Dienstag, 19. August 2008
Sonntag, 10. August 2008
Dr. Christoph Eymann und die Wahrheit
"Der Fisch stinkt vom Kopfe her."
Norddeutsches Sprichwort
Dr. Christoph Eymann ist Leiter des Erziehungsdepartements Basel-Stadt und direkter Chef von Hans Georg Signer, dem Ressortleiter Schulen. Gegen zahlreiche seiner Mitarbeiter laufen diverse Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch, Nötigung und anderen mutmasslichen Delikten. Diverse anonyme blog-Betreiber äussern sich äusserst kritisch zu Regierungsrat Eymann. Dieser beklagt sich im Internet über eine Verleumdungskampagne gegen seine Person. Das Gegenteil ist der Fall. Regierungsrat Eymann hat selber eine Verleumdungkampagne gegen einen politisch unbequemen Lehrer unterstützt. Zahlreiche Eltern sind Zeugen, dass die folgenden Aussagen von Dr. Christoph Eymann nicht der Wahrheit entsprechen:
"Herr H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulhausleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbingkampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keinen Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen."
Das Gegenteil ist wahr! Sämtliche Akten beweisen, dass Lehrer H. von diversen Personen vorsätzlich in Misskredit gebracht worden ist. Die Aussage von Regierungsrat Eymann entspricht nicht der Wahrheit!
"Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule, welche die Kündigung gegenüber Herrn H. aussprachen bzw. genehmigten, haben ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt. Sie haben mit ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgt, sondern ausschliesslich das Wohl der Kinder und der Schule."
"Wir wissen, dass der Unterricht von Herrn H. in der Elternschaft auch Zustimmung und Rückhalt erfahren durfte. So sind denn auch aus der Sicht des Erziehungsdepartementes und der Orientierungsschule die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. unbestritten. Trotzdem war die Kündigung unvermeidlich."
Auch hier ist wieder das Gegenteil richtig! Regierungrat Eymann hat zwar Recht, wenn er die die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. lobt, aber eine Kündigung war in keinem Fall angezeigt. Dass die Kündigung weder unvermeidlich, noch rechtmässig war, ist aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts eindeutig ersichtlich:
"Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten."
Regierungrat Eymann verkündet seine eigene Wahrheit. Es ist die Wahrheit der Globalisten, die uns freie Bürgerinnen und Bürger mit ihren globalen Lügen versklaven wollen. Wollen wir wirklich von solchen Leuten regiert werden?
Vorsätzliche Verdrehung von Ursache und Wirkung
Alle Angaben von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger werden vom Anzeigesteller bestritten. Der Anzeigesteller hält an sämtlichen Strafanzeigen fest und beantragt, dass sein Rekurs von der Rekurskammer des Strafgerichts gutgeheissen wird, die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die bekannte Täterschaft erhebt und die allfälligen Kosten zu Lasten des Staates oder zu Lasten der Täterschaft gehen. Aus den Akten ist eindeutig ersichtlich, dass alle begangenen Delikte nur ein einziges Ziel hatten, nämlich die rechtswidrige Ausgrenzung des Anzeigestellers von seinem Arbeitsplatz. Tatsächlich ist der Anzeigesteller aufgrund der nachfolgenden Fakten seit bald zwei Jahren arbeitslos.
