Sonntag, 10. August 2008

Täuschung und Lüge - die Tricks der Behörden

Am 27.6.06 teilen Gaby Jenö und Thomas Baerlocher einem politisch unbequemen Lehrer in einem „Gespräch“ völlig unerwartet mit, sie seien der Meinung, er könne seine Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln. Mit dieser für den Lehrer höchst irritierenden und in keiner Weise nachvollziehbaren Behauptung wird diesem in der Folge eine „psychologische Hetzjagd“ aufgezwungen, die zum Ziel hat, den Lehrer in einer psychiatrischen Klinik zu entsorgen. Da dieser zu diesem Zeitpunkt allerdings noch keine Ahnung hat, welche Absichten seine Vorgesetzten haben, empfindet es der Lehrer als Nötigung und Amtsanmassung, dass Jenö und Baerlocher ihm nach über 20 Jahren mustergültigen Basler Schuldienst ein psychiatrisches Gutachten aufzwingen wollen. Der Grund für dieses Gutachten, liefert, laut Thomas Baerlocher, der vermeintliche Coach des Lehrers.
 
„Nach Rücksprache mit Peter Gutzwiller sei Thomas Baerlocher klar geworden, dass ein psych. Gutachten die auch für PG einzige Lösung sei.“
 
Diese ziemlich doppeldeutige Formulierung empfindet der unbescholtene Lehrer als einigermassen verwirrend. Offensichtlich hat Peter Gutzwiller seine Schweigepflicht im Gespräch mit Thomas Baerlocher verletzt. Da der Lehrer während des sog. Coachings ein relativ grosses Vertrauen zu Gutzwiller entwickelt hat, vertraut der ahnungslose Lehrer seinem angeblichen Coach an, sich von seiner ehemaligen Schulhausleiterin und jetzigen Rektorin Gaby Jenö gemobbt zu fühlen. Dass der Pseudo-Coach diese vertraulichen Information an Personalleiter Thomas Baerlocher weiterleitet, bedeutet für den Lehrer ein massiver Vertrauensbruch. Enttäuscht und beunruhigt fällt es ihm nicht leicht, die restlichen Tage vor den Sommerferien noch unbeschwert zu unterrichten.
 
In der ersten Woche der Sommerferien 2006 versucht der sog. Vertrauensarzt Dr. Marc Meier den Lehrer telefonisch zu überreden, einer „vertrauensärztlichen Untersuchung“ zuzustimmen. Allerdings merkt der Lehrer am Telefon schnell, dass Dr. Meier von Baerlocher, Jenö und Gutzwiller bereits „auf Linie“ gebracht worden ist. Als Dr. Meier dann die Mobbing-These des Lehrers nicht im geringsten ernst nehmen will, verliert der Lehrer jegliches Interesse an einer vertrauensärztlichen Untersuchung.
 
In seiner Not sucht der Lehrer nun das Gespräch mit Ressortleiter Hans-Georg Signer, der bisher immer einen seriösen Eindruck gemacht hat. Als aber auch dieser die Mobbing-Thesen nicht im geringsten ernst nehmen will, beschleicht den Lehrer ein seltsames Gefühl. In monotonen Wiederholungen versucht Signer dem Lehrer immer wieder zu suggerieren, dieser habe eine psychische Krankheit und solle sich krankschreiben lassen. Da der Lehrer sich aber nicht krank fühlt, sondern massiv gemobbt, sucht er sich einen Juristen. In etwa der Mitte der Sommerferien erhält der Lehrer dann völlig überraschend einen Brief der Vormundschaftsbehörde seines Wohnkantons:
 
„Von ihrem Arbeitgeber ist bei und die Meldung eingegangen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen angeblich Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können und dafür Hilfe benötigen. Die Vormundschaftsbehörde ist von Gesetz her verpflichtet, solchen Meldungen nach zu gehen. Ebenso besteht die Verpflichtung, die betroffene Person vor Einleitung eines vormundschaftlichen Verfahrens anzuhören. Wir bitten Sie daher, sich in den nächsten Tagen zwecks Vereinbarung eines Gesprächstermins mit dem Sozialarbeiter der Vormundschaftsbehörde (...) in Verbindung zu setzen.“
 
