Sonntag, 10. August 2008

Dr. Christoph Eymann und die Wahrheit

"Der Fisch stinkt vom Kopfe her."
Norddeutsches Sprichwort

Dr. Christoph Eymann ist Leiter des Erziehungsdepartements Basel-Stadt und direkter Chef von Hans Georg Signer, dem Ressortleiter Schulen. Gegen zahlreiche seiner Mitarbeiter laufen diverse Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch, Nötigung und anderen mutmasslichen Delikten. Diverse anonyme blog-Betreiber äussern sich äusserst kritisch zu Regierungsrat Eymann. Dieser beklagt sich im Internet über eine Verleumdungskampagne gegen seine Person. Das Gegenteil ist der Fall. Regierungsrat Eymann hat selber eine Verleumdungkampagne gegen einen politisch unbequemen Lehrer unterstützt. Zahlreiche Eltern sind Zeugen, dass die folgenden Aussagen von Dr. Christoph Eymann nicht der Wahrheit entsprechen:

"Herr H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulhausleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbingkampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keinen Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen."

Das Gegenteil ist wahr! Sämtliche Akten beweisen, dass Lehrer H. von diversen Personen vorsätzlich in Misskredit gebracht worden ist. Die Aussage von Regierungsrat Eymann entspricht nicht der Wahrheit!

"Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule, welche die Kündigung gegenüber Herrn H. aussprachen bzw. genehmigten, haben ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt. Sie haben mit ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgt, sondern ausschliesslich das Wohl der Kinder und der Schule."

Auch hier ist genau das Gegenteil der Fall! Die gesetzlichen Vorschriften wurden nicht korrekt angewandt. Die Kündigung von Lehrer H. war missbräuchlich! Die Kündigung musste zurückgenommen werden!

"Wir wissen, dass der Unterricht von Herrn H. in der Elternschaft auch Zustimmung und Rückhalt erfahren durfte. So sind denn auch aus der Sicht des Erziehungsdepartementes und der Orientierungsschule die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. unbestritten. Trotzdem war die Kündigung unvermeidlich."

Auch hier ist wieder das Gegenteil richtig! Regierungrat Eymann hat zwar Recht, wenn er die die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. lobt, aber eine Kündigung war in keinem Fall angezeigt. Dass die Kündigung weder unvermeidlich, noch rechtmässig war, ist aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts eindeutig ersichtlich:

"Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten."

Basler Verwaltungsgericht, 18.12.07

Regierungrat Eymann verkündet seine eigene Wahrheit. Es ist die Wahrheit der Globalisten, die uns freie Bürgerinnen und Bürger mit ihren globalen Lügen versklaven wollen. Wollen wir wirklich von solchen Leuten regiert werden?

Vorsätzliche Verdrehung von Ursache und Wirkung

Mittels vorsätzlicher Verdrehung von Ursache und Wirkung stellt Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger sämtliche Strafanzeigen eines politisch unbequemen Lehrers gegen seine Vorgesetzten ein. Als Zugabe unterstellt die Anwältin des Staates dem Anzeigesteller eine "rechtsmissbräuchliche, querulatorische Anzeigenerstattung". Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt nicht daran interessiert, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre verfassungsrechtlich garantierten Rechte wahrnehmen. Der Lehrer, der laut eigenen Angaben seit einiger Zeit an einer "Faschismus-Allergie" leidet, sonst aber völlig gesund ist, sieht sich von Staatsanwältin Eva Eichenberger "vermindert" ernstgenommen. Zähneknirschend zahlt er Fr. 4500.-- Kostenvorschuss, damit die Rekurskammer des Strafgerichts sich mit dem Mobbing-Skandal auseinandersetzt. Sorgfältig stellt er die unzähligen vorsätzlichen Verdrehungen der Staatsanwältin richtig. Als Insider bin ich im Besitz einer Kopie dieses Schreibens. Hier also das brisante Dokument:

Alle Angaben von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger werden vom Anzeigesteller bestritten. Der Anzeigesteller hält an sämtlichen Strafanzeigen fest und beantragt, dass sein Rekurs von der Rekurskammer des Strafgerichts gutgeheissen wird, die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die bekannte Täterschaft erhebt und die allfälligen Kosten zu Lasten des Staates oder zu Lasten der Täterschaft gehen. Aus den Akten ist eindeutig ersichtlich, dass alle begangenen Delikte nur ein einziges Ziel hatten, nämlich die rechtswidrige Ausgrenzung des Anzeigestellers von seinem Arbeitsplatz. Tatsächlich ist der Anzeigesteller aufgrund der nachfolgenden Fakten seit bald zwei Jahren arbeitslos.

Tatsächliches zu Benjamin Liebherr, Marianna Arquint und Denise Haberthür
 
Amtsmissbrauch
 
Nötigung
 
Die Schulhausleitung betont auf ihrem Formular, dass es nötig sei, die Entbindungserklärung zu unterzeichen. Mit der Unterzeichnung hätte der Anzeigesteller den Supervisor und Psychotherapeuten lic. phil. Roger Dreyfus offensichtlich zu seinem Nachteil von der Schweigepflicht befreien sollen. Auf dem Formular befindet sich jedoch kein Hinweis, dass die Unterschrift freiwillig geleistet werden darf. Mit diesem arglistigen Vorgehen versucht die SHL den Anzeigesteller zu einer Unterzeichnung zu nötigen, um damit dessen Psychiatrisierung zu erleichtern. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt. Gleichzeitig sammelt die Schulhausleitung hinter dem Rücken des Anzeigestellers diffamierende Beschwerden, ohne diese mit dem Anzeigesteller zu besprechen. Leider kommt die Schulhausleitung damit ihrer eigentlichen Pflicht nicht nach, die aggressiven Attacken der drei beschwerdeführenden Mütter mit dem Anzeigesteller zu klären. Stattdessen treibt die Schulhausleitung mit ihrem wahrheitswidrigen Schreiben an die Schulleitung den gravierenden und drastischen Verlauf der vorsätzlich provozierten Eskalation massiv vorwärts. Mit ihrer unrechtmässigen Amtsführung haben die drei Schulhausmitglieder den Weg für die rechtswidrige Entlassung des Anzeigestellers vorbereitet. Damit ist der objektive Tatbestand des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt.
Marianna Arquint gab während ihrer Einvernahme zu, dass sie wichtiges Beweismaterial zu den Elterngesprächen vorsätzlich vernichtet hatte, Denise Haberthür führte beim zweiten Gespräch nachweislich vorsätzlich kein Protokoll. Aufgrund dieser aktenkundigen Fakten muss davon ausgegangen werden, dass es bei den beiden Elterngesprächen nicht um die Klärung der unhaltbaren Vorwürfe der Mütter ging, sondern um die bereits geplante vorsätzliche Ausgrenzung des Anzeigestellers. Demzufolge haben die Mitglieder der Schulhausleitung ihr Amt zum Nachteil des Anzeigestellers massiv missbraucht.
 
Tatsächliches zu Dr. Peter Gutzwiller
   
Verletzung des Berufsgeheimnisses
 
Amtsmissbrauch
 
falsche Anschuldigung
 
Dr. Peter Gutzwiller ist als Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Basel-Stadt Mitglied einer Behörde. Gaby Jenö nötigte den Anzeigesteller, ein „Coaching“ bei Dr. Gutzwiller zu besuchen. Es fanden fünf vertrauliche Gespräche statt, in denen der Anzeigesteller Dr. Peter Gutzwiller anvertraute, er werde von Gaby Jenö gemobbt. Diese vertraulichen Informationen gab Dr. Peter Gutzwiller offensichtlich an Gaby Jenö und Thomas Baerlocher weiter. Damit verletzte Gutzwiller nicht nur seine Schweigepflicht, sondern diskreditierte den Anzeigesteller mit seinen haltlosen Diffamierungen indirekt bei seinen Vorgesetzten. Im Einvernahmeprotokoll gibt Personalchef Thomas Baerlocher zu, dass Dr. Peter Gutzwiller seine Schweigepflicht verletzt hat. Dort heisst es: „Der Aspekt Gesundheit kam ebenfalls ins Spiel, weil es Aussagen gibt von Dr. Gutzwiller Peter, nachdem Herrn H. ein „Borderliner“ sei.“ Damit ist eindeutig beweisen, dass Dr. Peter Gutzwiller mit dieser völlig haltlosen Diagnose sein Berufs- und Amtsgeheimnis verletzt hat. In der Einvernahme bei der STAWA vom 20.11.2007, behauptet Dr. Peter Gutzwiller wahrheitswidrig, er sei in den anfangs 2006 anberaumten zwei Elterngesprächen selbst Zeuge angeblich „aggressiven Verhaltens und massiver Drohungen des Anzeigestellers“, dass er sich veranlasst sah, ein Gespräch abzubrechen. In Tat und Wahrheit war der Anzeigesteller zu keiner Zeit aggressiv und hat nie „massive Drohungen“ geäussert. Es gibt keinerlei Beweise, die belegen, dass der Anzeigesteller jemandem gedroht haben könnte. Wenn der Anzeigesteller während der beiden Elterngespräche tatsächlich „massive Drohungen“ ausgestossen hätte, wäre dieser von Rektorin Gaby Jenö sofort freigestellt worden und die angeblichen Drohungen wären unmittelbar in einer Aktennotiz festgehalten worden. Auch wären diese angeblichen Drohungen in ihrem Wortlaut in Thomas Baerlochers Protokoll vom 28.6.06 festgehalten worden. Auch in der Freistellungsverfügung (undatiert) von Gaby Jenö werden keine „massiven Drohungen gegen über den Eltern“ erwähnt. Im zweiten Elterngespräch hatte der Anzeigesteller anhand der Strafaufgabe einer Schülerin deren Mutter als Lügnerin entlarvt, worauf Dr. Peter Gutzwiller das Gespräch abbrach. An Stelle eines kompetenten Coaching hat Dr. Peter Gutzwiller den Anzeigesteller völlig haltlos als selbst- und fremdgefährlichen Lehrer diffamiert und damit die gravierenden und drastischen Entwicklung der späteren Ereignisse vorgespurt. Selbst anlässlich der Akteneinsicht vom 24.10.06 bei Dr. Peter Gutzwiller, zeigt der Anzeigesteller keine Spur von Aggressivität. In der Tonaufzeichnung, die von Dr. Peter Gutzwiller ausdrücklich genehmigt wurde, liest Dr. Peter Gutzwiller aus seinen Akten vor. Er erwähnt zwar den Ausdruck „Mobbing“ aber von angeblich „massiven Drohungen“ ist kein einziges Mal die Rede. Mit seinem böswilligen Doppelspiel hat Dr. Gutzwiller das Vertrauen des Anzeigestellers und damit sein Berufsgeheimnis verletzt, sein Amt missbraucht und den Anzeigesteller mit seinen falschen Anschuldigungen massiv diskreditiert. Damit ist der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung und des Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt.
 
