Mittwoch, 25. April 2012

Ausserordentlicher Staatsanwalt

Ausserordentliche Staatsanwälte erwecken vorsätzlich den Eindruck, sie seien unabhängig. In Wirklichkeit arbeiten sie für den Staat und stellen sämtliche Strafverfahren gegen kriminelle Behördenmitglieder systematisch ein. Sämtliche Beweise, welche die Wahrheit an den Tag bringen, werden von ausserordentlichen Staatsanwälten vorsätzlich ignoriert. Dass sich die kriminellen Staatsfunktionäre regelmässig widersprechen, wird von ausserordentlichen Staatsanwälten vorsätzlich nicht zur Kenntnis genommen. Dass in den Akten kein einziges Drohmail existiert, das Lehrer H. angeblich geschrieben haben soll, ist für lic. iur. S. Burger irrelevant. Hauptsache er kann die Strafuntersuchung gegen Dr. Christoph Eymann ohne grossen Aufwand einstellen. Dass Regierungsrat Eymann die Lüge seiner Mitarbeiterin Gaby Jenö (Lehrer H. habe Drohmails verschickt) ohne Rücksprache mit dem Lehrer für bare Münze nimmt, beweist, dass Regierungsrat Eymann seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, mit seinem voreiligen Brief an die Elternschaft (die Kündigung von Lehrer H. sei rechtmässig) sein Amt missbraucht hat und mit seinen falschen Anschuldigungen (Lehrer H. habe eine Fernmeldeanlage missbraucht) die Rechtspflege vorsätzlich in die Irre geführt hat. Wenn lic. iur. S. Burger die Akten tatsächlich unvoreingenommen studiert hätte, wären ihm die zahlreichen Widersprüche aufgefallen.