Die Drohung der „Einleitung eines vormundschaftlichen Verfahrens“ setzte dem Lehrer psychisch derart zu, dass dieser einige Zeit braucht, sich beim entsprechenden Sozialarbeiter zu melden. Als dieser dem Lehrer aber nicht erlaubt, das Gespräch zwecks späterer Beweisführung auf Band aufzunehmen, kommt die Angelegenheit dem ahnungslosen Lehrer noch suspekter vor, so dass dieser auf das Gespräch verzichtet. Allerdings verlangt der Lehrer von der Vormundschaftsbehörde eine Kopie vom Schreiben Baerlochers an die Vormundschaftsbehörde, was ihm aber nicht ausgehändigt wird. Allerdings darf er das Dokument lesen. Was er darin liest, schockierte den Lehrer zutiefst:
 
Die Indizien deuten auf ein sehr hohes Bedrohungspotential gegen sich selbst, aber auch gegenüber seiner Umgebung: Aussagen über Suizid und Bedrohungen gegenüber vorgesetzten Stellen zeigen dies auf.“
 
Auch Vertrauensarzt Dr. Marc Meier äusserte sich in diesem Brief zur Person des untadeligen Lehrers:
 
„Aus meiner vertrauensärztlichen Sicht vermute ich, dass bei ihm eine psychische Problematik vorliegt, die ihn die Realität teilweise verkennen lässt.“
 
Da der Lehrer zu diesem Zeitpunkt wirklich keine Ahnung hat, was hinter seinem Rücken abläuft, kann er die Realität tatsächlich nur teilweise überblicken. Als er aber den letzten Satz des Briefes liest, wird ihm endgültig klar, in welche Richtung das arglistige Mobbing-Treiben von Jenö und Baerlocher führen soll:
 
„Da Herr H. nicht in Basel wohnhaft ist, müssen wir den Weg über ihre Stelle beschreiten. Wäre Herr H. in Basel wohnhaft, hätten wir die Möglichkeit über den Sozialdienst der Kantonspolizei und über den Kantonsarzt auf eine Zuweisung in ein psychiatrisches Verfahren hinzuwirken.“
Da der Lehrer sein Recht auf Selbstbestimmung auf keinen Fall abtreten will, meldet er sich bei den Gesundheitsdiensten schriftlich ab. Die darauf folgende Strafanzeige Jenös wegen angeblicher Drohung, sorgt dann allerdings schnell dafür, dass der Lehrer seine Angelegenheiten wie von der Rektorin bereits angekündigt, nicht mehr selbständig regeln kann. Der Plan von Jenö und Baerlocher scheint aufzugehen. Die Sondereinheit der Kantonspolizei Basel-Land „Barrakuda“ überfällt den Lehrer an seinem Wohnort und führt diesen vor den Augen der verdutzten Nachbarschaft in Handschellen und Augenbinde ab. Er wird ins Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof gesteckt, wo er eine Nacht unter schlimmsten Isolationsbedingungen verbringen muss. Da die angebliche Straftat allerdings nur in der Phantasie von Rektorin Gaby Jenö stattgefunden hat, muss die Staatsanwaltschaft den Lehrer am anderen Tag wieder freilassen. Die Freude des Lehrers ist aber nur von kurzer Dauer. Die beiden Lokalzeitungen Baslerstab und Basler Zeitung warten bereits darauf den Lehrer mit Schlamm zu bewerfen. In einer fetten Schlagzeile berichtet der Baslerstab:
"Lehrer droht Behörden"
 
Einige Tage später erhält der Lehrer von Hans-Georg Signer einen Brief, der ziemlich unklar formuliert ist. Offensichtlich hat man geplant, den politisch unbequemen Lehrer zu einer „freiwilligen“ Kündigung zu „motivieren“:
 
„Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule Basel haben gestern Beschluss gefasst über das weitere Vorgehen. Die Schulleitung wird Ihnen diesen Beschluss entweder im Rahmen eines Gesprächs (dies dann, wenn Sie einem Gespräch zustimmen) oder schriftlich zur Kenntnis bringen. Gerne hätten die Schulleitung und ich mit Ihnen heute das Gespräch in dieser Sache geführt. Wie Sie Frau G. Jenö, Rektorin der OS, gestern mitgeteilt haben, ist dieses Gespräch heute nicht möglich. Ich bedaure dies aus folgendem Grund: Die Basler Zeitung recherchiert zu Ihrer Person und Schulführung. Sie hat für die heutige Ausgabe einen Artikel geplant. Ich habe die BaZ gebeten, ihn zu verschieben, weil wir das Ziel verfolgen, mit Ihnen heute und ohne öffentlichen Druck ein Gespräch zu führen. Die BaZ ist auf diesen Wunsch eingegangen und hat heute nichts publiziert. Nun kann das Gespräch mit Ihnen heute nicht geführt werden. Ich gehe davon aus, dass es mir nicht gelingen wird, die Basler Zeitung dazu zu bewegen, auf die Publikation noch länger zu verzichten, sondern dass sie nun einen Bericht bringen wird. Ich teile Ihnen deshalb mit, dass die Basler Zeitung mich mit der Aussage "Fest steht, dass der betreffende Lehrer an der OS nicht mehr unterrichten wird" zitieren wird. Gerne hätten wir Ihnen diesen Umstand und die Wege zur Umsetzung dieses Beschlusses vor der Publikation in der Öffentlichkeit mündlich erläutert. Weil dies wegen der zeitlichen Indisponibilität Ihres Rechtsvertreters nicht möglich ist, kündige ich Ihnen diese Aussage heute schon an. Damit Sie diese Information heute erhalten, versende ich diesen Brief per Mail.
Gestern habe ich gehört, dass Sie Kopien von Unterlagen, die Sie anlässlich Ihrer Akteneinsicht vom 9. August 2006 kopiert haben, weitergegeben haben. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass dies gegen meine ausdrückliche Weisung vom 9. August 2006 erfolgt. Die Akten sind nur für Sie und Ihren Rechtsvertreter bestimmt. Ich behalte mir vor, Schritte gegen diese Zuwiderhandlung einzuleiten. Ich fordere Sie auf, die Weitergabe dieser Akten oder von Kopien zu unterlassen.“
 
Mit diesem Brief will Signer den Lehrer offensichtlich einschüchtern und gleichzeitig den Eindruck erwecken, das Erziehungsdepartement habe mit dem rufschädigenden baz-Artikel nichts zu tun. Da aber ausser den ED-Funktionären und der Staatsanwaltschaft niemand von der Strafanzeige Jenös weiss, ist unschwer auszumachen, wer den Baslerstab und die baz über die unrechtmässige Verhaftung informiert hat.
 
Der Artikel von Barbara Spycher in der BAZ ist ein Meisterwerk in Sachen Tatsachenverdrehungen: Wahrheiten, Halbwahrheiten und Lügen wurden derart kunstvoll miteinander verwoben, dass es für einen Aussenstehenden äusserst schwierig ist, die Glaubwürdigkeit dieses Artikels zu beurteilen. In der Schlagzeile wird die üble, persönlichkeitsverletzende Lüge ein weiteres Mal aufgetischt:
 
Lehrer wurde wegen Drohungen freigestellt“
 
Mit dieser Vorverurteilung verletzte die baz vorsätzlich das Recht des Lehrers auf die Unschuldsvermutung.
 
"Die Schulleitung der Orientierungsschule hat einen Lehrer des Brunnmattschulhauses wegen Dohungen freigestellt."
 
In Wirklichkeit hat Jenö den Lehrer zuerst „vorsorglich“ freigestellt und dann einige Tage später wegen angeblicher „Drohung“ angezeigt.
 
Ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, ist offen.“
 
Die Staatsanwaltschaft hat in Wirklichkeit überhaupt nichts gegen den Lehrer in der Hand. Dass das Verfahren gegen den völlig unschuldigen Lehrer unterdessen eingestellt worden ist, und dass der Lehrer eine Entschädigung von Fr. 1200.— erhalten hat, verschweigt die baz bis heute.
 
Zu den jüngsten Vorkommnissen sagen die Behörden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes im Moment wenig.“
 
Die Behörden schützen mit dem sog. Persönlichkeitsschutz vor allem ihre arglistigen Veranstaltungen. Die „Vorkommnisse“ sind in Wirklichkeit nichts anderes als die Realisierung hinterlistig geplanter Aktionen einiger Staatsfunktionäre, mit der Absicht, einen politisch unbequemen Lehrer zwangsweise aus dem Schuldienst auszugrenzen.
 
Weil die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, keine Vertuschungs-, Fortsetzungs- oder Fluchtgefahr sah, hat sie ihn laut Markus Melzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, gleichentags wieder freigelassen.“
 
Dass der Lehrer eine ganze Nacht in Isolationshaft verbringen muss, wird im baz-Artikel bewusst nicht erwähnt. Ebenfalls verheimlicht wird das unverhältnismässige Polizeiaufgebot mit dem der Lehrer verhaftet wird. Mit der Person von Markus Melzl versucht die Journalistin Barbara Spycher ihrem Artikel einen Anstrich von Glaubwürdigkeit zu verpassen.
 
Fest stehe, dass der Lehrer an der OS nicht mehr unterrichten werde.“
 
Mit dieser Behauptung nimmt Signer offensichtlich bereits die Entscheidungen der Personalrekurskommission und des Appellationsgerichts vorweg.
 
Zu den früheren Vorkommnissen äussern sich Eltern von Brunnmatt-Schülerinnen und Schülern. Anonym allerdings. Sie haben Angst, dass der Lehrer sie wieder bedroht oder dass ihre Kinder in der Schule Probleme bekommen. Frau M. zum Beispiel hatte vor zwei Jahren ein Musical des Lehrers kritisiert, auch bei der Schulleitung. Daraufhin habe der Lehrer sie wiederholt telefonisch bedroht.“
 
Damit unterstellt die Journalistin, der Lehrer habe Eltern und Kinder bedroht, was wieder eine arglistige Lüge ist. Es stimmt, dass der Lehrer der ominösen Gender-Expertin Helene Häseli am Telefon eine Strafanzeige wegen übler Nachrede angedroht hat, weil diese ungefragt eines seiner Musicals bei der Schulhausleitung diffamiert hat. Dass diese Person im Artikel der baz plötzlich als Frau M. zu den ehemaligen Eltern gerechnet wird, zeigt die intrigante Vorgehensweise der baz-Journalistin.
 
„Auch Herr und Frau B. haben sich an diesem Musical gestört. Und an einem vorhergehenden „schlüpfrigen“ Musical, in dem Mädchen im Bikini auftreten mussten.“
 
Im angeblich „schlüpfrigen“ Musical gibt es eine Gartenbad-Szene zum Gershwin-Song „Summertime“. Offensichtlich hat sich diese Mutter, die „zufälligerweise“ auch noch staatliche Kinderpsychologin ist, noch nie in einem Gartenbad aufgehalten.
 