Beweis: CD 1, Track 8
 
Tatsächliches zu Gaby Jenö
 
Amtsmissbrauch
 
Falsche Anschuldigung
 
Irreführung der Rechtspflege
 
Nötigung
 
Üble Nachtrede
 
Unrechtmässig ist der Einsatz der Amtsgewalt dann, wenn der Amtsträger mit Zwang verbundene Verfügungen, Anordnungen oder Massnahmen aus unsachlichen Beweggründen trifft. Den Tatbestand erfüllt ferner, wer zwar legitime Zwecke verfolgt, diese jedoch mit krass unverhältnismässigen Mitteln durchsetzt. Es ist aktenkundig, dass die OS Rektorin den Anzeigesteller mit zahlreichen unverhältnismässigen Mitteln aus unsachlichen Beweggründen in die Arbeitslosigkeit getrieben hat. Anlässlich ihrer Strafanzeige behauptet Gaby Jenö, der Anzeigesteller hätte diverse Drohungen mündlich sowie per E-Mail an diverse Personen ausgesprochen. Da in Wirklichkeit kein einziges Mail mit einer angeblichen Drohung existiert, ist mit der unwahren Behauptung von Gaby Jenö der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung eindeutig erfüllt.
 
Beweis: Anzeigerapport vom 11.8.06
 
Dass sich Gaby Jenö bedroht fühlt, wenn der Anzeigesteller seiner Teamkollegin Claudia Gass gegenüber vertraulich erwähnt, er habe gelesen, dass Günther Tschanun das spektakulärste Mobbingopfer der Schweiz sei, verweist eindeutig auf eine gestörte subjektive Wahrnehmung der Anstellungsbehörde. Folglich ist der objektive Tatbestand der angezeigten „Drohung“ in keinerlei Art und Weise erfüllt. Ihre Behauptung, der Anzeigesteller hätte sich mit Günther Tschanun verglichen, stützt sich auf ein hinterhältiges Gerücht, welches von Claudia Gass und Marianna Arquint vorsätzlich in die Welt gesetzt wurde. Mit ihrer arglistigen Strafanzeige missbraucht Gaby Jenö das Strafrecht zur Diffamierung des Gegners. In ihrer Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft gibt sie selber zu, dass der Anzeigesteller sie nie bedroht habe.

Wenn die beiden Staatsfunktionäre Jenö und Baerlocher den Anzeigesteller bei der Vormundschaftsbehörde nicht der akuten Selbst- und Fremdgefährdung bezichtigt hätten, wäre dieser nie auf die Idee gekommen, zu diesem Thema im Internet zu recherchieren und hätte folglich auch nie den Namen von Güther Tschanun mit „Mobbing“ in Verbindung gebracht. Dass der Anzeigesteller seine Teamkollegin Claudia Gass und den angeblich unabhängigen Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus über seine Recherchen im Internet informierte, ist objektiv nachvollziehbar. Einen langjährigen Mitarbeiter grundlos als selbst- und fremdgefährlich zu bezeichnen und ihn anschliessend wegen angeblicher „massiver Drohung“ bei der Strafverfolgungsbehörde zu denunzieren, ist arglistig und bösartig. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen Schreiben und Aktivitäten ein Klima der Angst und der Hysterie geschaffen. Mit ihrer unrechtmässigen Kündigung hat sie dem Anzeigesteller vorsätzlich eine psychische Notlage aufgezwungen. Bis auf den heutigen Tag ist sie ihrer Pflicht, dem Anzeigesteller ein anständiges Arbeitszeugnis zu erstellen, in keiner Weise nachgekommen. All die genannten Fakten erfüllen eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs. Jenö hat ohne jeglichen Beweis eine Strafanzeige gegen den Anzeigesteller eingereicht und damit die Rechtpflege vorsätzlich in die Irre geführt. Offensichtlich hat Jenö mit der Realisierung ihrer Strafanzeige beabsichtigt, eine rein subjektive Wahnvorstellung in einen angeblich objektiven Tatbestand umzuwandeln. Ihre Anzeige ist daher ausschliesslich taktischer Natur. Mit der Realisierung ihrer arglistigen Strafanzeige vergleicht Gaby Jenö den Anzeigesteller nicht nur mit dem Mobbingopfer Tschanun, sondern auch vorsätzlich mit dem Amokläufer Tschanun. Damit ist der Tatbestand der üblen Nachrede eindeutig erfüllt. Dr. Rolf Jucker hat dazu fristgerecht eine Privatklage eingereicht. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen versteckten Diffamierungen und ihrem aktenkundigen Versuch, den Anzeigesteller fristlos zu entlassen, der Psyche des Anzeigesteller schwer zugesetzt. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft dringend Anklage gegen Gaby Jenö zu erheben.

 
Tatsächliches zu Thomas Baerlocher
 
Amtsmissbrauch
 
Nötigung
 
Falsche Anschuldigung
 
Das Schreiben von Thomas Baerlocher vom 7.7.06 an die Vormundschaftsbehörde erfüllt eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der versuchten Nötigung.
Einen völlig gesunden Menschen über den Amtsweg zu pathologisieren und zu psychiatrisieren und ihm dabei seine Selbstkompetenz abzusprechen, grenzt an schwere Körperverletzung. Die unwahren Behauptungen Baerlochers haben zur Folge, dass auch die Vormundschaftsbehörde den Anzeigesteller mit einem Schreiben massiv unter Druck gesetzt hat. Baerlocher wahrheitswidriges Schreiben diffamiert den Anzeigesteller vorsätzlich und verfolgt nur ein Ziel, nämlich die rechtswidrige Zwangseinweisung des Anzeigestellers in eine psychiatrische Klinik. Wörtlich schreibt Baerlocher:
 
„Die Indizien deuten auf eine sehr hohes Bedrohungspotential gegen sich selbst, aber auch gegenüber seiner Umgebung: Aussagen über Suizid und Bedrohungen gegenüber den vorgesetzten Stellen zeigen dies auf. Dringendes, ärztliches Handeln ist aus unserer Sicht angesagt.“
 
Beweis: Schreiben Baerlochers an Vormundschaftsbehörde vom 7.7.06
 
Mit dem Schreiben vom 7.7.06 erweckt Baerlocher bei der Vormundschaftsbehörde den Eindruck, der Anzeigesteller sei unzurechnungsfähig. Damit ist der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung erfüllt.
 
Beweis: Schreiben der Vormundschaftsbehörde vom 12.6.06
 
„Von Ihrem Arbeitgeber ist bei und die Meldung eingegangen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen angeblich Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können.“
 
In seiner Einvernahme kann Thomas Baerlocher seine unwahre Behauptung, der Anzeigesteller hätte behördlichen Weisungen nicht Folge geleistet, nicht beweisen. Es ist aktenkundig, dass das Appellationsgericht in seinem Urteil vom 18.12.07 eindeutig festgestellt hat, dass weder die Einladung des Amtsarztes, noch die mündliche Mitteilung von Gaby Jenö als Weisung zu verstehen waren. Freimütig bestätigt Baerlocher aber, dass es allen darum gegangen sei, dass der Anzeigesteller sich freiwillig mit seiner psychischen Verfassung auseinandersetze. Damit gibt Baerlocher zu, dass die Beteiligten vorsätzlich beabsichtigten, den Anzeigesteller psychisch massiv unter Druck zu setzen, um diesen zu einer psychiatrischen Begutachtung zu nötigen. Da der Anzeigesteller völlig gesund ist und nur durch die von Gaby Jenö rechtswidrig verfügte Freistellung an der Verrichtung seiner Aufgaben und Pflichten gehindert wird, hat der Anzeigesteller das Recht, einen Gutachter seiner eigenen Wahl zu konsultieren. Alles andere ist widerrechtlich und strafrechtlich relevant.
 
Tatsächliches zu Hans Georg Signer
 
Amtsmissbrauch
 
Nötigung
 
Falsche Anschuldigung
 
Hans Georg Signer hat den Anzeigesteller kurz nach den Übergriffen des Notfallpsychiaters Dr. Markus Spieler telefonisch kontaktiert. Signer hat sich weder vor diesem Telefonat, noch nach diesem Telefonat nach dem Wohlbefinden des Anzeigesteller erkundigt. Es ist davon auszugehen, dass Dr. Markus Spieler nach dem Verlassen der Wohnung des Anzeigestellers, Signer mittels Handy über das Ende des Gesprächs informiert hatte. Das Timing stimmte auf jeden Fall haargenau. Signer erwischte den Anzeigesteller bei seinem Anruf genau zum „richtigen“ Zeitpunkt. Dr. Markus Spieler hatte dem Anzeigesteller kurz vorher glaubhaft versichert, dass er diesen zwangsweise in eine psychiatrischen Klinik einweisen werde. Dies dürfte wahrscheinlich auch der Grund sein, weshalb der Anzeigesteller beim Telefonat mit Hans Georg Signer einen angeblich „aufgewühlten und verzweifelten Eindruck“ hinterlassen haben soll. Signer hat den Anzeigesteller zu keinem Zeitpunkt ernst genommen, sondern diesen mit seinen tendenziösen Schreiben konsequent in die Mühlen der Justiz und der Psychiatrie getrieben. Damit hat Signer die Eskalation der Ereignisse nachweislich vorsätzlich vorangetrieben. Aufgrund eines persönlichen Gesprächs mit dem Anzeigesteller vom 7.7.06 sah Signer im Anzeigesteller ursprünglich „wenig bis gar keine Gefahr“.
 
