Montag, 16. Februar 2009

Psychopolitik: Gleichschaltung durch Loyalität

Wenn Loyalität innerhalb der sozialen und wirtschaftlichen Struktur dermaßen wichtig ist, dann ist es nötig, sie als solche etwas genauer zu untersuchen. Im Bereich der Psychopolitik bedeutet Loyalität lediglich Gleichschaltung. Es bedeutet genauer gesagt die Gleichschaltung mit den Zielen des Staates. Unloyalität ist gleichbedeutend mit Nichtgleichgeschaltetsein und genauer gesagt, mit Nichtgleichgeschaltetsein mit den Zielen des Staates. Wenn wir bedenken, daß die Ziele des kommunistischen Staates die bestmöglichen Ziele zum größten Wohl der Massen sind, dann können wir sehen, daß der Begriff Unloyalität eine demokratische Einstellung mit einschließen kann. Treue zu nicht kommunistisch indoktrinierten Personen wäre einfach fehlgeleitete Treue. Die Abhilfe für Untreue liegt vollständig innerhalb der Prinzipien der Gleichschaltung. Alles was nötig ist, um Untreue zu beheben, wo sie einem begegnet, ist, die Absichten des Individuums mit den Zielen des Kommunismus gleichzuschalten, und man wird sehen, daß eine große Menge Umstände, die zuvor unangenehm waren, einfach verschwinden werden.

Wenn ein Herz oder eine Niere rebellieren, so sind sie gegenüber dem ganzen Körper unloyal. Um das Herz oder die Niere zu heilen, ist es tatsächlich nur nötig, deren Aktivitäten mit denen des restlichen Körpers in Einklang zu bringen. Die Techniken der Psychopolitik beweisen diese Tatsache hinreichend. Leichter Elektroschock kann und wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit eines rebellischen Organs wieder herstellen. Es sind Schockwirkung und Strapaze des chirurgischen Eingriffes, weniger der Eingriff als solcher, die die Wiedereingliederung einer unzuverlässigen Körperpartie bewirken. Mehr die Bombardierung mit Röntgenstrahlung, weniger der therapeutische Nutzen der Röntgenstrahlen selbst verursacht, daß irgendein unzuverlässiges Organ seine Aufmerksamkeit wieder der Unterstützung des Gesamtorganismusses zuwendet.
Während noch nicht bestätigt ist, ob Elektroschock irgendeinen therapeutischen Nutzen hat, wenn es darum geht, ein Individuum gesünder zu machen, läßt sich jedoch hinreichend erkennen, daß dessen Bestrafungswert beim Patienten eine kooperativere Einstellung hervorbringt.

Gehirnchirurgie kann nur dann empfohlen werden, wenn es darum geht, individuelle Persönlichkeit aus den Reihen derjenigen Organe zu entfernen, denen Kooperation ansonsten nicht möglich wäre. Es wurde nie behauptet, daß diese beiden russischen Entwicklungen die geistige Gesundheit verbessern würden. Sie funktionieren nur dann, wenn es darum geht, der Individualität eine hinreichende Bestrafungsmethode entgegenzusetzen, daß diese aufhört, die ihr innewohnenden ichbezogenen Tendenzen einzuschlagen. Es ist die Gewalt des E-Schocks und der Chirurgie, die nützlich ist, die widerspenstige Persönlichkeit zu unterwerfen, was übrigens die einzige Sache ist, die den Massen oder dem Staat im Wege steht. Es kann von Zeit zu Zeit beobachtet werden, daß das Entfernen von hinderlichen Persönlichkeiten mittels Schock und Chirurgie das erneute Wachstum und die Wiedereingliederung von Organen bewirkt, die zuvor - von dieser Person angestiftet - rebellierten. Durch den Umstand, daß ein Staat aus Organen und nicht aus Persönlichkeiten besteht, wird offensichtlich, daß Psychopolitik Elektroschock und Gehirnchirurgie verwenden muß.

Das Verändern von Treueverhältnissen besteht zuallererst einmal daraus, bestehende Loyalitäten auszulöschen. Dies kann auf eine von zwei Arten geschehen: Erstens, indem man aufzeigt, daß bestehende Treueverhältnisse gefährliche Umstände mit sich brachten, wie z.B. Gefangennahme, Mangel an Anerkennung oder Entbehrung und zweitens, indem man die Persönlichkeit selbst auslöscht. Die erste Möglichkeit wird dadurch erreicht, daß man dem Individuum dauernd und fortwährend infiltriert, daß er seine Loyalität bisher Leuten geschenkt hat, die dies nicht verdienten. Eine der grundlegendsten Möglichkeiten, die sich einem hierfür bieten, ist, Umstände zu erschaffen, wie eine schroffe Ablehnung, die augenscheinlich von der Zielperson seiner Loyalität herstammt. Als Bestandteil dessen kann man eine bestimmte Geisteshaltung bei der Person erzeugen, indem man sie ungewöhnlichen Zwängen aussetzt und sie anschließend mit falschen Beweisen füttert, die aufzeigen, daß die Ursachen für die harten Umstände von der ehemaligen Zielperson herstammen. Teil derselben Methode ist es, die Person deren Loyalität geändert werden soll, bei der Zielperson der Loyalität so stark zu diffamieren, daß sie einen schlechten Ruf bekommt und von der Zielperson zurückgewiesen wird, was die Person überzeugt, daß sie ihre Loyalität an den Falschen verschwendet hat. Das sind die milderen Methoden, sie haben sich jedoch als äußerst wirksam erweisen. Das größte Manko dabei ist, daß sie Konzentration, das Fertigen falscher Beweise und die Zeit des Psychopolitikers in Anspruch nehmen.