Wenn die beiden Staatsfunktionäre Jenö und Baerlocher den Anzeigesteller bei der Vormundschaftsbehörde nicht der akuten Selbst- und Fremdgefährdung bezichtigt hätten, wäre dieser nie auf die Idee gekommen, zu diesem Thema im Internet zu recherchieren und hätte folglich auch nie den Namen von Güther Tschanun mit „Mobbing“ in Verbindung gebracht. Dass der Anzeigesteller seine Teamkollegin Claudia Gass und den angeblich unabhängigen Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus über seine Recherchen im Internet informierte, ist objektiv nachvollziehbar. Einen langjährigen Mitarbeiter grundlos als selbst- und fremdgefährlich zu bezeichnen und ihn anschliessend wegen angeblicher „massiver Drohung“ bei der Strafverfolgungsbehörde zu denunzieren, ist arglistig und bösartig. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen Schreiben und Aktivitäten ein Klima der Angst und der Hysterie geschaffen. Mit ihrer unrechtmässigen Kündigung hat sie dem Anzeigesteller vorsätzlich eine psychische Notlage aufgezwungen. Bis auf den heutigen Tag ist sie ihrer Pflicht, dem Anzeigesteller ein anständiges Arbeitszeugnis zu erstellen, in keiner Weise nachgekommen. All die genannten Fakten erfüllen eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs. Jenö hat ohne jeglichen Beweis eine Strafanzeige gegen den Anzeigesteller eingereicht und damit die Rechtpflege vorsätzlich in die Irre geführt. Offensichtlich hat Jenö mit der Realisierung ihrer Strafanzeige beabsichtigt, eine rein subjektive Wahnvorstellung in einen angeblich objektiven Tatbestand umzuwandeln. Ihre Anzeige ist daher ausschliesslich taktischer Natur. Mit der Realisierung ihrer arglistigen Strafanzeige vergleicht Gaby Jenö den Anzeigesteller nicht nur mit dem Mobbingopfer Tschanun, sondern auch vorsätzlich mit dem Amokläufer Tschanun. Damit ist der Tatbestand der üblen Nachrede eindeutig erfüllt. Dr. Rolf Jucker hat dazu fristgerecht eine Privatklage eingereicht. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen versteckten Diffamierungen und ihrem aktenkundigen Versuch, den Anzeigesteller fristlos zu entlassen, der Psyche des Anzeigesteller schwer zugesetzt. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft dringend Anklage gegen Gaby Jenö zu erheben.
Täuschung und Lüge - die Tricks der Behörden
Als Lehrkraft Ihrer beiden Töchter habe ich Ihre Kinder nach bestem Wissen und Gewissen gefordert und gefördert. Was Sie, Frau S., betrifft, habe ich Sie immer für eine ehrliche Person gehalten, bis zu dem Zeitpunkt, als Sie mir in Ihrer Funktion als Elternsprecherin an einem Elternabend überraschend in den Rücken gefallen sind. Die Frage von Jessica, ob es mich interessieren würde, wer von den Mädchen schon die Periode hätte, verdrehten Sie derart perfid, dass Sie mich am Elternabend als einen Lehrer darstellten, der sich in die intimen Angelegenheiten von heranwachsenden Mädchen einmischt. Ich habe damals die Frage dieses Mädchens ehrlich beantwortet und habe ihr erklärt, dass es aus psychologischen und sozialen Gründen zwar interessant sei, es mich aber absolut nichts anginge. Damals war ich der Meinung, dass es sich bei dieser von Ihnen thematisierten Angelegenheit um ein Missverständnis handle. Nach Ihrem E-Mail gehe ich davon aus, dass Sie mir am Elternabend bewusst eine Falle gestellt haben. Dass die damalige Rektorin Verena Labhardt, die "zufällig" auch am Elternabend beteiligt war, daraus prompt eine "vertrauliche" Aktennotiz erstellt hat, bestätigt meine Vermutung. Dass Sie sich nicht für meine Mobbing-Erlebnisse interessieren, obwohl ich Ihre beiden Töchter mit Erfolg durch die OS geführt habe, spricht Bände. Die Analyse sämtlicher Fakten, bestätigt meine These, dass auch Elternsprecherinnen offensichtlich vom Rektorat zu Mobbingzwecken instrumentalisiert werden. Im Sinne der Transparenz würde mich Ihr Standpunkt zur ganzen Angelegenheit sehr interessieren.