Beweis: Notiz von Annette Merz, 27.7.06
 
Der von Signer erwähnte „fürsorgerische Aspekt“ ist unglaubwürdig und als reine Schutzbehauptung zu werten. In Wirklichkeit beabsichtigte Signer den Anzeigesteller zu nötigen, die schwere Pflichtverletzung zu begehen, sich rechtswidrig krankschreiben zu lassen. In der Einvernahme gibt Signer sogar selber zu, dass er mehrmals versucht habe, den Anzeigesteller zu „motivieren, sich in ärztliche Abklärung zu begeben“. Das intransparente Vorgehen von Signer steht im vollen Gegensatz zu den im Personalgesetz erwähnten Werte wie Offenheit, Vertrauen und Fairness. Damit ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der Nötigung eindeutig erfüllt.
 
Es ist aktenkundig, dass der Anzeigesteller Hans Georg Signer immer wieder mittels E-Mail auffordern musste, die ihm vorenthaltenen Akten nachzuliefern. Auf Bitten des Anzeigestellers liefert Signer die ausstehenden Mails zwar nach, dokumentierte damit aber auch, dass er dem Anzeigesteller vorsätzlich gewisse heikle Dokumente vorenthalten wollte. In der Einvernahme behauptet Signer, der Anzeigesteller habe die von ihm erwähnten Dokumente erst zu einem späteren Zeitpunkt als solche identifiziert, von denen er eine Kopie haben wollte. Diese wahrheitswidrige Schutzbehauptung soll die Tatsache verschleiern, dass der Anzeigesteller von Anfang an vollständige Akteneinsicht verlangt hatte, diese aber von Signer nur unzureichend gewährt wurde. Auf Grund dieser Fakten ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erneut eindeutig bewiesen.
 
Beweis: E-Mails vom 2.10.06 und 3.10.06
 
Hans Georg Signer ist kein direkter Vorgesetzter des Anzeigestellers und damit nicht befugt, dem Anzeigesteller Weisungen zu erteilen. Die aggressiven und beleidigenden Schreiben der drei Mütter unterstehen keineswegs dem Datenschutz. Es hätte eindeutig zur Fürsorgepflicht von Hans Georg Signer gehört, den Anzeigesteller gegen die haltlosen Anwürfe und Diffamierungen der drei Mütter zu schützen. Signers rechtswidrige Anweisung betr. Umgang mit Akten lässt sich in keinerlei Weise mit dem Datenschutz rechtfertigen und ist daher eindeutig als vorsätzliche Nötigung zu taxieren. Hätte Signer sich tatsächlich um den Anzeigesteller gesorgt, hätte er als Ressortleiter zumindest die haltlosen und polemischen Schreiben der drei linken Mütter in Frage gestellt.
 
Mit seinem Brief an die Staatsanwaltschaft untermauert Signer die Verleumdungen seiner Mitarbeiterin Gaby Jenö. Damit diskreditiert er den Anzeigesteller ebenfalls als gefährliche Person. Demzufolge ist der Tatbestand der falschen Anschuldigung eindeutig erfüllt.
 
 
Tatsächliches zu Dr. Marc Meier
 
Amtsmissbrauch
 
Nötigung
 
Falsche Anschuldigung
 
In der Einvernahme behauptet Dr. Meier, er habe nie die Absicht gehabt, dem Anzeigesteller die Akteneinsicht zu verweigern. Diese wahrheitswidrige Behauptung wird mit dem Tondokument auf CD 2 mehrfach wiederlegt. Dr. Marc Meier hat der Tonaufzeichnung zugestimmt, daher muss dieses Beweisstück zur Findung der objektiven Wahrheit ohne Vorbehalt zugelassen werden. Das Tondokument beweist, dass Dr. Marc Meier mehrere Male dem Anzeigesteller konsequent die Akteneinsicht verweigert hat. Seine konsequente unrechtmässige Haltung erfüllt eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs.
 
Beweis: CD 2, Tracks 2, 6, 10, 13, 15
 
Aufgrund der versteckten Diffamierungen der Täterschaft wurde unter der Mitwirkung von Dr. Marc Meier ein Bedrohungsszenario konstruiert, welches für den Anzeigesteller zum ultimativen Albtraumerlebnis werden sollte. Meier gibt in der Einvernahme zu, dass der objektive Tatbestand für seine eingeleiteten Massnahmen offenbar vollständig fehlte. Er gibt zu Protokoll, dass der Anzeigesteller angeblich von verschiedenen Personen „als bedrohlich empfunden“ wurde. Obwohl der Anzeigesteller zwei Telefongespräche mit Meier geführt hatte, liess sich dieser nicht davon abbringen, den Verlauf der Ereignisse vorsätzlich eskalieren zu lassen. Die zahlreichen Schreiben von Dr. Marc Meier ermöglichten es, dass der Anzeigesteller von einem übergriffigen Notfallpsychiater in seinen eigenen vier Wänden belästigt werden konnte.
 
Beweis: Schreiben vom 11.8.06 an den FFE-Piket Basel-Land:
 
„Aus meiner Einschätzung der Situation und angesichts der möglichen Bedrohung ist deshalb ein akuter Bedarf einer psychiatrischen Abklärung gegeben, falls nötig mittels FFE.“
 
Der Hinweis „mittels FFE“ ist offensichtlich das Signal an den Notfallpsychiater, den Anzeigesteller möglichst intensiv zu provozieren. Auf seiner Einladung zur vertrauensärztlichen Untersuchung vermerkt Meier vorsätzlich eine Bestimmung aus dem Personalgesetz um seiner Einladung den nötigen Nachdruck zu verleihen. Auf diese Weise beabsichtigt er, den Anzeigesteller zusätzlich einzuschüchtern. Der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung ist damit eindeutig erfüllt.
 
 
Tatsächliches zu Dr. Markus Spieler
 
Amtsmissbrauch
 
Nötigung
 
Falsche Anschuldigung
 
Obwohl sich der Anzeigesteller im Gespräch mit Dr. Markus Spieler immer korrekt und ruhig verhalten hatte, teilte der Psychiater dem Anzeigesteller am Ende des Gesprächs überraschenderweise mit, dass er diesen in einer psychiatrischen Klinik hospitalisieren werde. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt.
 
Beweis: CD 1, Track 14
 
Obwohl sich der Anzeigesteller im Gespräch mit Spieler deutlich von den Taten Tschanuns distanzierte, schreibt Dr. Markus Spieler in seinem Bericht, der Anzeigesteller habe sich mit Tschanun „identifiziert“. Damit beschuldigt Spieler den Anzeigesteller ein potentieller Amokläufer zu sein und erfüllt damit den Tatbestand der falschen Anschuldigung.
 
Beweis: CD 1, Track 12
 
Da der Anzeigesteller gerade am Aufnehmen eines Songs war, als dieser von Notfallpsychiater Dr. Markus Spielmann bei sich zu Hause belästigt wurde, ergab es sich, dass die gesamte psychiatrische Exploration zufälligerweise vollständig aufgezeichnet wurde. Die Aufzeichnung des Gesprächs zeigt schonungslos, wie der Notfallpsychiater seine Berufsethik total pervertiert und vorsätzlich versucht, einem völlig gesunden Menschen in einen psychisch kranken Menschen zu verwandeln. Das arglistige Vorgehen von Dr. Markus Spieler erfüllt damit eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs.
 
Beweis: CD 1, Track 9-14
 
Die unbeabsichtigt entstandene Tonaufzeichnung dokumentiert, dass der Anzeigesteller auch in einer bedrohlichen Situation immer Humor zeigte, nie aggressiv wurde, nie Drohungen äusserte und nie ausrastete. Es beweist auch eindeutig, dass der Anzeigesteller keineswegs unter einem angeblichem „Verfolgungswahn“ leidet, sondern offensichtlich von diversen Staatsfunktionären mit allen Mitteln vorsätzlich in den Wahnsinn getrieben werden sollte.
 
Aufgrund dieser Fakten ist die Behauptung Spielers, dass es sich um eine normale psychiatrische Exploration gehandelt habe, als wahrheitswidrige Schutzbehauptung zu taxieren. Mit der Weiterleitung seines tendenziösen Berichts an Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger hat Dr. Markus Spieler zudem seine Berufsschweigepflicht massiv verletzt. Dies hätte auch Staatsanwältin Eva Eichenberger auffallen müssen, die von Amtes verpflichtet gewesen wäre, dieses Offizialdelikt strafrechtlich zu verfolgen. Dr. Markus Spieler gibt in der Einvernahme selber zu, dass primär die Bewegungsfreiheit des Anzeigestellers mittels FFE eingeschränkt werden sollte. Mit seinen übergriffigen Fragen hat Dr. Markus Spieler den Anzeigesteller vorsätzlich unter massiven psychischen Druck gesetzt. Dass Spieler seine Vorgehensweise in der Einvernahme als „absolut professionell“ bezeichnet, zeigt wie bösartig und menschenverachtend dieser Psychiater sein Amt vorsätzlich missbraucht hat. Um sein arglistiges Vorgehen zu vertuschen, versucht Dr. Markus Spieler in seinem Bericht dem Anzeigesteller einen „Verfolgungswahn“ anzudichten. Diese Vorgehensweise ist in höchstem Masse bedenklich und sollte mit einem lebenslänglichen Berufsverbot geahndet werden.
 
Verfahrenskosten:
 
Der Anzeigesteller hat weder ein strafprozessual vorwerfbares Verhalten veranlasst, noch erschwert. Der Anzeigesteller hat seine Rechte nach Treu und Glauben wahrgenommen. Demzufolge hat der Staat oder die Täterschaft die allfälligen Kosten zu tragen.
 
Rechtsbegehren:
 
Der Rekurs des Anzeigestellers soll von der Rekurskammer des Strafgerichts gutgeheissen werden und die Staatsanwaltschaft soll Anklage gegen die Täterschaft erheben. Der Anzeigesteller liefert genügend stichhaltige Indizien und Beweise zur Anklageerhebung.