In günstigen Momenten, wovon es viele gibt, kann die Person durch Schock, Chirurgie, Zwang, Entbehrung oder der besten psychopolitischen Technik, Einpflanzung (Neo-Hypnotismus) umgepolt werden. Derartige Aufzwingungsprozeduren müssen zuerst die Diffamierung der ursprünglichen Loyalität beinhalten und anschließend eine neue Loyalität einpflanzen. Ein guter und erfahrender Psychopolitiker, der unter bestmöglichen Umständen arbeitet, könnte mittels psychopolitischer Techniken die Loyalität des Individuums dermaßen geschickt ändern, daß dessen treueste Gefährten keinen Verdacht schöpfen würden. Dazu jedoch benötigt man wesentlich mehr Fingerspitzengefühl als gewöhnlich. Mit Massen-Neo-Hypnose kann ein erfahrener Psychopolitiker nahezu dieselben Ergebnisse erzielen. Ein Endziel einer derartigen Prozedur wäre die Veränderung der Loyalität einer gesamten Nation innerhalb kurzer Zeit durch Massenhypnose. Dieses Ergebnis wurde in den weniger brauchbaren Gebieten Rußlands bereits auf effektive Art und Weise erreicht.

Es ist zweifelsfrei bewiesen, daß Loyalität in keinster Weise eine mystische Handelsware, eine sogenannte "geistige Qualität" ist. Loyalität ist uneingeschränkt eine bloße Sache der wirtschaftlichen und geistigen Abhängigkeit und kann selbst durch plumpste Einpflanzungen verändert werden. Beobachtungen von Fabrik- und Feldarbeitern ergaben, daß diese ihre Loyalität sorglos an Vorarbeiter(innen) hingeben und sie ebenso leicht wieder fallenlassen, sie jemand anderem zuwenden und damit jener Person entgegensetzen, der sie sie zuerst gewährten. Die von Ungewißheit gequälten Massen der kapitalistischen Welt sind an diesen Umstand eher gewohnt als ein erleuchteter Staat wie Rußland. In kapitalistischen Staaten sind Abhängigkeiten so krankhaft, Bedürfnisse und Entbehrungen so übersteigert, daß Loyalität einer jeglichen ethischen Grundlage entbehrt und nur noch auf der Ebene von Abhängigkeit, Zwang oder Forderung existiert.

Glücklicherweise nähert sich der Kommunismus wahrlich einem geistigen Optimalzustand, so daß die Veränderung von Loyalitäten mit einer gewissen Leichtigkeit vonstatten geht. Zudem ist jede momentane irdische Philosophie, verglichen mit dem Kommunismus, verdorben und degradiert. Aus diesem Grund wird der Psychopolitiker gewissenhaft seine Arbeit verrichten. Er ist sich der Tatsache bewußt, daß er die Loyalität eines Individuums mit Vernunft alleine auf ein besseres Niveau heben kann und nur in Ausnahmefällen zu den Notbehelfen der psychopolitischen Techniken greifen muß. Man muß natürlich sehen, daß jede Person, die nicht vernunftgemäß vom Kommunismus zu überzeugen ist, als geisteskrank betrachtet werden kann, weshalb es vollkommen gerechtfertigt ist, bei einem solchen Fall die Maßnahmen für Geisteskranke am Nichtkommunisten anzuwenden.

Um Loyalitäten verändern zu können, muß man zuerst feststellen, welche vorhanden sind. Die Aufgabe ist äußerst einfach, da weder faschistische, noch kapitalistische Staaten allzu große Sicherheitsmaßnahmen bezüglich der Loyalität ihrer Untergebenen eingerichtet haben. Es ist leicht festzustellen, daß die Treueverhältnisse unserer Subjekte - so nennen wir all diejenigen Personen, gegen die wir psychopolitische Aktionen durchführen - zu schwach sind, um einer Auslöschung zu bedürfen. Im allgemeinen ist es lediglich erforderlich, die Person mit der überwältigenden Vernunft des Kommunismus zu überreden, um ihre Treue gegenüber dem Staat versprochen zu bekommen. Jedoch sollte man, abhängig von der Wichtigkeit des jeweiligen Subjekts, nicht viel Zeit mit einem Individuum verschwenden. Wenn die Überredung durch Propaganda fehlschlägt, sollte man auf emotionalen Zwang, Schock und Gehirnchirurgie zurückgreifen.

Wenn man es mit einer äußerst wichtigen Persönlichkeit (einem V.I.P.) zu tun hat, könnte es nötig werden, daß man die heikelsten psychopolitischen Techniken benutzen muß, die ohne Wissen des Betreffenden durchgeführt werden.
In einem solchen Falle wird eine simple Einpflanzung benutzt, mit einem Maximum an Zwang und Befehlsgewalt. Nur der geschulteste Psychiater darf ein solches Projekt leiten, da bei einer wichtigen Person ein stümperhaftes Pfuschen die betrügerische Manipulation dieses geistigen Prozesses aufdecken könnte. Viel eher wird empfohlen, wenn es den kleinsten Zweifel am Erfolg einer psychopolitischen Prozedur bei einem VIP gibt, als psychopolitische Zielscheibe den Verwandten des VIPs auszuwählen, mit dem der Betreffende emotional verbunden ist. Seine Frau und seine Kinder eignen sich normalerweise am besten dafür, und gegen diese kann hemmungslos vorgegangen werden.

Um die Loyalität einer wichtigen Person zu sichern, muß man ihr einen dauernden pro-kommunistischen Einflüsterer an die Seite stellen, der familiäre oder sexuelle Bande eingeht. Es ist nicht unbedingt nötig, aus der Frau oder einem Kind einen Kommunisten zu machen, es könnte sich jedoch als äußerst effizient herausstellen, dies doch zu tun. In den meisten Fällen jedoch erweist sich dies als nicht gangbar.

Mit verschiedenen Drogen ist es in dieser modernen Zeit und vor allem auf der Ebene psychopolitischer Realität spielerisch einfach, bei Frau und Kindern schwere Neurose oder Geisteskrankheit hervorzurufen und sie so mit vollem Einverständnis der wichtigen Person und der Regierung, für die sie arbeitet oder des Büros, für das sie tätig ist, in die Hände eines psychopolitischen Handwerkers zu spielen, der die Persönlichkeit des Angehörigen dann innerhalb seines eigenen Laboratoriums ohne Zurückhaltungen oder Angst vor Untersuchung oder Zensur mit Elektroschock, Chirurgie, sexuellem Vergehen, Drogen oder anderen wirkungsvollen Mitteln degradiert oder vollständig verändert, oder die Person zu einem willenlosen Sklaven machen wird, der auf Kommando oder Signal die außergewöhnlichsten Aktionen durchführen wird, wie beispielsweise die wichtige Person zu diskreditieren oder auf feinerem Niveau, Forderungen an die wichtige Person stellen wird, die natürlich Forderungen sind, die vom psychopolitischen Agenten eindiktiert wurden. Gewöhnlich, wenn die Partei kein besonderes Interesse an den Aktivitäten oder Entscheidungen der wichtigen Person hat, sondern lediglich wünscht, diese vom Spielfeld zu entfernen, muß ihm die Aufmerksamkeit des Psychopolitikers nicht so intensiv gewidmet werden. Es ist dann ausreichend, wenn die Person in die Hände eines Psychiaters gegeben wird, der unter Anleitung des Psychopolitikers die nötige Geistesstörung oder Verwirrung hervorbringen wird.

