Sonntag, 10. August 2008

Strafverfolgung - ein Instrument zur Diffamierung des Gegners

Um möglichst schnell wieder arbeiten zu können, lässt ein unrechtmässig freigestellter Lehrer von seinem Psychiater ein psychiatrisches Gutachten erstellen lassen, in welchem der renommierte Psychiater Dr. med. Piet Westdijk eindeutig zum Schluss kommt, dass der Lehrer nicht an einer psychischen Krankheit leidet und 100% arbeitsfähig ist. Frau lic. iur. Ines Weihrauch, die stellvertretende Leiterin des Rechtsdienstes im Erziehungsdepartements will dieses Gutachten aber nicht akzeptieren. In ihrer Stellungnahme z.H. des Appellationsgerichts meint sie zum Gutachten:

„Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Verwaltungsgericht grundsätzlich eine nachträgliche Verwaltungskontrolle ausübt, ist dieser Bericht im vorliegenden Verfahren nicht zu berücksichtigen.“

Spätestens jetzt wird auch dem letzten Skeptiker klar werden, dass die dem Lehrer angedichtete „psychische Krankheit“ nur als Vorwand dient, um diesen mit einer generalstabsmässig geplanten Eskalations-Kaskade aus dem Schuldienst zu entfernen. Dieser vom ED zu verantwortende Angriff auf die psychische und physische Integrität des politisch unbequemen Lehrers dürfte mit grösster Wahrscheinlichkeit strafrechtlich relevant sein. Um die Eskalation auf die Spitze zu treiben, reicht Rektorin Gaby Jenö schliesslich am 11.08.06 um 19.20 Uhr bei der Bezirkswache City eine Strafanzeige wegen angeblicher Drohung gegen den Lehrer ein. Wenn sie ihn schon nicht über den psychiatrischen Weg erledigen kann, dann offensichtlich wenigstens über das Strafrecht.

Bei ihren Angaben greift Rektorin Gaby Jenö ein weiteres Mal zu einer arglistigen Lüge: Obwohl der Lehrer mit ihr seit Wochen kein Gespräch mehr geführt hat, behauptete sie, dieser hätte sich mit dem Amokläufer Tschanun verglichen und Drohungen per E-Mail verschickt. Aus dem Brief-Verkehr des Lehrers mit seiner Rektorin wird deutlich, dass nicht der Lehrer Drohungen ausgesprochen hat, sondern Rektorin Gaby Jenö. Die Tatsache, das Jenö vom unbescholtenen Lehrer ein psychiatrisches Gutachten verlangt hat, ist eine massive Kompetenzüberschreitung der Rektorin und müsste eigentlich als schwere Pflichtverletzung vom Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann mit personalrechtlichen Massnahmen bestraft werden. Nur Vertrauensärzte und Richter haben das Recht bei unrechtmässiger Krankschreibung des Arbeitnehmers ein psychiatrisches Gutachten anzuordnen. Da sich der politisch unbequeme Lehrer aber zu keiner Zeit krank gemeldet hat, muss das Vorgehen von Rektorin Gaby Jenö als massiv rechtswidrig bezeichnet werden.

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