Der Anzeigesteller

Täuschung und Lüge - die Tricks der Behörden

Am 27.6.06 teilen Gaby Jenö und Thomas Baerlocher einem politisch unbequemen Lehrer in einem „Gespräch“ völlig unerwartet mit, sie seien der Meinung, er könne seine Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln. Mit dieser für den Lehrer höchst irritierenden und in keiner Weise nachvollziehbaren Behauptung wird diesem in der Folge eine „psychologische Hetzjagd“ aufgezwungen, die zum Ziel hat, den Lehrer in einer psychiatrischen Klinik zu entsorgen. Da dieser zu diesem Zeitpunkt allerdings noch keine Ahnung hat, welche Absichten seine Vorgesetzten haben, empfindet es der Lehrer als Nötigung und Amtsanmassung, dass Jenö und Baerlocher ihm nach über 20 Jahren mustergültigen Basler Schuldienst ein psychiatrisches Gutachten aufzwingen wollen. Der Grund für dieses Gutachten, liefert, laut Thomas Baerlocher, der vermeintliche Coach des Lehrers.
 
„Nach Rücksprache mit Peter Gutzwiller sei Thomas Baerlocher klar geworden, dass ein psych. Gutachten die auch für PG einzige Lösung sei.“
 
Diese ziemlich doppeldeutige Formulierung empfindet der unbescholtene Lehrer als einigermassen verwirrend. Offensichtlich hat Peter Gutzwiller seine Schweigepflicht im Gespräch mit Thomas Baerlocher verletzt. Da der Lehrer während des sog. Coachings ein relativ grosses Vertrauen zu Gutzwiller entwickelt hat, vertraut der ahnungslose Lehrer seinem angeblichen Coach an, sich von seiner ehemaligen Schulhausleiterin und jetzigen Rektorin Gaby Jenö gemobbt zu fühlen. Dass der Pseudo-Coach diese vertraulichen Information an Personalleiter Thomas Baerlocher weiterleitet, bedeutet für den Lehrer ein massiver Vertrauensbruch. Enttäuscht und beunruhigt fällt es ihm nicht leicht, die restlichen Tage vor den Sommerferien noch unbeschwert zu unterrichten.
 
In der ersten Woche der Sommerferien 2006 versucht der sog. Vertrauensarzt Dr. Marc Meier den Lehrer telefonisch zu überreden, einer „vertrauensärztlichen Untersuchung“ zuzustimmen. Allerdings merkt der Lehrer am Telefon schnell, dass Dr. Meier von Baerlocher, Jenö und Gutzwiller bereits „auf Linie“ gebracht worden ist. Als Dr. Meier dann die Mobbing-These des Lehrers nicht im geringsten ernst nehmen will, verliert der Lehrer jegliches Interesse an einer vertrauensärztlichen Untersuchung.
 
In seiner Not sucht der Lehrer nun das Gespräch mit Ressortleiter Hans-Georg Signer, der bisher immer einen seriösen Eindruck gemacht hat. Als aber auch dieser die Mobbing-Thesen nicht im geringsten ernst nehmen will, beschleicht den Lehrer ein seltsames Gefühl. In monotonen Wiederholungen versucht Signer dem Lehrer immer wieder zu suggerieren, dieser habe eine psychische Krankheit und solle sich krankschreiben lassen. Da der Lehrer sich aber nicht krank fühlt, sondern massiv gemobbt, sucht er sich einen Juristen. In etwa der Mitte der Sommerferien erhält der Lehrer dann völlig überraschend einen Brief der Vormundschaftsbehörde seines Wohnkantons:
 
„Von ihrem Arbeitgeber ist bei und die Meldung eingegangen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen angeblich Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können und dafür Hilfe benötigen. Die Vormundschaftsbehörde ist von Gesetz her verpflichtet, solchen Meldungen nach zu gehen. Ebenso besteht die Verpflichtung, die betroffene Person vor Einleitung eines vormundschaftlichen Verfahrens anzuhören. Wir bitten Sie daher, sich in den nächsten Tagen zwecks Vereinbarung eines Gesprächstermins mit dem Sozialarbeiter der Vormundschaftsbehörde (...) in Verbindung zu setzen.“
 
Die Drohung der „Einleitung eines vormundschaftlichen Verfahrens“ setzte dem Lehrer psychisch derart zu, dass dieser einige Zeit braucht, sich beim entsprechenden Sozialarbeiter zu melden. Als dieser dem Lehrer aber nicht erlaubt, das Gespräch zwecks späterer Beweisführung auf Band aufzunehmen, kommt die Angelegenheit dem ahnungslosen Lehrer noch suspekter vor, so dass dieser auf das Gespräch verzichtet. Allerdings verlangt der Lehrer von der Vormundschaftsbehörde eine Kopie vom Schreiben Baerlochers an die Vormundschaftsbehörde, was ihm aber nicht ausgehändigt wird. Allerdings darf er das Dokument lesen. Was er darin liest, schockierte den Lehrer zutiefst:
 
Die Indizien deuten auf ein sehr hohes Bedrohungspotential gegen sich selbst, aber auch gegenüber seiner Umgebung: Aussagen über Suizid und Bedrohungen gegenüber vorgesetzten Stellen zeigen dies auf.“
 
Auch Vertrauensarzt Dr. Marc Meier äusserte sich in diesem Brief zur Person des untadeligen Lehrers:
 
„Aus meiner vertrauensärztlichen Sicht vermute ich, dass bei ihm eine psychische Problematik vorliegt, die ihn die Realität teilweise verkennen lässt.“
 
Da der Lehrer zu diesem Zeitpunkt wirklich keine Ahnung hat, was hinter seinem Rücken abläuft, kann er die Realität tatsächlich nur teilweise überblicken. Als er aber den letzten Satz des Briefes liest, wird ihm endgültig klar, in welche Richtung das arglistige Mobbing-Treiben von Jenö und Baerlocher führen soll:
 
„Da Herr H. nicht in Basel wohnhaft ist, müssen wir den Weg über ihre Stelle beschreiten. Wäre Herr H. in Basel wohnhaft, hätten wir die Möglichkeit über den Sozialdienst der Kantonspolizei und über den Kantonsarzt auf eine Zuweisung in ein psychiatrisches Verfahren hinzuwirken.“
Da der Lehrer sein Recht auf Selbstbestimmung auf keinen Fall abtreten will, meldet er sich bei den Gesundheitsdiensten schriftlich ab. Die darauf folgende Strafanzeige Jenös wegen angeblicher Drohung, sorgt dann allerdings schnell dafür, dass der Lehrer seine Angelegenheiten wie von der Rektorin bereits angekündigt, nicht mehr selbständig regeln kann. Der Plan von Jenö und Baerlocher scheint aufzugehen. Die Sondereinheit der Kantonspolizei Basel-Land „Barrakuda“ überfällt den Lehrer an seinem Wohnort und führt diesen vor den Augen der verdutzten Nachbarschaft in Handschellen und Augenbinde ab. Er wird ins Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof gesteckt, wo er eine Nacht unter schlimmsten Isolationsbedingungen verbringen muss. Da die angebliche Straftat allerdings nur in der Phantasie von Rektorin Gaby Jenö stattgefunden hat, muss die Staatsanwaltschaft den Lehrer am anderen Tag wieder freilassen. Die Freude des Lehrers ist aber nur von kurzer Dauer. Die beiden Lokalzeitungen Baslerstab und Basler Zeitung warten bereits darauf den Lehrer mit Schlamm zu bewerfen. In einer fetten Schlagzeile berichtet der Baslerstab:
"Lehrer droht Behörden"
 
Einige Tage später erhält der Lehrer von Hans-Georg Signer einen Brief, der ziemlich unklar formuliert ist. Offensichtlich hat man geplant, den politisch unbequemen Lehrer zu einer „freiwilligen“ Kündigung zu „motivieren“:
 
„Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule Basel haben gestern Beschluss gefasst über das weitere Vorgehen. Die Schulleitung wird Ihnen diesen Beschluss entweder im Rahmen eines Gesprächs (dies dann, wenn Sie einem Gespräch zustimmen) oder schriftlich zur Kenntnis bringen. Gerne hätten die Schulleitung und ich mit Ihnen heute das Gespräch in dieser Sache geführt. Wie Sie Frau G. Jenö, Rektorin der OS, gestern mitgeteilt haben, ist dieses Gespräch heute nicht möglich. Ich bedaure dies aus folgendem Grund: Die Basler Zeitung recherchiert zu Ihrer Person und Schulführung. Sie hat für die heutige Ausgabe einen Artikel geplant. Ich habe die BaZ gebeten, ihn zu verschieben, weil wir das Ziel verfolgen, mit Ihnen heute und ohne öffentlichen Druck ein Gespräch zu führen. Die BaZ ist auf diesen Wunsch eingegangen und hat heute nichts publiziert. Nun kann das Gespräch mit Ihnen heute nicht geführt werden. Ich gehe davon aus, dass es mir nicht gelingen wird, die Basler Zeitung dazu zu bewegen, auf die Publikation noch länger zu verzichten, sondern dass sie nun einen Bericht bringen wird. Ich teile Ihnen deshalb mit, dass die Basler Zeitung mich mit der Aussage "Fest steht, dass der betreffende Lehrer an der OS nicht mehr unterrichten wird" zitieren wird. Gerne hätten wir Ihnen diesen Umstand und die Wege zur Umsetzung dieses Beschlusses vor der Publikation in der Öffentlichkeit mündlich erläutert. Weil dies wegen der zeitlichen Indisponibilität Ihres Rechtsvertreters nicht möglich ist, kündige ich Ihnen diese Aussage heute schon an. Damit Sie diese Information heute erhalten, versende ich diesen Brief per Mail.
Gestern habe ich gehört, dass Sie Kopien von Unterlagen, die Sie anlässlich Ihrer Akteneinsicht vom 9. August 2006 kopiert haben, weitergegeben haben. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass dies gegen meine ausdrückliche Weisung vom 9. August 2006 erfolgt. Die Akten sind nur für Sie und Ihren Rechtsvertreter bestimmt. Ich behalte mir vor, Schritte gegen diese Zuwiderhandlung einzuleiten. Ich fordere Sie auf, die Weitergabe dieser Akten oder von Kopien zu unterlassen.“
 
Mit diesem Brief will Signer den Lehrer offensichtlich einschüchtern und gleichzeitig den Eindruck erwecken, das Erziehungsdepartement habe mit dem rufschädigenden baz-Artikel nichts zu tun. Da aber ausser den ED-Funktionären und der Staatsanwaltschaft niemand von der Strafanzeige Jenös weiss, ist unschwer auszumachen, wer den Baslerstab und die baz über die unrechtmässige Verhaftung informiert hat.
 