Wenn die Loyalität eines Individuums nicht geändert werden kann und wo die Bedeutung, Meinung oder Aktivität des Individuums fest entschlossen psychopolitischen Zielen im Wege steht, ist es normalerweise die beste Lösung, mit welchen Mitteln auch immer, der Person eine kleine Neurose einzupflanzen, ihr eine "Krankheitsgeschichte" geistiger Unausgewogenheit zu verpassen und (a) dafür zu sorgen, daß sie sich dann ohne fremdes Zutun durch Selbstmord beseitigt oder (b) ihren Tod in solcher Art herbeizuführen, daß es wie Selbstmord aussieht. Psychopolitische Handwerksmeister haben derartige Situationen mit großem Geschick viele, viele tausend Male innerhalb und außerhalb Rußlands durchgeführt.
Ein gültiges Prinzip der Psychopolitik lautet, daß die Person, die vernichtet werden soll, zunächst mit dem Stigma der Geisteskrankheit versehen sowie mit einem psychopolitischen Agenten oder jemandem, der von diesem geschult wurde - unter größtmöglichem Tumult und öffentlicher Beteiligung - in Kontakt gebracht werden muß. Das Stigma der Geisteskrankheit soll immer wie ein Damoklesschwert über dem Betreffenden hängen und dort bleiben, indem man ihn oder seine Verwandtschaft gelegentlich unvernünftige Handlungen vollführen läßt. Diese Handlungsweise ließe sich als die teilweise Zerstörung seiner Beziehungen bezeichnen, und falls dieser Vorgang bis zum bitteren Ende fortgeführt wird, kann die Löschung all seiner bisherigen Loyalitäten als abgeschlossen gelten, und mit dem Aufbau neuer Loyalität kann vorsichtig begonnen werden. Indem man dafür sorgt, daß die Ehefrau einer wichtigen politischen Persönlichkeit sich umbringt oder geisteskrank wird, ruft man eine ausreichende Vernichtung dessen, wozu er loyal ist, hervor, um seine Einstellung zu ändern. Dies konsequent fortgeführt oder durch psychopolitsche Einpflanzungen unterstützt, kann den Wiederaufbau seiner Loyalität - in bessere und angemessenere Richtung - einleiten.

Ein weiterer Grund dafür, daß psychopolitische Aktivität die Anpassung von Loyalität über den Umweg der Geisteskrankheit umfaßt, ist, daß Geisteskrankheit selbst ein verachteter und schändlicher Zustand ist, und daß alles, was damit zusammenhängt, nur flüchtig betrachtet wird. So kann der psychopolitische Agent, der in der Nähe einer geisteskranken Person arbeitet, alle Vorwürfe gegen ihn vom Tisch wischen, indem er auf das geistige Ungleichgewicht der Familie verweist. Dies ist in kapitalistischen Ländern überraschend effektiv, wo die Geisteskrankheit derart gefürchtet wird, daß niemand auf die Idee käme, das Umfeld des "Geisteskranken" in Augenschein zu nehmen. Psychopolitische Propaganda ist dauerhaft zu Gange, eine Aura von Geheimnissen um die Geisteskrankheit aufzubauen sowie die Schrecklichkeit und Hoffnungslosigkeit derselben zu betonen, um den Umstand zu rechtfertigen, daß keine wirklich therapeutischen Handlungen an den Geisteskranken vorgenommen werden.
Speziell in kapitalistischen Staaten hat der Geisteskranke keine Rechte vor dem Gesetz. Kein Geisteskranker darf Eigentum besitzen. Kein Geisteskranker darf als Zeuge auftreten. So haben wir eine ausgezeichnete Straße, auf der wir unseren Zielen und unserer Bestimmung entgegenfahren können.

Alleine, indem man die Öffentlichkeit davon überzeugt, daß die geistige Gesundheit einer bestimmten Person in Frage steht, ist es möglich, sämtliche Ziele und Aktivitäten der betreffenden Person in Mißkredit zu bringen und auszulöschen. Indem man Geisteskrankheit bei einer Gruppe oder sogar der Regierung aufzeigt, ist es möglich, das Volk dazu zu bringen, diese abzuleugnen. Indem man der Bevölkerung die Geisteskrankheit immer vor Augen hält, vergrößert man die menschliche Reaktion darauf; und indem man diese Reaktion benutzt, um eine Auflehnung gegen den oder die Führer hervorzurufen, ist es möglich, jede Regierung oder jede anderweitige Bewegung zu stoppen. Es ist wichtig zu verstehen, daß das ganze Gebiet der Loyalität so einfach zu handhaben ist, wie es ist.