Strafverfolgung - ein Instrument zur Diffamierung des Gegners
Um möglichst schnell wieder arbeiten zu können, lässt ein unrechtmässig freigestellter Lehrer von seinem Psychiater ein psychiatrisches Gutachten erstellen lassen, in welchem der renommierte Psychiater Dr. med. Piet Westdijk eindeutig zum Schluss kommt, dass der Lehrer nicht an einer psychischen Krankheit leidet und 100% arbeitsfähig ist. Frau lic. iur. Ines Weihrauch, die stellvertretende Leiterin des Rechtsdienstes im Erziehungsdepartements will dieses Gutachten aber nicht akzeptieren. In ihrer Stellungnahme z.H. des Appellationsgerichts meint sie zum Gutachten:
„Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Verwaltungsgericht grundsätzlich eine nachträgliche Verwaltungskontrolle ausübt, ist dieser Bericht im vorliegenden Verfahren nicht zu berücksichtigen.“
Spätestens jetzt wird auch dem letzten Skeptiker klar werden, dass die dem Lehrer angedichtete „psychische Krankheit“ nur als Vorwand dient, um diesen mit einer generalstabsmässig geplanten Eskalations-Kaskade aus dem Schuldienst zu entfernen. Dieser vom ED zu verantwortende Angriff auf die psychische und physische Integrität des politisch unbequemen Lehrers dürfte mit grösster Wahrscheinlichkeit strafrechtlich relevant sein. Um die Eskalation auf die Spitze zu treiben, reicht Rektorin Gaby Jenö schliesslich am 11.08.06 um 19.20 Uhr bei der Bezirkswache City eine Strafanzeige wegen angeblicher Drohung gegen den Lehrer ein. Wenn sie ihn schon nicht über den psychiatrischen Weg erledigen kann, dann offensichtlich wenigstens über das Strafrecht.
Bei ihren Angaben greift Rektorin Gaby Jenö ein weiteres Mal zu einer arglistigen Lüge: Obwohl der Lehrer mit ihr seit Wochen kein Gespräch mehr geführt hat, behauptete sie, dieser hätte sich mit dem Amokläufer Tschanun verglichen und Drohungen per E-Mail verschickt. Aus dem Brief-Verkehr des Lehrers mit seiner Rektorin wird deutlich, dass nicht der Lehrer Drohungen ausgesprochen hat, sondern Rektorin Gaby Jenö. Die Tatsache, das Jenö vom unbescholtenen Lehrer ein psychiatrisches Gutachten verlangt hat, ist eine massive Kompetenzüberschreitung der Rektorin und müsste eigentlich als schwere Pflichtverletzung vom Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann mit personalrechtlichen Massnahmen bestraft werden. Nur Vertrauensärzte und Richter haben das Recht bei unrechtmässiger Krankschreibung des Arbeitnehmers ein psychiatrisches Gutachten anzuordnen. Da sich der politisch unbequeme Lehrer aber zu keiner Zeit krank gemeldet hat, muss das Vorgehen von Rektorin Gaby Jenö als massiv rechtswidrig bezeichnet werden.
Psychiatrie - das Instrument der Macht
OS-Rektorin Gaby Jenö erfindet bei der Entlassung eines politisch unbequemen Lehrers ihre eigene „Wahrheit“. In ihrem Schreiben an den Vertrauensarzt der kantonalen Gesundheitsdienste Dr. Marc Meier schreibt sie unter anderem folgendes:
„Ich bitte Sie, diesen Fall als dringend einzustufen, dies auch weil ernstzunehmende Drohungen gegenüber dem involvierten Personenkreis und Suiziddrohungen von H. geäussert wurden.“
Da der Lehrer in Wirklichkeit zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Drohungen ausgesprochen hat, ist die Aussage von Gaby Jenö nichts anderes als eine arglistige Lüge. Im psychosozialen Kontrollsystem erweist sich eine derartige Lüge aber als unglaublich wirkungsvoll: Der staatliche Vertrauensarzt fühlt sich verpflichtet, die Bevölkerung schnellstens vor einem potentiellen Selbstmörder und Amokläufer zu schützen. Demzufolge sieht er sich gezwungen, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, den „Patienten“ vor sich selber und den anderen Mitmenschen zu schützen. Das gängige Mittel für solche Vorkehrungen ist in der Schweiz der sog. Fürsorgerische Freiheitsentzug (FEE). Es reicht schon, wenn der kantonale Vertrauensarzt der kantonalen Gesundheitsdienste der Meinung ist, der „Patient“ könnte möglicherweise seine Umwelt und sich selber gefährden, ihn in eine geschlossene Klinik zu verfrachten. Das Kantonale Psychiatriegesetz erlaubt es sogar, den „Patienten“ zwangsweise mit Drogen voll zu pumpen, falls dieser sich gegen eine Zwangseinweisung wehrt. Die Drogen, besser bekannt unter dem Fachausdruck „Neuroleptika“, wirken derart massiv auf das zentrale Nervensystem, dass der „Patient“ innert kürzester Zeit ruhig gestellt wird. Wenn er wieder aufwacht, kann er kaum mehr zusammenhängend sprechen. Je nach Dosis erlebt der „Patient“ auch Halluzinationen, die den Psychose-Erlebnissen der sog. „schizophrenen Patienten“ ähneln. Für den Psychiater ist es dann sekundär, ob die Zwangsmedikation die „psychische Krankheit“ ausgelöst hat, oder ob der „Patient“ tatsächlich in einer psychischen Krise steckt.