Der Artikel von Barbara Spycher in der BAZ ist ein Meisterwerk in Sachen Tatsachenverdrehungen: Wahrheiten, Halbwahrheiten und Lügen wurden derart kunstvoll miteinander verwoben, dass es für einen Aussenstehenden äusserst schwierig ist, die Glaubwürdigkeit dieses Artikels zu beurteilen. In der Schlagzeile wird die üble, persönlichkeitsverletzende Lüge ein weiteres Mal aufgetischt:
 
Lehrer wurde wegen Drohungen freigestellt“
 
Mit dieser Vorverurteilung verletzte die baz vorsätzlich das Recht des Lehrers auf die Unschuldsvermutung.
 
"Die Schulleitung der Orientierungsschule hat einen Lehrer des Brunnmattschulhauses wegen Dohungen freigestellt."
 
In Wirklichkeit hat Jenö den Lehrer zuerst „vorsorglich“ freigestellt und dann einige Tage später wegen angeblicher „Drohung“ angezeigt.
 
Ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, ist offen.“
 
Die Staatsanwaltschaft hat in Wirklichkeit überhaupt nichts gegen den Lehrer in der Hand. Dass das Verfahren gegen den völlig unschuldigen Lehrer unterdessen eingestellt worden ist, und dass der Lehrer eine Entschädigung von Fr. 1200.— erhalten hat, verschweigt die baz bis heute.
 
Zu den jüngsten Vorkommnissen sagen die Behörden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes im Moment wenig.“
 
Die Behörden schützen mit dem sog. Persönlichkeitsschutz vor allem ihre arglistigen Veranstaltungen. Die „Vorkommnisse“ sind in Wirklichkeit nichts anderes als die Realisierung hinterlistig geplanter Aktionen einiger Staatsfunktionäre, mit der Absicht, einen politisch unbequemen Lehrer zwangsweise aus dem Schuldienst auszugrenzen.
 
Weil die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, keine Vertuschungs-, Fortsetzungs- oder Fluchtgefahr sah, hat sie ihn laut Markus Melzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, gleichentags wieder freigelassen.“
 
Dass der Lehrer eine ganze Nacht in Isolationshaft verbringen muss, wird im baz-Artikel bewusst nicht erwähnt. Ebenfalls verheimlicht wird das unverhältnismässige Polizeiaufgebot mit dem der Lehrer verhaftet wird. Mit der Person von Markus Melzl versucht die Journalistin Barbara Spycher ihrem Artikel einen Anstrich von Glaubwürdigkeit zu verpassen.
 
Fest stehe, dass der Lehrer an der OS nicht mehr unterrichten werde.“
 
Mit dieser Behauptung nimmt Signer offensichtlich bereits die Entscheidungen der Personalrekurskommission und des Appellationsgerichts vorweg.
 
Zu den früheren Vorkommnissen äussern sich Eltern von Brunnmatt-Schülerinnen und Schülern. Anonym allerdings. Sie haben Angst, dass der Lehrer sie wieder bedroht oder dass ihre Kinder in der Schule Probleme bekommen. Frau M. zum Beispiel hatte vor zwei Jahren ein Musical des Lehrers kritisiert, auch bei der Schulleitung. Daraufhin habe der Lehrer sie wiederholt telefonisch bedroht.“
 
Damit unterstellt die Journalistin, der Lehrer habe Eltern und Kinder bedroht, was wieder eine arglistige Lüge ist. Es stimmt, dass der Lehrer der ominösen Gender-Expertin Helene Häseli am Telefon eine Strafanzeige wegen übler Nachrede angedroht hat, weil diese ungefragt eines seiner Musicals bei der Schulhausleitung diffamiert hat. Dass diese Person im Artikel der baz plötzlich als Frau M. zu den ehemaligen Eltern gerechnet wird, zeigt die intrigante Vorgehensweise der baz-Journalistin.
 
„Auch Herr und Frau B. haben sich an diesem Musical gestört. Und an einem vorhergehenden „schlüpfrigen“ Musical, in dem Mädchen im Bikini auftreten mussten.“
 
Im angeblich „schlüpfrigen“ Musical gibt es eine Gartenbad-Szene zum Gershwin-Song „Summertime“. Offensichtlich hat sich diese Mutter, die „zufälligerweise“ auch noch staatliche Kinderpsychologin ist, noch nie in einem Gartenbad aufgehalten.
 
Und daran, dass der Lehrer Mädchen gefragt habe, ob sie die Menstruation schon hätten.“
 
Mit dieser unsäglichen Tatsachenverdrehung will man den Lehrer endgültig als „kranken“ Lehrer darstellen. Dass der wirkliche Sachverhalt auch in diesem Punkt ein ziemlich anderer ist, ist aus dem E-Mail ersichtlich, das der Lehrer einer Elternsprecherin schrieb, die an einem Elternabend kräftig gegen seine Person intrigiert hatte:
   
Liebe Frau S.
Als Lehrkraft Ihrer beiden Töchter habe ich Ihre Kinder nach bestem Wissen und Gewissen gefordert und gefördert. Was Sie, Frau S., betrifft, habe ich Sie immer für eine ehrliche Person gehalten, bis zu dem Zeitpunkt, als Sie mir in Ihrer Funktion als Elternsprecherin an einem Elternabend überraschend in den Rücken gefallen sind. Die Frage von Jessica, ob es mich interessieren würde, wer von den Mädchen schon die Periode hätte, verdrehten Sie derart perfid, dass Sie mich am Elternabend als einen Lehrer darstellten, der sich in die intimen Angelegenheiten von heranwachsenden Mädchen einmischt. Ich habe damals die Frage dieses Mädchens ehrlich beantwortet und habe ihr erklärt, dass es aus psychologischen und sozialen Gründen zwar interessant sei, es mich aber absolut nichts anginge. Damals war ich der Meinung, dass es sich bei dieser von Ihnen thematisierten Angelegenheit um ein Missverständnis handle. Nach Ihrem E-Mail gehe ich davon aus, dass Sie mir am Elternabend bewusst eine Falle gestellt haben. Dass die damalige Rektorin Verena Labhardt, die "zufällig" auch am Elternabend beteiligt war, daraus prompt eine "vertrauliche" Aktennotiz erstellt hat, bestätigt meine Vermutung. Dass Sie sich nicht für meine Mobbing-Erlebnisse interessieren, obwohl ich Ihre beiden Töchter mit Erfolg durch die OS geführt habe, spricht Bände. Die Analyse sämtlicher Fakten, bestätigt meine These, dass auch Elternsprecherinnen offensichtlich vom Rektorat zu Mobbingzwecken instrumentalisiert werden. Im Sinne der Transparenz würde mich Ihr Standpunkt zur ganzen Angelegenheit sehr interessieren.

Natürlich erhält der Lehrer von Frau S. nie eine Antwort auf sein Mail.
 
„Die fachliche Kompetenz und das Engagement des Lehrers hingegen bestreiten weder Frau M. noch Frau B.“
 
Immerhin ein einziger positiver Satz in diesem unsäglichen Zeitungsartikel! Sogar Frau M. alias Helene Häseli, die dem Lehrer übrigens bis heute nie begegnet ist, zieht dessen fachliche Kompetenz und dessen Engagement nicht in Zweifel!
 
Eine Aufsichtsbeschwerde, unter anderem wegen massiver Beschimpfung und Drohung gegenüber Kindern, wurde im Jahr 2004 von der Inspektion abgewiesen.“
 
In Wirklichkeit wurde die Aufsichtsbeschwerde abgewiesen, weil es überhaupt keine massive Beschimpfungen und Drohungen gab!
 
Hans Georg Signer vom Erziehungsdepartement stellt klar: „Die jetzige Freistellung ist nicht eine Folge früherer Beschwerden von Eltern, sondern eine Konsequenz von Vorkommnissen der letzten Wochen.“ Zuvor habe die Schulleitung keinen Anlass gesehen, den Lehrer freizustellen.“
 
Die Freistellung ist demzufolge die Konsequenz einer arglistigen Behörden-Hetzjagd, die in Sommerferien des Lehrers stattgefunden hat.
 
„Der Lehrer selbst wollte zu den Vorwürfen gegenüber der baz nicht Stellung nehmen.
 
In Wirklichkeit spricht der Lehrer überhaupt nie mit der baz-Journalistin Spycher. Sie hat ihm nur eine Nachricht auf dem Telefonbeantworter hinterlassen. Allerdings will der Lehrer nicht darauf reagieren, weil er Staatsanwalt Homberger versprochen hat, den Fall seinem Anwalt zur Erledigung zu überlassen. Natürlich veröffentlicht die baz den vom Lehrer als Gegendarstellung verfassten Leserbrief zum rufschädigenden Artikel von Barbara Spycher vorsätzlich nicht.