Mit die wichtigste und vorrangigste Mission des Psychopolitikers ist es, einen Angriff auf den Kommunismus zu einem Synonym für Geisteskrankheit zu machen. Innerhalb des paranoiden Spektrums sollte eine Definition für Geisteskrankheit lauten: "Ein Paranoider glaubt, er werde vom Kommunismus angegriffen." Auf diese Weise wird jemand, der den Kommunismus angreift, keine Unterstützung mehr erhalten. Anstatt nationale Führer hinzurichten, sollte deren Selbstmord unter solcherlei Begleitumständen arrangiert werden, daß dadurch die Führungsnachfolge in Frage gestellt wird. Auf diesem Wege können wir die gesamte Opposition gegen die Ausbreitung des Kommunismus in der Welt aussondern, die Bevölkerung, die sich uns führerlos widersetzt, zunichte machen und einen Zustand von Chaos herbeiführen, in den wir unsere klare und mächtige kommunistische Doktrin einführen können.
Die Schlauheit unserer Angriffe in diesem Bereich der Psychopolitik muß sich am Verständnis des Laien, aber auch am Verständnis des gewöhnlich dummen Beamten orientieren. Und indem wir ausschließlich unter dem unangreifbaren Schutzschild der Autorität operieren - unter dauerhafter Wiederholung der Aussage, daß die Prinzipien der Geisteskrankheit viel zu verworren und komplex seien, um der Allgemeinheit zugänglich zu sein - kann eine komplette Eroberung ohne jeglichen Verdacht der Bevölkerung durchgeführt werden, bis sie eine vollendete Tatsache darstellt. Da Geisteskrankheit die maximale Divergenz zur Loyalität verkörpert, kann man verstehen, daß sie gleichzeitig die beste Waffe darstellt, um die Demontage der Loyalität gegenüber Führern und alten sozialen Ordnungen zu bewirken. Somit ist es von äußerster Wichtigkeit, daß psychopolitische Agenten in den zur Eroberung vorgesehenen Nationen das Gebiet der Heilkunst infiltrieren und von dort aus permanenten Druck auf die Bevölkerung und die Regierung ausüben, bis die vollständige Unterwerfung vollzogen ist. Dies ist Aufgabe und Ziel der Psychopolitik an sich.
Bei der Neuordnung der Loyalität müssen wir den Oberbefehl über sämtliche moralische Werte innehaben. Beim Tier Mensch gilt die primäre Loyalität ihm selbst. Diese wird zerstört, indem man ihm seine Fehler aufzeigt, zeigt, daß er sich nicht erinnern kann, nicht selbst handeln oder sich selbst nicht trauen kann.

Die zweite Loyalität gilt seiner Familie, seinen Eltern, Brüdern und Schwestern. Diese wird zerstört, indem man die Familieneinheit wirtschaftlich von einander unabhängig macht, den Wert der Heirat herabsetzt, die Scheidung vereinfacht und die Kinder, wo immer möglich, durch den Staat großzieht.Die nächste Loyalität gilt den Freunden sowie der unmittelbaren Umgebung und Nachbarschaft. Sie wird zerstört, indem man sein Vertrauen verringert und Gerüchte über ihn bei seinen sogenannten Freunden, bei der Stadt oder den Gemeindebehörden in Umlauf bringt.

Weitere Loyalität gilt dem Staat. Sie wird die alleinig verbleibende Loyalität sein, sobald der kommunistische Staat gegründet ist. Um die Loyalität gegenüber dem Staat zu zerstören, muß ein umfassendes Spektrum von Verboten für die Jugend erlassen und durchgesetzt werden, so daß sich diese nicht mehr als Mitglied des kapitalistischen Staates fühlen kann. Und, indem man ihr ein besseres Schicksal unter kommunistischer Herrschaft verspricht, gewinnt man ihre Loyalität für die kommunistische Bewegung. Indem man den einfachen Zugang zu Gerichten verwehrt, Propaganda zur Zerstörung der Häuslichkeit hervorbringt und unterstützt, eine kontinuierliche Jugendkriminalität hervorbringt und dem Staat alle möglichen Praktiken aufnötigt, um eine Trennung der Kinder von ihm zu erreichen, wird letztendlich das notwendige Chaos erzeugt.

Unter der süßen Maske, das Kind zu schützen, sind rigorose Gesetze gegen Kinderarbeit das beste Mittel, dem Kind jegliche Rechte in der Gesellschaft zu verwehren. Indem man ihm versagt, etwas zu verdienen, es in unerwünschte Abhängigkeit von widerwilligen Eltern bringt und außerdem sicherstellt, daß die Eltern ganz und gar mit wirtschaftlichem Streß beschäftigt sind, kann man das Kind als Teenager in die Revolte treiben. Kriminalität wird daraus resultieren.

Indem man verschiedenste Drogen leicht zugänglich macht, den Teenagern Alkohol gibt, indem man ihre Wildheit lobt, sie durch Sexliteratur stimuliert und sie mit Praktiken bekannt macht, wie sie in abartigen Sexheften gezeigt werden, kann der Psychopolitiker das nötige Chaos, den Müßiggang und die Wertlosigkeit erzeugen, in welche die Lösung, die den Teenagern überall völlige Freiheit gibt, eingebracht werden kann: Kommunismus.
Sollte es möglich sein, den Militärdienst über die notwendige Zeit hinaus auszudehnen, indem man für unpopuläre Kriege und andere Dinge wirbt, kann die Einberufung als weiteres Hindernis der jugendlichen Entwicklung im Leben gelten, welches jede unmittelbare Hoffnung am zivilen Leben der Nation teilzunehmen, zerstört.

Die Handhabung durch Gerichte sollte immer weiter vom Gesetz weggeführt und die Betonung gleichzeitig immer stärker auf "geistige Probleme" gelenkt werden, bis die ganze Nation nur noch in Begriffen von "geistigen Problemen", anstatt von "Kriminellen" denkt. Das schafft überall Lücken - bei Gerichten, Ämtern, Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen - die dann mit einem psychopolitischen Geheimagenten (einem Psychiater) besetzt werden können, die durch ihren Einfluß quasi selbst zu den Richtern des Landes werden - und somit gelangt die gesamte Kontrolle aller Kriminellen in ihre Hände, ohne deren Hilfe keine Revolution durchgeführt werden kann.

Durch das Herausstellen Ihrer Autorität über die Probleme der Jugend und der Erwachsenen in den Gerichten, kann das Verlangen nach Psychiatern eines Tages so groß werden, daß sogar die Armee die "Autoritäten für den Verstand" benutzen wird, um ihre unterschiedlichen Gerichtsverfahren bearbeiten zu lassen; und wenn das geschieht, gerät das Militär so fest in unsere Hände, als würden wir es selbst befehligen. Durch den Vorsprung, in der Nähe sämtlichen, technischen Bedienungspersonals geheimer Kriegsmaschinen über einen ausgebildeten Spitzel zu verfügen, wird das Land im Falle einer Revolution - so wie in Deutschland 1918 und 1919 - von seiner eigenen Armee oder Seestreitmacht lahmgelegt und vollständig in die Hände der Kommunisten fallen.

