Mittwoch, 16. Juni 2010

Wenn Richter vorsätzlich lügen


Im Einvernahmeprotokoll vom 11. September 2006 versucht Detektivin S. Gasser Auskunftsperson Peter Grossniklaus massiv zu manipulieren. Sie versucht dem Inspektionspräsidenten einzureden, dass Lehrer H. sich mit Günther Tschanun verglichen habe. Peter Grossniklaus kann diese Unterstellung nicht bestätigen und berichtigt, Lehrer H. habe im Internet zu Tschanun recherchiert und sich als Opfer einer Verschwörungstheorie gesehen. Obwohl Peter Grossniklaus nichts von einem Vergleich erwähnt, behauptet Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser weiterhin, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen und sich so wie dieser gefühlt. Wer als Richter derart kriminell sein Amt missbraucht, macht sich strafbar. Amtsmissbrauch ist ein Offizialdelikt, muss also von der Staatsanwaltschaft amtlich verfolgt werden. Auch Begünstigung ist ein Offizialdelikt, welches von der Strafverfolgungsbehörde geahndet werden muss. In Basel-Stadt ermittelt die Staatsanwaltschaft aber nie gegen fehlbare Richter. Das Zusammenspiel zwischen Staatsanwaltschaft und Strafgericht erweckt den Eindruck von "organisierter Kriminalität".

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