Während seinen Sommerferien wird der völlig ahnungslose Lehrers von Rektorin Gaby Jenö und Thomas Baerlocher in eine Eskalationsspirale verwickelt, die damit enden soll, dass der Lehrer in einer psychiatrischen Klinik "therapiert" werden kann. Dass Rektorin Gaby Jenö den Lehrer mangels Kündigungsgründen mit der Psychokeule aus dem Verkehr ziehen will, kann der politisch unbequeme Lehrer auch zwei Jahre nach dieser arglistigen Mobbing-Intrige noch immer nicht nachvollziehen.
Dass man schneller und länger in der Psychiatrie-Falle sitzt, als man denkt, zeigt das Bundesgerichts-Urteil vom 14. Mai 2004, welches im Internet zu finden ist:
Ideologie, Propaganda und Zensur
Zur Begründung der Entlassung eines politisch unbequemen Lehrers benützt Frau lic. iur. Ines Weihrauch, die Juristin des ED, unter anderem ein Schreiben einer Frau, die überhaupt nichts mit dem Lehrer zu tun hat. Helene Häseli, so heisst diese Frau, kritisiert in ihrem Brief vom 12.11.04 an die damalige Schulhausleiterin Gaby Jenö ein Musical des Lehrers in einer unakzeptablen und tendenziösen Art und Weise. Beim besagten Stück handelt es sich um eine Satire, die verschiedene Fernseh-Formate wie „Miss Schweiz“, „Wer wird Millionär“, „Wer heiratet den Millionär“ und „Wetten dass?“ auf die Schippe nimmt. Frau Häseli, die kein Kind in an der OS hat, bemüht sich, das Theaterstück des Lehrers aus ihrem radikal-feministischen Blickwinkel konsequent strategisch falsch zu verstehen. Mit gelbem Leuchtstift markiert sie sämtliche Textstellen, die sie als „sexistisch, anzüglich und zum Teil übergriffig“ sehen will. Konsequent übersieht sie dabei, dass das Musical als Parodie auf die Fernsehwirklichkeit konzipiert worden ist. In ihrem radikal-feministischen Eifer schreibt sie:
„Das ganze Stück entspricht in keiner Weise den Rollenbildern, die eine Schule meiner Meinung nach vermitteln müsste.“
Da der Lehrer mit seinem Stück überhaupt nicht den Anspruch hat, Rollenbilder zu vermitteln, sondern diese parodieren will, empfindet dieser die Kritik von Häseli als ärgerliche Provokation. Aus ihrer feministischen Logik heraus versucht sie dem Lehrer sogar „unangemessenes“ Verhalten anzuhängen, was der Lehrer als äusserst beleidigend empfindet. Unter anderem schreibt sie:
„Ich habe gedacht, dass heute Prävention (Gewalt, Sexuelle Übergriffe) in der Schule einen festen Platz hat. Wenn ich jedoch dieses Stück lese, dann frage ich mich, welche Fantasien der Lehrer in seine Schauspielerinnen, sprich Schülerinnen hinein projiziert. Wie soll sich ein Kind gegen dies wehren können?“