Strafverfolgung - ein Instrument zur Diffamierung des Gegners

Um möglichst schnell wieder arbeiten zu können, lässt ein unrechtmässig freigestellter Lehrer von seinem Psychiater ein psychiatrisches Gutachten erstellen lassen, in welchem der renommierte Psychiater Dr. med. Piet Westdijk eindeutig zum Schluss kommt, dass der Lehrer nicht an einer psychischen Krankheit leidet und 100% arbeitsfähig ist. Frau lic. iur. Ines Weihrauch, die stellvertretende Leiterin des Rechtsdienstes im Erziehungsdepartements will dieses Gutachten aber nicht akzeptieren. In ihrer Stellungnahme z.H. des Appellationsgerichts meint sie zum Gutachten:

„Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Verwaltungsgericht grundsätzlich eine nachträgliche Verwaltungskontrolle ausübt, ist dieser Bericht im vorliegenden Verfahren nicht zu berücksichtigen.“

Spätestens jetzt wird auch dem letzten Skeptiker klar werden, dass die dem Lehrer angedichtete „psychische Krankheit“ nur als Vorwand dient, um diesen mit einer generalstabsmässig geplanten Eskalations-Kaskade aus dem Schuldienst zu entfernen. Dieser vom ED zu verantwortende Angriff auf die psychische und physische Integrität des politisch unbequemen Lehrers dürfte mit grösster Wahrscheinlichkeit strafrechtlich relevant sein. Um die Eskalation auf die Spitze zu treiben, reicht Rektorin Gaby Jenö schliesslich am 11.08.06 um 19.20 Uhr bei der Bezirkswache City eine Strafanzeige wegen angeblicher Drohung gegen den Lehrer ein. Wenn sie ihn schon nicht über den psychiatrischen Weg erledigen kann, dann offensichtlich wenigstens über das Strafrecht.

Bei ihren Angaben greift Rektorin Gaby Jenö ein weiteres Mal zu einer arglistigen Lüge: Obwohl der Lehrer mit ihr seit Wochen kein Gespräch mehr geführt hat, behauptete sie, dieser hätte sich mit dem Amokläufer Tschanun verglichen und Drohungen per E-Mail verschickt. Aus dem Brief-Verkehr des Lehrers mit seiner Rektorin wird deutlich, dass nicht der Lehrer Drohungen ausgesprochen hat, sondern Rektorin Gaby Jenö. Die Tatsache, das Jenö vom unbescholtenen Lehrer ein psychiatrisches Gutachten verlangt hat, ist eine massive Kompetenzüberschreitung der Rektorin und müsste eigentlich als schwere Pflichtverletzung vom Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann mit personalrechtlichen Massnahmen bestraft werden. Nur Vertrauensärzte und Richter haben das Recht bei unrechtmässiger Krankschreibung des Arbeitnehmers ein psychiatrisches Gutachten anzuordnen. Da sich der politisch unbequeme Lehrer aber zu keiner Zeit krank gemeldet hat, muss das Vorgehen von Rektorin Gaby Jenö als massiv rechtswidrig bezeichnet werden.

Psychiatrie - das Instrument der Macht

OS-Rektorin Gaby Jenö erfindet bei der Entlassung eines politisch unbequemen Lehrers ihre eigene „Wahrheit“. In ihrem Schreiben an den Vertrauensarzt der kantonalen Gesundheitsdienste Dr. Marc Meier schreibt sie unter anderem folgendes:

Ich bitte Sie, diesen Fall als dringend einzustufen, dies auch weil ernstzunehmende Drohungen gegenüber dem involvierten Personenkreis und Suiziddrohungen von H. geäussert wurden.“

Da der Lehrer in Wirklichkeit zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Drohungen ausgesprochen hat, ist die Aussage von Gaby Jenö nichts anderes als eine arglistige Lüge. Im psychosozialen Kontrollsystem erweist sich eine derartige Lüge aber als unglaublich wirkungsvoll: Der staatliche Vertrauensarzt fühlt sich verpflichtet, die Bevölkerung schnellstens vor einem potentiellen Selbstmörder und Amokläufer zu schützen. Demzufolge sieht er sich gezwungen, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, den „Patienten“ vor sich selber und den anderen Mitmenschen zu schützen. Das gängige Mittel für solche Vorkehrungen ist in der Schweiz der sog. Fürsorgerische Freiheitsentzug (FEE). Es reicht schon, wenn der kantonale Vertrauensarzt der kantonalen Gesundheitsdienste der Meinung ist, der „Patient“ könnte möglicherweise seine Umwelt und sich selber gefährden, ihn in eine geschlossene Klinik zu verfrachten. Das Kantonale Psychiatriegesetz erlaubt es sogar, den „Patienten“ zwangsweise mit Drogen voll zu pumpen, falls dieser sich gegen eine Zwangseinweisung wehrt. Die Drogen, besser bekannt unter dem Fachausdruck „Neuroleptika“, wirken derart massiv auf das zentrale Nervensystem, dass der „Patient“ innert kürzester Zeit ruhig gestellt wird. Wenn er wieder aufwacht, kann er kaum mehr zusammenhängend sprechen. Je nach Dosis erlebt der „Patient“ auch Halluzinationen, die den Psychose-Erlebnissen der sog. „schizophrenen Patienten“ ähneln. Für den Psychiater ist es dann sekundär, ob die Zwangsmedikation die „psychische Krankheit“ ausgelöst hat, oder ob der „Patient“ tatsächlich in einer psychischen Krise steckt.

Während seinen Sommerferien wird der völlig ahnungslose Lehrers von Rektorin Gaby Jenö und Thomas Baerlocher in eine Eskalationsspirale verwickelt, die damit enden soll, dass der Lehrer in einer psychiatrischen Klinik "therapiert" werden kann. Dass Rektorin Gaby Jenö den Lehrer mangels Kündigungsgründen mit der Psychokeule aus dem Verkehr ziehen will, kann der politisch unbequeme Lehrer auch zwei Jahre nach dieser arglistigen Mobbing-Intrige noch immer nicht nachvollziehen.

Dass man schneller und länger in der Psychiatrie-Falle sitzt, als man denkt, zeigt das Bundesgerichts-Urteil vom 14. Mai 2004, welches im Internet zu finden ist:


Tribunale federale
Tribunal federal
{T 0/2}
5C.96/2004 /mks
Urteil vom 14. Mai 2004
II. Zivilabteilung
Besetzung
Bundesrichter Raselli, Präsident,
Bundesrichterin Hohl, Bundesrichter Marazzi,
Gerichtsschreiber Zbinden.
Parteien
X.________,
Berufungskläger,
gegen
Psychiatrie-Rekurskommission Basel-Stadt, St. Alban-Vorstadt 25, Postfach, 4001 Basel.
Gegenstand
Fürsorgerische Freiheitsentziehung,
Berufung gegen den Entscheid vom 20. April 2004.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1.
X.________ wurde am 11. April 2004 in die Psychiatrische Universitätsklinik Basel (PUK) eingewiesen, wo er zunächst freiwillig blieb. Als er am nächsten Tag die Klinik verlassen wollte, entzog ihm die Ärztin der Gesundheitsdienste fürsorgerisch die Freiheit.
Mit Entscheid vom 20. April 2004 wies die Psychiatrie-Rekurskommission (nachfolgend: die Kommission) den Rekurs des Eingewiesenen ab und ordnete die weitere Zurückbehaltung, längstens jedoch bis zum 12. Juli 2004, an.
X.________ hat gegen diesen Entscheid Berufung eingereicht, worin er um Entlassung aus der Anstalt ersucht. Die Kommission hat keine Bemerkungen eingereicht.
2.
Gemäss Art. 397a Abs. 1 ZGB darf eine mündige Person namentlich wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche in einer geeigneten Anstalt untergebracht oder zurückbehalten werden, wenn ihr die nötige persönliche Fürsorge nicht anders erwiesen werden kann.
Die Kommission hat ihrem Entscheid unter anderem den Bericht der PUK, jenen des psychiatrischen Kommissionsmitglieds sowie die Krankengeschichte zu Grunde gelegt und überdies sowohl den behandelnden Assistenzarzt als auch den Berufungskläger angehört. Nach dem angefochtenen Entscheid leidet der Berufungskläger an einer paranoiden Schizophrenie, welche zu verwirrtem und teilweise bedrohlichem Verhalten führen kann. Auch nach seinem Eintritt in die PUK hat sich der Berufungskläger immer wieder florid psychotisch gezeigt und überdies keine Krankheitseinsicht aufgewiesen. Im Vorfeld der Einweisung präsentierte er sich gedanklich stark eingeengt, aufbrausend, paranoid und teilweise aggressiv, weshalb er nach Ansicht der Kommission einer psychiatrischen Behandlung und der Fürsorge im stationären Rahmen einer Klinik bedurfte. Aufgrund der tatsächlichen Feststellungen ist die fürsorgerische Freiheitsentziehung nicht zu beanstanden.
Das gilt auch für die Anordnung, den Berufungskläger bis längstens zum 12. Juli 2004 zurückzubehalten. Wie dem angefochtenen Entscheid weiter entnommen werden kann, hat sich der Berufungskläger anlässlich der Verhandlung ruhig und kommunikativ gezeigt, wobei sein Denken und Handeln noch stark von Grössenideen, einer Bagatellisierungstendenz bis hin zur Realitätsverkennung geprägt gewesen sind. Beachtet wurden ebenfalls formale Denkstörungen; eine vertiefte Krankheitseinsicht liegt - so die Kommission weiter - nicht vor. Der Berufungskläger ist nach den Darstellungen zwar bereit, einen Arzt aufzusuchen und die Medikamente einzunehmen, wobei er die Notwendigkeit nach Ansicht der Kommission nicht wirklich einzusehen und die aufgetretenen Probleme eher mit Missverständnissen und seinem Umfeld zu erklären scheint. Die Kommission hält zwar eine leichte Zustandsverbesserung fest, welche durch Reizabschirmung und mit Hilfe der Medikamente eingetreten ist. Der Berufungskläger ist jedoch fortgesetzt nicht in der Lage, für sich selber zu sorgen. Aufgrund der fehlenden Krankheitseinsicht, der krankheitsbedingt beeinträchtigten Wahrnehmung und der mangelnden Belastbarkeit ist nach Ansicht der Kommission davon auszugehen, dass er im Fall einer sofortigen Entlassung bei Konfrontation mit schwierigen Situationen sehr schnell wieder dekompensiert, wobei aufgrund des instabilen Zustandes erneut mit unberechenbaren Handlungen und einer übermässigen Belastung des nahen Umfeldes zu rechnen ist.
3.
Soweit der Berufungskläger seinen Krankheitszustand bestreitet oder Krankheitseinsicht behauptet, richtet er sich gegen anders lautende tatsächliche, für das Bundesgericht verbindliche Feststellungen der Vorinstanz, die im Rahmen der Berufung grundsätzlich nicht überprüft werden können (Art. 63 Abs. 2 OG; zur Feststellung des Gesundheitszustandes: BGE 81 II 263).
Mit der beschriebenen Krankheitsuneinsichtigkeit, aber auch der mangelnden Fähigkeit, für sich selbst zu sorgen, lässt sich eine ambulante ärztliche Behandlung - entgegen der Auffassung des Berufungsklägers - zurzeit wenigstens - nicht vereinbaren. Die Zurückbehaltung in der Anstalt erweist sich daher als verhältnismässig.
Nicht Gegenstand der Berufung bilden können seine Ausführungen zur medizinischen Behandlung, zumal diese Frage nicht vom Bundesrecht (Art. 397a ff. ZGB), sondern vom kantonalen Recht geregelt wird, dessen Verletzung nicht mit Berufung gerügt werden kann (BGE 118 II 254 E. 6; 125 III 169 E. 3; Art. 43 Abs. 1 OG).
4.
Damit ist die Berufung abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Praxisgemäss werden keine Gerichtskosten erhoben.
Demnach erkennt das Bundesgericht
im Verfahren nach Art. 36a OG:
1.
Die Berufung wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Dieses Urteil wird dem Berufungskläger und der Psychiatrie-Rekurskommission Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 14. Mai 2004
Im Namen der II. Zivilabteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Ideologie, Propaganda und Zensur

