt in die Irre: Nicht der angebliche Ex-Lehrer verfolgt Christoph Eymann, sondern der Erziehungsminister verfolgt den Lehrer, der sich seit über fünf Jahren gegen seine arglistige Entlassung wehrt. Erziehungsdirektor Christoph Eymann beschuldigt den Lehrer "anonyme Pamphlete" versendet zu haben. Mit diesem Rundumschlag versuchen Eymann und die Staatsanwaltschaft den Lehrer für Dinge verantwortlich zu machen, mit denen dieser nicht das Geringste zu tun hat. Immerhin erwähnt Raphael Suter in seinem Artikel den unabhängigen Blog "Behördenkriminalität", der ausführlich über die Machenschaften des Basler Erziehungsdepartements und der Basler Staatsanwaltschaft informiert.