Somit ist das Gebiet der Umorientierung von Loyalitäten tatsächlich das Gebiet der waffenlosen Eroberung des Feindes.

Sonntag, 10. August 2008

Dr. Christoph Eymann und die Wahrheit

"Der Fisch stinkt vom Kopfe her."
Norddeutsches Sprichwort

Dr. Christoph Eymann ist Leiter des Erziehungsdepartements Basel-Stadt und direkter Chef von Hans Georg Signer, dem Ressortleiter Schulen. Gegen zahlreiche seiner Mitarbeiter laufen diverse Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch, Nötigung und anderen mutmasslichen Delikten. Diverse anonyme blog-Betreiber äussern sich äusserst kritisch zu Regierungsrat Eymann. Dieser beklagt sich im Internet über eine Verleumdungskampagne gegen seine Person. Das Gegenteil ist der Fall. Regierungsrat Eymann hat selber eine Verleumdungkampagne gegen einen politisch unbequemen Lehrer unterstützt. Zahlreiche Eltern sind Zeugen, dass die folgenden Aussagen von Dr. Christoph Eymann nicht der Wahrheit entsprechen:

"Herr H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulhausleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbingkampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keinen Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen."

Das Gegenteil ist wahr! Sämtliche Akten beweisen, dass Lehrer H. von diversen Personen vorsätzlich in Misskredit gebracht worden ist. Die Aussage von Regierungsrat Eymann entspricht nicht der Wahrheit!

"Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule, welche die Kündigung gegenüber Herrn H. aussprachen bzw. genehmigten, haben ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt. Sie haben mit ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgt, sondern ausschliesslich das Wohl der Kinder und der Schule."

Auch hier ist genau das Gegenteil der Fall! Die gesetzlichen Vorschriften wurden nicht korrekt angewandt. Die Kündigung von Lehrer H. war missbräuchlich! Die Kündigung musste zurückgenommen werden!

"Wir wissen, dass der Unterricht von Herrn H. in der Elternschaft auch Zustimmung und Rückhalt erfahren durfte. So sind denn auch aus der Sicht des Erziehungsdepartementes und der Orientierungsschule die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. unbestritten. Trotzdem war die Kündigung unvermeidlich."

Auch hier ist wieder das Gegenteil richtig! Regierungrat Eymann hat zwar Recht, wenn er die die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. lobt, aber eine Kündigung war in keinem Fall angezeigt. Dass die Kündigung weder unvermeidlich, noch rechtmässig war, ist aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts eindeutig ersichtlich:

"Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten."

Basler Verwaltungsgericht, 18.12.07

Regierungrat Eymann verkündet seine eigene Wahrheit. Es ist die Wahrheit der Globalisten, die uns freie Bürgerinnen und Bürger mit ihren globalen Lügen versklaven wollen. Wollen wir wirklich von solchen Leuten regiert werden?

Vorsätzliche Verdrehung von Ursache und Wirkung

Mittels vorsätzlicher Verdrehung von Ursache und Wirkung stellt Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger sämtliche Strafanzeigen eines politisch unbequemen Lehrers gegen seine Vorgesetzten ein. Als Zugabe unterstellt die Anwältin des Staates dem Anzeigesteller eine "rechtsmissbräuchliche, querulatorische Anzeigenerstattung". Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt nicht daran interessiert, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre verfassungsrechtlich garantierten Rechte wahrnehmen. Der Lehrer, der laut eigenen Angaben seit einiger Zeit an einer "Faschismus-Allergie" leidet, sonst aber völlig gesund ist, sieht sich von Staatsanwältin Eva Eichenberger "vermindert" ernstgenommen. Zähneknirschend zahlt er Fr. 4500.-- Kostenvorschuss, damit die Rekurskammer des Strafgerichts sich mit dem Mobbing-Skandal auseinandersetzt. Sorgfältig stellt er die unzähligen vorsätzlichen Verdrehungen der Staatsanwältin richtig. Als Insider bin ich im Besitz einer Kopie dieses Schreibens. Hier also das brisante Dokument:

Alle Angaben von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger werden vom Anzeigesteller bestritten. Der Anzeigesteller hält an sämtlichen Strafanzeigen fest und beantragt, dass sein Rekurs von der Rekurskammer des Strafgerichts gutgeheissen wird, die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die bekannte Täterschaft erhebt und die allfälligen Kosten zu Lasten des Staates oder zu Lasten der Täterschaft gehen. Aus den Akten ist eindeutig ersichtlich, dass alle begangenen Delikte nur ein einziges Ziel hatten, nämlich die rechtswidrige Ausgrenzung des Anzeigestellers von seinem Arbeitsplatz. Tatsächlich ist der Anzeigesteller aufgrund der nachfolgenden Fakten seit bald zwei Jahren arbeitslos.

Tatsächliches zu Benjamin Liebherr, Marianna Arquint und Denise Haberthür
 
Amtsmissbrauch
 
Nötigung
 
Die Schulhausleitung betont auf ihrem Formular, dass es nötig sei, die Entbindungserklärung zu unterzeichen. Mit der Unterzeichnung hätte der Anzeigesteller den Supervisor und Psychotherapeuten lic. phil. Roger Dreyfus offensichtlich zu seinem Nachteil von der Schweigepflicht befreien sollen. Auf dem Formular befindet sich jedoch kein Hinweis, dass die Unterschrift freiwillig geleistet werden darf. Mit diesem arglistigen Vorgehen versucht die SHL den Anzeigesteller zu einer Unterzeichnung zu nötigen, um damit dessen Psychiatrisierung zu erleichtern. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt. Gleichzeitig sammelt die Schulhausleitung hinter dem Rücken des Anzeigestellers diffamierende Beschwerden, ohne diese mit dem Anzeigesteller zu besprechen. Leider kommt die Schulhausleitung damit ihrer eigentlichen Pflicht nicht nach, die aggressiven Attacken der drei beschwerdeführenden Mütter mit dem Anzeigesteller zu klären. Stattdessen treibt die Schulhausleitung mit ihrem wahrheitswidrigen Schreiben an die Schulleitung den gravierenden und drastischen Verlauf der vorsätzlich provozierten Eskalation massiv vorwärts. Mit ihrer unrechtmässigen Amtsführung haben die drei Schulhausmitglieder den Weg für die rechtswidrige Entlassung des Anzeigestellers vorbereitet. Damit ist der objektive Tatbestand des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt.
Marianna Arquint gab während ihrer Einvernahme zu, dass sie wichtiges Beweismaterial zu den Elterngesprächen vorsätzlich vernichtet hatte, Denise Haberthür führte beim zweiten Gespräch nachweislich vorsätzlich kein Protokoll. Aufgrund dieser aktenkundigen Fakten muss davon ausgegangen werden, dass es bei den beiden Elterngesprächen nicht um die Klärung der unhaltbaren Vorwürfe der Mütter ging, sondern um die bereits geplante vorsätzliche Ausgrenzung des Anzeigestellers. Demzufolge haben die Mitglieder der Schulhausleitung ihr Amt zum Nachteil des Anzeigestellers massiv missbraucht.
 