Zur Begründung der Entlassung eines politisch unbequemen Lehrers benützt Frau lic. iur. Ines Weihrauch, die Juristin des ED, unter anderem ein Schreiben einer Frau, die überhaupt nichts mit dem Lehrer zu tun hat. Helene Häseli, so heisst diese Frau, kritisiert in ihrem Brief vom 12.11.04 an die damalige Schulhausleiterin Gaby Jenö ein Musical des Lehrers in einer unakzeptablen und tendenziösen Art und Weise. Beim besagten Stück handelt es sich um eine Satire, die verschiedene Fernseh-Formate wie „Miss Schweiz“, „Wer wird Millionär“, „Wer heiratet den Millionär“ und „Wetten dass?“ auf die Schippe nimmt. Frau Häseli, die kein Kind in an der OS hat, bemüht sich, das Theaterstück des Lehrers aus ihrem radikal-feministischen Blickwinkel konsequent strategisch falsch zu verstehen. Mit gelbem Leuchtstift markiert sie sämtliche Textstellen, die sie als „sexistisch, anzüglich und zum Teil übergriffig“ sehen will. Konsequent übersieht sie dabei, dass das Musical als Parodie auf die Fernsehwirklichkeit konzipiert worden ist. In ihrem radikal-feministischen Eifer schreibt sie:

„Das ganze Stück entspricht in keiner Weise den Rollenbildern, die eine Schule meiner Meinung nach vermitteln müsste.“

Da der Lehrer mit seinem Stück überhaupt nicht den Anspruch hat, Rollenbilder zu vermitteln, sondern diese parodieren will, empfindet dieser die Kritik von Häseli als ärgerliche Provokation. Aus ihrer feministischen Logik heraus versucht sie dem Lehrer sogar „unangemessenes“ Verhalten anzuhängen, was der Lehrer als äusserst beleidigend empfindet. Unter anderem schreibt sie:

Ich habe gedacht, dass heute Prävention (Gewalt, Sexuelle Übergriffe) in der Schule einen festen Platz hat. Wenn ich jedoch dieses Stück lese, dann frage ich mich, welche Fantasien der Lehrer in seine Schauspielerinnen, sprich Schülerinnen hinein projiziert. Wie soll sich ein Kind gegen dies wehren können?“

In Wirklichkeit finden alle Kinder das Stück witzig und freuen sich, es zur Aufführung zu bringen. Es ist für sie eine willkommene Abwechslung, einmal in Männer- und Frauenrollen zu schlüpfen, die sie sonst nur vom Fernsehen her kennen. Natürlich unterstützt die damalige Schulhausleiterin Gaby Jenö die Argumentation von Häseli vollumfänglich und empfiehlt dem Lehrer, das Stück nicht aufzuführen. Sie macht diesen sogar darauf aufmerksam, dass sie das Stück verbieten würde, wenn sie Rektorin wäre. Diese Provokation löst beim Lehrer eine ziemlich grosse Empörung aus. Einmal mehr versucht die Schulhausleiterin Gaby Jenö den Lehrer unter Druck zu setzen. Verärgert informiert dieser die Schulklasse über die neusten Entwicklungen. Auch die Kinder empören sich über die dreiste Einmischung. Natürlich kann der Lehrer diesen arglistigen Angriff auf seine künstlerische Freiheit nicht tolerieren und begibt sich im Internet auf die Suche nach Informationen zu Helene Häseli. Mit Erstaunen stellt er fest, dass Häseli eine professionelle Kommunikationsberaterin ist, die sich auf Gender-Fragen und Kampagnen spezialisiert hat. Auf ihrer Homepage steht unter anderem zu lesen:

Wer seine Interessen durchsetzen will, muss eine Kampagne führen. Dazu gehört eine sorgfältige Strategieentwicklung und eine präzise Umsetzung. Die Kunst des erfolgreichen Campaignings besteht unter anderem in der richtigen Wahl der Mittel je nach Bedürfnis des Auftraggebers und der Sensibilität des Zielpublikums. Wir sind für Sie da, damit Sie ihr Ziel effizient und effektiv erreichen.“

Von da an ist dem Lehrer klar, dass aus dem Hinterhalt mit der grossen Mobbing-Kelle angerichtet worden ist. Natürlich wollen die damalige OS-Rektorin Verena Labhardt und ihre Schulhausleiterin Gaby Jenö die ominöse Helene Häseli nicht kennen, obwohl diese Person in der „Gender-Gemeinde“ wohl bekannt ist. Auch OS-Rektorin Labhardt empfiehlt dem Lehrer, das Stück nicht aufzuführen, was dieser als eine unhaltbare Einmischung in seine Angelegenheiten empfindet. Schliesslich zwingen die beiden OS-Funktionärinnen dem Lehrer einen Elternabend auf, an dem die Eltern entscheiden dürfen, ob das Stück aufgeführt werden soll oder nicht. Natürlich untersagen Jenö und Labhardt dem Lehrer die Eltern über dessen Recherchen zur Person von Helene Häseli zu informieren. Sogar das Einladungsschreiben zum Elternabend wird von Labhardt persönlich zensuriert. Man will auf keinen Fall den Eindruck erwecken, dass das Rektorat eventuell eine Kampagne gegen den Lehrer gestartet haben könnte. Am Elternabend können die meisten Eltern die Argumente von Jenö und Labhardt nicht nachvollziehen und verstehen auch nicht, weshalb der Elternabend überhaupt einberufen wird. Schliesslich spricht sich die grosse Mehrheit der Eltern für die Aufführung des Musicals auf. Das Musical wird ein grosser Erfolg.

Zwei Jahre nach ihrem missglückten Mobbing-Versuch wird Häseli erneut wieder engagiert. Als Frau M. darf sie sich in einem rufmörderischen baz-Artikel einmal mehr tendenziös über den Lehrer auslassen. Die links-feministische Journalistin Barbara Spycher erweckt in ihrem Artikel geschickt den Eindruck, dass Häseli eine Mutter sei, die vom Lehrer am Telefon bedroht worden sei, was natürlich frei erfunden ist. Leider verzichtet der Lehrer auf Anraten seines Anwalts auf eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Spycher und Häseli.

Dass mit Helene Häseli keine leichtgewichtige Kampagnen-Expertin auf den Lehrer losgelassen wird, zeigt die Tatsache, dass Häseli und ihr Partner Hilti von der SP-Schweiz unter anderem auch den Auftrag erhalten, die Kampagne zur sog. „Kosa-Initiative“ national zu leiten und zu koordinieren. Diese Initiative der SP hat zum Ziel, die Goldreserven der Nationalbank zu Gunsten der AHV zu verkaufen. Zum Glück lehnt das Schweizer Stimmvolk die Initiative aber ab. Der Verkauf der nationalen Goldreserven wäre für die Schweiz eine wirtschaftliche Katastrophe.

Seit neustem versteht sich Helene Häseli auch als Expertin für Rassismus und Antisemitismus. In ihrem neusten Werk „Rassismus erkennen, Rassismus benennen“ hat sie mit zwei anderen Autorinnen aus der links-feministischen Szene ein „Argumentationstraining für Eltern und Erziehende“ gegen Rassismus zusammengestellt, das vollständig auf der amerikanisch-zionistischen „Wahrheit“ aufbaut, die seit 1945 vor allem in Deutschland streng überwacht wird. So schreibt sie z.B.:

„Die Wahnidee einer jüdischen Verschwörung mit dem Ziel der Errichtung einer jüdischen oder vielfach auch „jüdisch-bolschewistischen“ Weltherrschaft war eines der Hauptargumente der Nationalsozialisten um die Vernichtung des jüdischen Volkes zu begründen. Anfangs des 20. Jahrhunderts tauchte eine Schrift mit dem Titel „Die Protokolle der Weisen von Zion“ auf, mit der die jüdische Weltverschwörung „bewiesen“ werden sollte. (...) Nach dem Zweiten Weltkrieg fanden die Protokolle vor allem in der islamischen Welt regen Absatz. Von rechtsextremen Kreisen wird ihr Inhalt heute noch vertreten.“

Leider klammert Häseli in ihrem „Argumentationstraining“ bewusst aus, dass Bush auf Empfehlung seiner zionistischer Berater, den Irak mittels einer Lüge mit Krieg überzogen hat. Die neuste Kriegsrhetorik von Bush, lässt vermuten, dass als nächstes der Iran an der Reihe ist. Der neue „Sündenbock“ heisst jetzt Ahmadinejad und soll laut Bush an der Atombombe arbeiten, mit der er angeblich Israel auslöschen will.

Das „Argumentationstraining für Eltern und Erziehende“ von Brigitta Gerber, Claudine Gaibrois und Helene Häseli ist ziemlich einseitig ausgefallen. So werden z.B. die Verbrechen der Israelis an den Palästinensern grundsätzlich nicht thematisiert. Auf diese Weise wird ein zionistisch-amerikanisches System reingewaschen, das längst nicht mehr über jeden Zweifel erhaben ist.