Und daran, dass der Lehrer Mädchen gefragt habe, ob sie die Menstruation schon hätten.“
 
Mit dieser unsäglichen Tatsachenverdrehung will man den Lehrer endgültig als „kranken“ Lehrer darstellen. Dass der wirkliche Sachverhalt auch in diesem Punkt ein ziemlich anderer ist, ist aus dem E-Mail ersichtlich, das der Lehrer einer Elternsprecherin schrieb, die an einem Elternabend kräftig gegen seine Person intrigiert hatte:
   
Liebe Frau S.
Als Lehrkraft Ihrer beiden Töchter habe ich Ihre Kinder nach bestem Wissen und Gewissen gefordert und gefördert. Was Sie, Frau S., betrifft, habe ich Sie immer für eine ehrliche Person gehalten, bis zu dem Zeitpunkt, als Sie mir in Ihrer Funktion als Elternsprecherin an einem Elternabend überraschend in den Rücken gefallen sind. Die Frage von Jessica, ob es mich interessieren würde, wer von den Mädchen schon die Periode hätte, verdrehten Sie derart perfid, dass Sie mich am Elternabend als einen Lehrer darstellten, der sich in die intimen Angelegenheiten von heranwachsenden Mädchen einmischt. Ich habe damals die Frage dieses Mädchens ehrlich beantwortet und habe ihr erklärt, dass es aus psychologischen und sozialen Gründen zwar interessant sei, es mich aber absolut nichts anginge. Damals war ich der Meinung, dass es sich bei dieser von Ihnen thematisierten Angelegenheit um ein Missverständnis handle. Nach Ihrem E-Mail gehe ich davon aus, dass Sie mir am Elternabend bewusst eine Falle gestellt haben. Dass die damalige Rektorin Verena Labhardt, die "zufällig" auch am Elternabend beteiligt war, daraus prompt eine "vertrauliche" Aktennotiz erstellt hat, bestätigt meine Vermutung. Dass Sie sich nicht für meine Mobbing-Erlebnisse interessieren, obwohl ich Ihre beiden Töchter mit Erfolg durch die OS geführt habe, spricht Bände. Die Analyse sämtlicher Fakten, bestätigt meine These, dass auch Elternsprecherinnen offensichtlich vom Rektorat zu Mobbingzwecken instrumentalisiert werden. Im Sinne der Transparenz würde mich Ihr Standpunkt zur ganzen Angelegenheit sehr interessieren.

Natürlich erhält der Lehrer von Frau S. nie eine Antwort auf sein Mail.
 
„Die fachliche Kompetenz und das Engagement des Lehrers hingegen bestreiten weder Frau M. noch Frau B.“
 
Immerhin ein einziger positiver Satz in diesem unsäglichen Zeitungsartikel! Sogar Frau M. alias Helene Häseli, die dem Lehrer übrigens bis heute nie begegnet ist, zieht dessen fachliche Kompetenz und dessen Engagement nicht in Zweifel!
 
Eine Aufsichtsbeschwerde, unter anderem wegen massiver Beschimpfung und Drohung gegenüber Kindern, wurde im Jahr 2004 von der Inspektion abgewiesen.“
 
In Wirklichkeit wurde die Aufsichtsbeschwerde abgewiesen, weil es überhaupt keine massive Beschimpfungen und Drohungen gab!
 
Hans Georg Signer vom Erziehungsdepartement stellt klar: „Die jetzige Freistellung ist nicht eine Folge früherer Beschwerden von Eltern, sondern eine Konsequenz von Vorkommnissen der letzten Wochen.“ Zuvor habe die Schulleitung keinen Anlass gesehen, den Lehrer freizustellen.“
 
Die Freistellung ist demzufolge die Konsequenz einer arglistigen Behörden-Hetzjagd, die in Sommerferien des Lehrers stattgefunden hat.
 
„Der Lehrer selbst wollte zu den Vorwürfen gegenüber der baz nicht Stellung nehmen.
 
In Wirklichkeit spricht der Lehrer überhaupt nie mit der baz-Journalistin Spycher. Sie hat ihm nur eine Nachricht auf dem Telefonbeantworter hinterlassen. Allerdings will der Lehrer nicht darauf reagieren, weil er Staatsanwalt Homberger versprochen hat, den Fall seinem Anwalt zur Erledigung zu überlassen. Natürlich veröffentlicht die baz den vom Lehrer als Gegendarstellung verfassten Leserbrief zum rufschädigenden Artikel von Barbara Spycher vorsätzlich nicht.

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