Tatsächliches zu Dr. Peter Gutzwiller
   
Verletzung des Berufsgeheimnisses
 
Amtsmissbrauch
 
falsche Anschuldigung
 
Dr. Peter Gutzwiller ist als Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Basel-Stadt Mitglied einer Behörde. Gaby Jenö nötigte den Anzeigesteller, ein „Coaching“ bei Dr. Gutzwiller zu besuchen. Es fanden fünf vertrauliche Gespräche statt, in denen der Anzeigesteller Dr. Peter Gutzwiller anvertraute, er werde von Gaby Jenö gemobbt. Diese vertraulichen Informationen gab Dr. Peter Gutzwiller offensichtlich an Gaby Jenö und Thomas Baerlocher weiter. Damit verletzte Gutzwiller nicht nur seine Schweigepflicht, sondern diskreditierte den Anzeigesteller mit seinen haltlosen Diffamierungen indirekt bei seinen Vorgesetzten. Im Einvernahmeprotokoll gibt Personalchef Thomas Baerlocher zu, dass Dr. Peter Gutzwiller seine Schweigepflicht verletzt hat. Dort heisst es: „Der Aspekt Gesundheit kam ebenfalls ins Spiel, weil es Aussagen gibt von Dr. Gutzwiller Peter, nachdem Herrn H. ein „Borderliner“ sei.“ Damit ist eindeutig beweisen, dass Dr. Peter Gutzwiller mit dieser völlig haltlosen Diagnose sein Berufs- und Amtsgeheimnis verletzt hat. In der Einvernahme bei der STAWA vom 20.11.2007, behauptet Dr. Peter Gutzwiller wahrheitswidrig, er sei in den anfangs 2006 anberaumten zwei Elterngesprächen selbst Zeuge angeblich „aggressiven Verhaltens und massiver Drohungen des Anzeigestellers“, dass er sich veranlasst sah, ein Gespräch abzubrechen. In Tat und Wahrheit war der Anzeigesteller zu keiner Zeit aggressiv und hat nie „massive Drohungen“ geäussert. Es gibt keinerlei Beweise, die belegen, dass der Anzeigesteller jemandem gedroht haben könnte. Wenn der Anzeigesteller während der beiden Elterngespräche tatsächlich „massive Drohungen“ ausgestossen hätte, wäre dieser von Rektorin Gaby Jenö sofort freigestellt worden und die angeblichen Drohungen wären unmittelbar in einer Aktennotiz festgehalten worden. Auch wären diese angeblichen Drohungen in ihrem Wortlaut in Thomas Baerlochers Protokoll vom 28.6.06 festgehalten worden. Auch in der Freistellungsverfügung (undatiert) von Gaby Jenö werden keine „massiven Drohungen gegen über den Eltern“ erwähnt. Im zweiten Elterngespräch hatte der Anzeigesteller anhand der Strafaufgabe einer Schülerin deren Mutter als Lügnerin entlarvt, worauf Dr. Peter Gutzwiller das Gespräch abbrach. An Stelle eines kompetenten Coaching hat Dr. Peter Gutzwiller den Anzeigesteller völlig haltlos als selbst- und fremdgefährlichen Lehrer diffamiert und damit die gravierenden und drastischen Entwicklung der späteren Ereignisse vorgespurt. Selbst anlässlich der Akteneinsicht vom 24.10.06 bei Dr. Peter Gutzwiller, zeigt der Anzeigesteller keine Spur von Aggressivität. In der Tonaufzeichnung, die von Dr. Peter Gutzwiller ausdrücklich genehmigt wurde, liest Dr. Peter Gutzwiller aus seinen Akten vor. Er erwähnt zwar den Ausdruck „Mobbing“ aber von angeblich „massiven Drohungen“ ist kein einziges Mal die Rede. Mit seinem böswilligen Doppelspiel hat Dr. Gutzwiller das Vertrauen des Anzeigestellers und damit sein Berufsgeheimnis verletzt, sein Amt missbraucht und den Anzeigesteller mit seinen falschen Anschuldigungen massiv diskreditiert. Damit ist der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung und des Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt.
 
Beweis: CD 1, Track 8
 
Tatsächliches zu Gaby Jenö
 
Amtsmissbrauch
 
Falsche Anschuldigung
 
Irreführung der Rechtspflege
 
Nötigung
 
Üble Nachtrede
 
Unrechtmässig ist der Einsatz der Amtsgewalt dann, wenn der Amtsträger mit Zwang verbundene Verfügungen, Anordnungen oder Massnahmen aus unsachlichen Beweggründen trifft. Den Tatbestand erfüllt ferner, wer zwar legitime Zwecke verfolgt, diese jedoch mit krass unverhältnismässigen Mitteln durchsetzt. Es ist aktenkundig, dass die OS Rektorin den Anzeigesteller mit zahlreichen unverhältnismässigen Mitteln aus unsachlichen Beweggründen in die Arbeitslosigkeit getrieben hat. Anlässlich ihrer Strafanzeige behauptet Gaby Jenö, der Anzeigesteller hätte diverse Drohungen mündlich sowie per E-Mail an diverse Personen ausgesprochen. Da in Wirklichkeit kein einziges Mail mit einer angeblichen Drohung existiert, ist mit der unwahren Behauptung von Gaby Jenö der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung eindeutig erfüllt.
 