In Wirklichkeit finden alle Kinder das Stück witzig und freuen sich, es zur Aufführung zu bringen. Es ist für sie eine willkommene Abwechslung, einmal in Männer- und Frauenrollen zu schlüpfen, die sie sonst nur vom Fernsehen her kennen. Natürlich unterstützt die damalige Schulhausleiterin Gaby Jenö die Argumentation von Häseli vollumfänglich und empfiehlt dem Lehrer, das Stück nicht aufzuführen. Sie macht diesen sogar darauf aufmerksam, dass sie das Stück verbieten würde, wenn sie Rektorin wäre. Diese Provokation löst beim Lehrer eine ziemlich grosse Empörung aus. Einmal mehr versucht die Schulhausleiterin Gaby Jenö den Lehrer unter Druck zu setzen. Verärgert informiert dieser die Schulklasse über die neusten Entwicklungen. Auch die Kinder empören sich über die dreiste Einmischung. Natürlich kann der Lehrer diesen arglistigen Angriff auf seine künstlerische Freiheit nicht tolerieren und begibt sich im Internet auf die Suche nach Informationen zu Helene Häseli. Mit Erstaunen stellt er fest, dass Häseli eine professionelle Kommunikationsberaterin ist, die sich auf Gender-Fragen und Kampagnen spezialisiert hat. Auf ihrer Homepage steht unter anderem zu lesen:
„ Wer seine Interessen durchsetzen will, muss eine Kampagne führen. Dazu gehört eine sorgfältige Strategieentwicklung und eine präzise Umsetzung. Die Kunst des erfolgreichen Campaignings besteht unter anderem in der richtigen Wahl der Mittel je nach Bedürfnis des Auftraggebers und der Sensibilität des Zielpublikums. Wir sind für Sie da, damit Sie ihr Ziel effizient und effektiv erreichen.“
Von da an ist dem Lehrer klar, dass aus dem Hinterhalt mit der grossen Mobbing-Kelle angerichtet worden ist. Natürlich wollen die damalige OS-Rektorin Verena Labhardt und ihre Schulhausleiterin Gaby Jenö die ominöse Helene Häseli nicht kennen, obwohl diese Person in der „Gender-Gemeinde“ wohl bekannt ist. Auch OS-Rektorin Labhardt empfiehlt dem Lehrer, das Stück nicht aufzuführen, was dieser als eine unhaltbare Einmischung in seine Angelegenheiten empfindet. Schliesslich zwingen die beiden OS-Funktionärinnen dem Lehrer einen Elternabend auf, an dem die Eltern entscheiden dürfen, ob das Stück aufgeführt werden soll oder nicht. Natürlich untersagen Jenö und Labhardt dem Lehrer die Eltern über dessen Recherchen zur Person von Helene Häseli zu informieren. Sogar das Einladungsschreiben zum Elternabend wird von Labhardt persönlich zensuriert. Man will auf keinen Fall den Eindruck erwecken, dass das Rektorat eventuell eine Kampagne gegen den Lehrer gestartet haben könnte. Am Elternabend können die meisten Eltern die Argumente von Jenö und Labhardt nicht nachvollziehen und verstehen auch nicht, weshalb der Elternabend überhaupt einberufen wird. Schliesslich spricht sich die grosse Mehrheit der Eltern für die Aufführung des Musicals auf. Das Musical wird ein grosser Erfolg.
Zwei Jahre nach ihrem missglückten Mobbing-Versuch wird Häseli erneut wieder engagiert. Als Frau M. darf sie sich in einem rufmörderischen baz-Artikel einmal mehr tendenziös über den Lehrer auslassen. Die links-feministische Journalistin Barbara Spycher erweckt in ihrem Artikel geschickt den Eindruck, dass Häseli eine Mutter sei, die vom Lehrer am Telefon bedroht worden sei, was natürlich frei erfunden ist. Leider verzichtet der Lehrer auf Anraten seines Anwalts auf eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Spycher und Häseli.