Der jüdische Historiker Norman G. Finkelstein behandelt dieses Tabu-Thema in seinem brisanten Buch „Antisemitismus als politische Waffe“ schon etwas realistischer:

Israel und viele seiner Fürsprecher, besonders in den USA, benutzen den Antisemitismusvorwurf, um die Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Palästinensern zu bemänteln und sich zugleich gegen Kritik zu immunisieren.“

Mit der feministisch-sozialistischen Unterwanderung des Schulsystems unter der Leitung von Eymann und Signer ist die Schule total verpolitisiert worden. Unter dem Deckmantel der politischen Korrektheit verbirgt sich in Wahrheit das Krebsgeschwür der Zensur. Mit diversen politischen Waffen wird die Wahrheit zerstört. Nur wer der Wahrheit verpflichtet ist, kann die Menschenrechte wahren. Staatliche Propaganda und verordnete Ideologien zerstören die Wahrheit. Der Konstruktivismus ist der Vater aller Ideologien. Zionismus, Sozialismus, Feminismus und Faschismus sind dessen Kinder.

Das Netzwerk der Sozialisten

Im Gegensatz zu politisch unbequemen Lehrern trifft Otto Kunz-Torres aus Basel mit seinen Leserbriefen die von der Basler Zeitung gewünschte Tonalität regelmässig. Er wettert konstant gegen die SVP und passt damit gut in das Konzept der Basler Zeitung. Otto Kunz-Torres ist bei der SP. Er ist auch Mitglied in der Inspektion der OS Brunnmatt und hat die Freistellung und Kündigung eines politisch unbequemen Lehrers bewilligt, obwohl er in den letzten zwei Jahren vor dessen Entlassung keinen einzigen Stundenbesuch beim betreffenden Lehrer durchgeführt hat. Auch OS Inspektionspräsident Peter Grossniklaus ist in der SP. Er hat überhaupt noch nie einen Stundenbesuch bei diesem Lehrer durchgeführt, dafür ebenfalls die Freistellung und Kündigung bewilligt, ohne mit dem Lehrer vorher gesprochen zu haben. Auch Hans-Georg Signer, der Ressortleiter Schulen ist SP-Mitglied. Er liest dem Lehrer die frei erfundenen Kündigungsgründe persönlich vor. Thomas Baerlocher, Personalleiter im Ressort Schulen ist gleichzeitig auch noch kantonaler SP-Partei-Präsident hat die Kündigung zusammen mit dem OS-Rektorat unterschrieben. Eine Beschwerde vom betroffenen Lehrer an die Geschäftsprüfungskommission (GPK) wird vom GPK-Präsidenten und SP-Grossrat Jan Goepfert selbstverständlich auf Eis gelegt. Als liberal gesinnter Bürger versucht der Lehrer sein Glück mit einer Beschwerde bei Dr. Christoph Eymann, dem „liberalen“ Vorsteher des Basler Erziehungsdepartements. Die Antwort Eymanns ist kurz und bündig:

„Nach sorgfältiger Prüfung Ihrer aufsichtsrechtlichen Anzeige vom 14. März 2007 teilen wir Ihnen mit, dass in dieser Angelegenheit die notwendigen verfahrensrechtlichen Schritte unternommen wurden und kein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.“

Ein völlig unbescholtener Lehrer wird von Rektorin Gaby Jenö (ehemaliges SP-Mitglied) und ihren Helfershelfern in einer perfiden Art und Weise in die Arbeitslosigkeit getrieben. Der Elternschaft, die dem Lehrer überwiegend positiv eingestellt ist, erzählten die beiden Funktionäre Signer und Jenö am Elternabend, dass man aus Gründen des „Persönlichkeitsschutzes“ die Gründe für dessen Entlassung nicht bekannt geben dürfe. Damit öffnet man vorsätzlich der Gerüchteküche Tür und Tor. In Wirklichkeit wird das von Jenö gegen den Lehrer angestrengte Strafverfahren, wegen angeblicher Drohung, von der Staatsanwaltschaft „mangels Beweisen“ eingestellt, weil die Drohungen nur im Kopf der Rektorin stattgefunden haben. Dass die BAZ darüber nie berichtet, ist kein Zufall. Für den filmreifen Überfall der Sondereinheit „Barrakuda“ und der anschliessenden Isolationshaft im Waaghof bezahlt die Basler Staatsanwaltschaft dem Lehrer Fr. 1200.— als Entschädigung, was klar beweist, dass der Lehrer ein absolut unbescholtener Bürger ist. Auch der Rekurs des Lehrers gegen seine unrechtmässige Entlassung wird vom Appellationsgericht gutgeheissen. Da „Mobbing“ leider noch immer kein Strafbestand nach StGB ist, sieht sich der Lehrer gezwungen, gegen OS-Rektorin Gaby Jenö in zahlreichen Punkten Strafanzeige zu erstatten. (Amtsmissbrauch, Amtsanmassung, falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege, Nötigung, Üble Nachrede) Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eröffnet ein Verfahren gegen Rektorin Jenö und ihre diversen Helfershelfer, welches aber von Staatsanwältin Eva Eichenberger mittels vorsätzlicher Verdrehung von Ursache und Wirkung wegen angeblichem „Fehlen des Tatbestands“ wieder eingestellt wird. Der Lehrer erhebt Rekurs gegen diesen Beschluss bei der Rekurskammer des Strafgerichts. Ob es zur Anklage gegen die diversen Staatsfunktionäre kommt, ist noch völlig offen. Trotz des hängigen Strafverfahren wird OS Rektorin Gaby Jenö von Regierungsrat Eymann zur Volksschulleiterin befördert.

Die Rolle der Mainstream-Medien

Vor über zwei Jahren wollte OS-Rektorin Gaby Jenö einen Lehrer über einen bestellten Amtsarzt krankschreiben lassen. Inoffiziell hatte der Lehrer nicht die richtige politische Gesinnung, offiziell versuchte man ihm eine psychische Krankheit anzudichten. Auch Ivo Bachmann der frühere Chefredaktor der baz wurde von einem Tag auf den anderen krank geschrieben. Der jetzige Chefredaktor der Basler Zeitung, Matthias Geering, machte dem beliebten und engagierten Lehrer klar, dass dessen Leserbriefe „streng überprüft“ würden. Ausserdem klärte er ihn darüber auf, dass Leserbriefe mit einer gewissen „Tonalität“ im „Papierkorb“ landen würden. Von den über 50 verfassten Leserbriefen des Lehrers wurden gerade zwei abgedruckt, wobei einer davon vom Chefredaktor Geering persönlich manipuliert wurde. Es ist anzunehmen, dass die baz mit ihrem Verlautbarungsjournalismus und ihrer Hofberichterstattung die Köpfe der Leserschaft jeden Tag im Sinne der Globalisten kostenpflichtig indoktriniert. Wir leben heute in einer künstlich geschaffenen Medienwelt, die uns mit einer Art Dauer-Gehirnwäsche auf die Neue Weltordnung vorbereiten soll. Unzählige Medienexperten, Kommunikationsberater, PR-Spezialisten, Psychologen und Spindoctors sind von der Verwaltung angestellt worden, um uns in die Neue Weltordnung zu „integrieren“. Unter dem Vorwand „HarmoS“ wird auch die Schweizer Schullandschaft kräftig umgepflügt. Die Kinder sollen bereits ab vier Jahren vom Staat indoktriniert werden.

Freitag, 8. August 2008

Die Pervertierung der Wahrheit

Wer die Macht hat, den Begriff Wahrheit zu definieren, besitzt die Kontrolle über die Realität. Mittels Manipulation, Suggestion und Projektion werden die Individuen von den Mächtigen kontrolliert. Wer in der Hierarchie-Pyramide auf der untersten Stufe steht, ist den professionellen Realitätskontrolleuren praktisch schutzlos ausgeliefert. Das dichte Netz der Kontrolleure arbeitet mit vorsätzlichen Lügen und Täuschungen um das Individuum absichtlich zu verwirren. Wer sich der sog. psychosozialen Kontrolle entzieht, wird von den Kontrolleuren als "psychisch krank" abgestempelt. Lassen Sie sich nicht abstempeln! Bleiben Sie immer ruhig und gelassen, auch wenn sie noch so provoziert werden. Rasten Sie niemals aus. Wenn Sie ausrasten, können Sie mittels Zwangspsychiatrie auf unbestimmte Zeit in einer psychiatrischen Klinik entsorgt werden. Denken Sie immer daran, was Sie erlebt haben, ist die Wahrheit, auch wenn andere Ihnen einreden wollen, dass angeblich keine Wahrheit existiert. Die Welt entwickelt sich unter den sog. Globalisten zu einer Welt in der die Grosskapitalisten das Sagen haben und die Sozialisten mittels Staatsverwaltung die Bürgerinnen und Bürger versklaven. Psychologen und Psychiater kontrollieren unsere Gedanken und unsere Grundwerte. Wenn Sie als Individuum nicht so sprechen und denken, wie es die Mächtigen vorschreiben, gelten Sie als "politisch inkorrekt". Dass heisst aber nicht, dass Sie krank sind, sondern dass Sie sich gegen den konstanten Manipulationsdruck auf allen Ebenen zu Recht wehren. Die Mainstream-Medien liefern uns jeden Tag ein dichtes Lügenkonstrukt, das vorgibt, Realität zu sein. Auch auf der juristischen Ebene versucht man Sie mit allen Mittel auszutricksen. Lassen Sie sich niemals unfreiwillig krankschreiben. Gehen Sie nur zu einem Psychiater Ihres Vertrauens. Hören Sie auf Ihre Intuition. Auch Rechtsanwälte spielen das Spiel der Mächtigen mit. Mit Geld lässt sich die Realität kontrollieren. Wissen ist Macht. Unwissenheit ist Ohnmacht. Informieren Sie sich im Internet. Dort werden Sie die Wahrheit finden, wenn Sie danach suchen. Kämpfen auch Sie gegen den globalen Faschismus!