Beweis: Anzeigerapport vom 11.8.06
 
Dass sich Gaby Jenö bedroht fühlt, wenn der Anzeigesteller seiner Teamkollegin Claudia Gass gegenüber vertraulich erwähnt, er habe gelesen, dass Günther Tschanun das spektakulärste Mobbingopfer der Schweiz sei, verweist eindeutig auf eine gestörte subjektive Wahrnehmung der Anstellungsbehörde. Folglich ist der objektive Tatbestand der angezeigten „Drohung“ in keinerlei Art und Weise erfüllt. Ihre Behauptung, der Anzeigesteller hätte sich mit Günther Tschanun verglichen, stützt sich auf ein hinterhältiges Gerücht, welches von Claudia Gass und Marianna Arquint vorsätzlich in die Welt gesetzt wurde. Mit ihrer arglistigen Strafanzeige missbraucht Gaby Jenö das Strafrecht zur Diffamierung des Gegners. In ihrer Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft gibt sie selber zu, dass der Anzeigesteller sie nie bedroht habe.

Wenn die beiden Staatsfunktionäre Jenö und Baerlocher den Anzeigesteller bei der Vormundschaftsbehörde nicht der akuten Selbst- und Fremdgefährdung bezichtigt hätten, wäre dieser nie auf die Idee gekommen, zu diesem Thema im Internet zu recherchieren und hätte folglich auch nie den Namen von Güther Tschanun mit „Mobbing“ in Verbindung gebracht. Dass der Anzeigesteller seine Teamkollegin Claudia Gass und den angeblich unabhängigen Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus über seine Recherchen im Internet informierte, ist objektiv nachvollziehbar. Einen langjährigen Mitarbeiter grundlos als selbst- und fremdgefährlich zu bezeichnen und ihn anschliessend wegen angeblicher „massiver Drohung“ bei der Strafverfolgungsbehörde zu denunzieren, ist arglistig und bösartig. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen Schreiben und Aktivitäten ein Klima der Angst und der Hysterie geschaffen. Mit ihrer unrechtmässigen Kündigung hat sie dem Anzeigesteller vorsätzlich eine psychische Notlage aufgezwungen. Bis auf den heutigen Tag ist sie ihrer Pflicht, dem Anzeigesteller ein anständiges Arbeitszeugnis zu erstellen, in keiner Weise nachgekommen. All die genannten Fakten erfüllen eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs. Jenö hat ohne jeglichen Beweis eine Strafanzeige gegen den Anzeigesteller eingereicht und damit die Rechtpflege vorsätzlich in die Irre geführt. Offensichtlich hat Jenö mit der Realisierung ihrer Strafanzeige beabsichtigt, eine rein subjektive Wahnvorstellung in einen angeblich objektiven Tatbestand umzuwandeln. Ihre Anzeige ist daher ausschliesslich taktischer Natur. Mit der Realisierung ihrer arglistigen Strafanzeige vergleicht Gaby Jenö den Anzeigesteller nicht nur mit dem Mobbingopfer Tschanun, sondern auch vorsätzlich mit dem Amokläufer Tschanun. Damit ist der Tatbestand der üblen Nachrede eindeutig erfüllt. Dr. Rolf Jucker hat dazu fristgerecht eine Privatklage eingereicht. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen versteckten Diffamierungen und ihrem aktenkundigen Versuch, den Anzeigesteller fristlos zu entlassen, der Psyche des Anzeigesteller schwer zugesetzt. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft dringend Anklage gegen Gaby Jenö zu erheben.

 
Tatsächliches zu Thomas Baerlocher
 
Amtsmissbrauch
 
Nötigung
 
Falsche Anschuldigung
 
Das Schreiben von Thomas Baerlocher vom 7.7.06 an die Vormundschaftsbehörde erfüllt eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der versuchten Nötigung.
Einen völlig gesunden Menschen über den Amtsweg zu pathologisieren und zu psychiatrisieren und ihm dabei seine Selbstkompetenz abzusprechen, grenzt an schwere Körperverletzung. Die unwahren Behauptungen Baerlochers haben zur Folge, dass auch die Vormundschaftsbehörde den Anzeigesteller mit einem Schreiben massiv unter Druck gesetzt hat. Baerlocher wahrheitswidriges Schreiben diffamiert den Anzeigesteller vorsätzlich und verfolgt nur ein Ziel, nämlich die rechtswidrige Zwangseinweisung des Anzeigestellers in eine psychiatrische Klinik. Wörtlich schreibt Baerlocher:
 
„Die Indizien deuten auf eine sehr hohes Bedrohungspotential gegen sich selbst, aber auch gegenüber seiner Umgebung: Aussagen über Suizid und Bedrohungen gegenüber den vorgesetzten Stellen zeigen dies auf. Dringendes, ärztliches Handeln ist aus unserer Sicht angesagt.“
 
Beweis: Schreiben Baerlochers an Vormundschaftsbehörde vom 7.7.06
 
Mit dem Schreiben vom 7.7.06 erweckt Baerlocher bei der Vormundschaftsbehörde den Eindruck, der Anzeigesteller sei unzurechnungsfähig. Damit ist der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung erfüllt.
 
Beweis: Schreiben der Vormundschaftsbehörde vom 12.6.06
 
„Von Ihrem Arbeitgeber ist bei und die Meldung eingegangen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen angeblich Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können.“
 
In seiner Einvernahme kann Thomas Baerlocher seine unwahre Behauptung, der Anzeigesteller hätte behördlichen Weisungen nicht Folge geleistet, nicht beweisen. Es ist aktenkundig, dass das Appellationsgericht in seinem Urteil vom 18.12.07 eindeutig festgestellt hat, dass weder die Einladung des Amtsarztes, noch die mündliche Mitteilung von Gaby Jenö als Weisung zu verstehen waren. Freimütig bestätigt Baerlocher aber, dass es allen darum gegangen sei, dass der Anzeigesteller sich freiwillig mit seiner psychischen Verfassung auseinandersetze. Damit gibt Baerlocher zu, dass die Beteiligten vorsätzlich beabsichtigten, den Anzeigesteller psychisch massiv unter Druck zu setzen, um diesen zu einer psychiatrischen Begutachtung zu nötigen. Da der Anzeigesteller völlig gesund ist und nur durch die von Gaby Jenö rechtswidrig verfügte Freistellung an der Verrichtung seiner Aufgaben und Pflichten gehindert wird, hat der Anzeigesteller das Recht, einen Gutachter seiner eigenen Wahl zu konsultieren. Alles andere ist widerrechtlich und strafrechtlich relevant.
 