Dass mit Helene Häseli keine leichtgewichtige Kampagnen-Expertin auf den Lehrer losgelassen wird, zeigt die Tatsache, dass Häseli und ihr Partner Hilti von der SP-Schweiz unter anderem auch den Auftrag erhalten, die Kampagne zur sog. „Kosa-Initiative“ national zu leiten und zu koordinieren. Diese Initiative der SP hat zum Ziel, die Goldreserven der Nationalbank zu Gunsten der AHV zu verkaufen. Zum Glück lehnt das Schweizer Stimmvolk die Initiative aber ab. Der Verkauf der nationalen Goldreserven wäre für die Schweiz eine wirtschaftliche Katastrophe.
Seit neustem versteht sich Helene Häseli auch als Expertin für Rassismus und Antisemitismus. In ihrem neusten Werk „Rassismus erkennen, Rassismus benennen“ hat sie mit zwei anderen Autorinnen aus der links-feministischen Szene ein „Argumentationstraining für Eltern und Erziehende“ gegen Rassismus zusammengestellt, das vollständig auf der amerikanisch-zionistischen „Wahrheit“ aufbaut, die seit 1945 vor allem in Deutschland streng überwacht wird. So schreibt sie z.B.:
„Die Wahnidee einer jüdischen Verschwörung mit dem Ziel der Errichtung einer jüdischen oder vielfach auch „jüdisch-bolschewistischen“ Weltherrschaft war eines der Hauptargumente der Nationalsozialisten um die Vernichtung des jüdischen Volkes zu begründen. Anfangs des 20. Jahrhunderts tauchte eine Schrift mit dem Titel „Die Protokolle der Weisen von Zion“ auf, mit der die jüdische Weltverschwörung „bewiesen“ werden sollte. (...) Nach dem Zweiten Weltkrieg fanden die Protokolle vor allem in der islamischen Welt regen Absatz. Von rechtsextremen Kreisen wird ihr Inhalt heute noch vertreten.“
Leider klammert Häseli in ihrem „Argumentationstraining“ bewusst aus, dass Bush auf Empfehlung seiner zionistischer Berater, den Irak mittels einer Lüge mit Krieg überzogen hat. Die neuste Kriegsrhetorik von Bush, lässt vermuten, dass als nächstes der Iran an der Reihe ist. Der neue „Sündenbock“ heisst jetzt Ahmadinejad und soll laut Bush an der Atombombe arbeiten, mit der er angeblich Israel auslöschen will.
Das „Argumentationstraining für Eltern und Erziehende“ von Brigitta Gerber, Claudine Gaibrois und Helene Häseli ist ziemlich einseitig ausgefallen. So werden z.B. die Verbrechen der Israelis an den Palästinensern grundsätzlich nicht thematisiert. Auf diese Weise wird ein zionistisch-amerikanisches System reingewaschen, das längst nicht mehr über jeden Zweifel erhaben ist.
Der jüdische Historiker Norman G. Finkelstein behandelt dieses Tabu-Thema in seinem brisanten Buch „Antisemitismus als politische Waffe“ schon etwas realistischer:
„Israel und viele seiner Fürsprecher, besonders in den USA, benutzen den Antisemitismusvorwurf, um die Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Palästinensern zu bemänteln und sich zugleich gegen Kritik zu immunisieren.“
Mit der feministisch-sozialistischen Unterwanderung des Schulsystems unter der Leitung von Eymann und Signer ist die Schule total verpolitisiert worden. Unter dem Deckmantel der politischen Korrektheit verbirgt sich in Wahrheit das Krebsgeschwür der Zensur. Mit diversen politischen Waffen wird die Wahrheit zerstört. Nur wer der Wahrheit verpflichtet ist, kann die Menschenrechte wahren. Staatliche Propaganda und verordnete Ideologien zerstören die Wahrheit. Der Konstruktivismus ist der Vater aller Ideologien. Zionismus, Sozialismus, Feminismus und Faschismus sind dessen Kinder.
Das Netzwerk der Sozialisten
Im Gegensatz zu politisch unbequemen Lehrern trifft Otto Kunz-Torres aus Basel mit seinen Leserbriefen die von der Basler Zeitung gewünschte Tonalität regelmässig. Er wettert konstant gegen die SVP und passt damit gut in das Konzept der Basler Zeitung. Otto Kunz-Torres ist bei der SP. Er ist auch Mitglied in der Inspektion der OS Brunnmatt und hat die Freistellung und Kündigung eines politisch unbequemen Lehrers bewilligt, obwohl er in den letzten zwei Jahren vor dessen Entlassung keinen einzigen Stundenbesuch beim betreffenden Lehrer durchgeführt hat. Auch OS Inspektionspräsident Peter Grossniklaus ist in der SP. Er hat überhaupt noch nie einen Stundenbesuch bei diesem Lehrer durchgeführt, dafür ebenfalls die Freistellung und Kündigung bewilligt, ohne mit dem Lehrer vorher gesprochen zu haben. Auch Hans-Georg Signer, der Ressortleiter Schulen ist SP-Mitglied. Er liest dem Lehrer die frei erfundenen Kündigungsgründe persönlich vor. Thomas Baerlocher, Personalleiter im Ressort Schulen ist gleichzeitig auch noch kantonaler SP-Partei-Präsident hat die Kündigung zusammen mit dem OS-Rektorat unterschrieben. Eine Beschwerde vom betroffenen Lehrer an die Geschäftsprüfungskommission (GPK) wird vom GPK-Präsidenten und SP-Grossrat Jan Goepfert selbstverständlich auf Eis gelegt. Als liberal gesinnter Bürger versucht der Lehrer sein Glück mit einer Beschwerde bei Dr. Christoph Eymann, dem „liberalen“ Vorsteher des Basler Erziehungsdepartements. Die Antwort Eymanns ist kurz und bündig:
„Nach sorgfältiger Prüfung Ihrer aufsichtsrechtlichen Anzeige vom 14. März 2007 teilen wir Ihnen mit, dass in dieser Angelegenheit die notwendigen verfahrensrechtlichen Schritte unternommen wurden und kein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.“
Ein völlig unbescholtener Lehrer wird von Rektorin Gaby Jenö (ehemaliges SP-Mitglied) und ihren Helfershelfern in einer perfiden Art und Weise in die Arbeitslosigkeit getrieben. Der Elternschaft, die dem Lehrer überwiegend positiv eingestellt ist, erzählten die beiden Funktionäre Signer und Jenö am Elternabend, dass man aus Gründen des „Persönlichkeitsschutzes“ die Gründe für dessen Entlassung nicht bekannt geben dürfe. Damit öffnet man vorsätzlich der Gerüchteküche Tür und Tor. In Wirklichkeit wird das von Jenö gegen den Lehrer angestrengte Strafverfahren, wegen angeblicher Drohung, von der Staatsanwaltschaft „mangels Beweisen“ eingestellt, weil die Drohungen nur im Kopf der Rektorin stattgefunden haben. Dass die BAZ darüber nie berichtet, ist kein Zufall. Für den filmreifen Überfall der Sondereinheit „Barrakuda“ und der anschliessenden Isolationshaft im Waaghof bezahlt die Basler Staatsanwaltschaft dem Lehrer Fr. 1200.— als Entschädigung, was klar beweist, dass der Lehrer ein absolut unbescholtener Bürger ist. Auch der Rekurs des Lehrers gegen seine unrechtmässige Entlassung wird vom Appellationsgericht gutgeheissen. Da „Mobbing“ leider noch immer kein Strafbestand nach StGB ist, sieht sich der Lehrer gezwungen, gegen OS-Rektorin Gaby Jenö in zahlreichen Punkten Strafanzeige zu erstatten. (Amtsmissbrauch, Amtsanmassung, falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege, Nötigung, Üble Nachrede) Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eröffnet ein Verfahren gegen Rektorin Jenö und ihre diversen Helfershelfer, welches aber von Staatsanwältin Eva Eichenberger mittels vorsätzlicher Verdrehung von Ursache und Wirkung wegen angeblichem „Fehlen des Tatbestands“ wieder eingestellt wird. Der Lehrer erhebt Rekurs gegen diesen Beschluss bei der Rekurskammer des Strafgerichts. Ob es zur Anklage gegen die diversen Staatsfunktionäre kommt, ist noch völlig offen. Trotz des hängigen Strafverfahren wird OS Rektorin Gaby Jenö von Regierungsrat Eymann zur Volksschulleiterin befördert.