Tatsächliches zu Hans Georg Signer
 
Amtsmissbrauch
 
Nötigung
 
Falsche Anschuldigung
 
Hans Georg Signer hat den Anzeigesteller kurz nach den Übergriffen des Notfallpsychiaters Dr. Markus Spieler telefonisch kontaktiert. Signer hat sich weder vor diesem Telefonat, noch nach diesem Telefonat nach dem Wohlbefinden des Anzeigesteller erkundigt. Es ist davon auszugehen, dass Dr. Markus Spieler nach dem Verlassen der Wohnung des Anzeigestellers, Signer mittels Handy über das Ende des Gesprächs informiert hatte. Das Timing stimmte auf jeden Fall haargenau. Signer erwischte den Anzeigesteller bei seinem Anruf genau zum „richtigen“ Zeitpunkt. Dr. Markus Spieler hatte dem Anzeigesteller kurz vorher glaubhaft versichert, dass er diesen zwangsweise in eine psychiatrischen Klinik einweisen werde. Dies dürfte wahrscheinlich auch der Grund sein, weshalb der Anzeigesteller beim Telefonat mit Hans Georg Signer einen angeblich „aufgewühlten und verzweifelten Eindruck“ hinterlassen haben soll. Signer hat den Anzeigesteller zu keinem Zeitpunkt ernst genommen, sondern diesen mit seinen tendenziösen Schreiben konsequent in die Mühlen der Justiz und der Psychiatrie getrieben. Damit hat Signer die Eskalation der Ereignisse nachweislich vorsätzlich vorangetrieben. Aufgrund eines persönlichen Gesprächs mit dem Anzeigesteller vom 7.7.06 sah Signer im Anzeigesteller ursprünglich „wenig bis gar keine Gefahr“.
 
Beweis: Notiz von Annette Merz, 27.7.06
 
Der von Signer erwähnte „fürsorgerische Aspekt“ ist unglaubwürdig und als reine Schutzbehauptung zu werten. In Wirklichkeit beabsichtigte Signer den Anzeigesteller zu nötigen, die schwere Pflichtverletzung zu begehen, sich rechtswidrig krankschreiben zu lassen. In der Einvernahme gibt Signer sogar selber zu, dass er mehrmals versucht habe, den Anzeigesteller zu „motivieren, sich in ärztliche Abklärung zu begeben“. Das intransparente Vorgehen von Signer steht im vollen Gegensatz zu den im Personalgesetz erwähnten Werte wie Offenheit, Vertrauen und Fairness. Damit ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der Nötigung eindeutig erfüllt.
 
Es ist aktenkundig, dass der Anzeigesteller Hans Georg Signer immer wieder mittels E-Mail auffordern musste, die ihm vorenthaltenen Akten nachzuliefern. Auf Bitten des Anzeigestellers liefert Signer die ausstehenden Mails zwar nach, dokumentierte damit aber auch, dass er dem Anzeigesteller vorsätzlich gewisse heikle Dokumente vorenthalten wollte. In der Einvernahme behauptet Signer, der Anzeigesteller habe die von ihm erwähnten Dokumente erst zu einem späteren Zeitpunkt als solche identifiziert, von denen er eine Kopie haben wollte. Diese wahrheitswidrige Schutzbehauptung soll die Tatsache verschleiern, dass der Anzeigesteller von Anfang an vollständige Akteneinsicht verlangt hatte, diese aber von Signer nur unzureichend gewährt wurde. Auf Grund dieser Fakten ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erneut eindeutig bewiesen.
 
Beweis: E-Mails vom 2.10.06 und 3.10.06
 
Hans Georg Signer ist kein direkter Vorgesetzter des Anzeigestellers und damit nicht befugt, dem Anzeigesteller Weisungen zu erteilen. Die aggressiven und beleidigenden Schreiben der drei Mütter unterstehen keineswegs dem Datenschutz. Es hätte eindeutig zur Fürsorgepflicht von Hans Georg Signer gehört, den Anzeigesteller gegen die haltlosen Anwürfe und Diffamierungen der drei Mütter zu schützen. Signers rechtswidrige Anweisung betr. Umgang mit Akten lässt sich in keinerlei Weise mit dem Datenschutz rechtfertigen und ist daher eindeutig als vorsätzliche Nötigung zu taxieren. Hätte Signer sich tatsächlich um den Anzeigesteller gesorgt, hätte er als Ressortleiter zumindest die haltlosen und polemischen Schreiben der drei linken Mütter in Frage gestellt.
 
Mit seinem Brief an die Staatsanwaltschaft untermauert Signer die Verleumdungen seiner Mitarbeiterin Gaby Jenö. Damit diskreditiert er den Anzeigesteller ebenfalls als gefährliche Person. Demzufolge ist der Tatbestand der falschen Anschuldigung eindeutig erfüllt.
 
 
Tatsächliches zu Dr. Marc Meier
 
Amtsmissbrauch
 
Nötigung
 
Falsche Anschuldigung
 
In der Einvernahme behauptet Dr. Meier, er habe nie die Absicht gehabt, dem Anzeigesteller die Akteneinsicht zu verweigern. Diese wahrheitswidrige Behauptung wird mit dem Tondokument auf CD 2 mehrfach wiederlegt. Dr. Marc Meier hat der Tonaufzeichnung zugestimmt, daher muss dieses Beweisstück zur Findung der objektiven Wahrheit ohne Vorbehalt zugelassen werden. Das Tondokument beweist, dass Dr. Marc Meier mehrere Male dem Anzeigesteller konsequent die Akteneinsicht verweigert hat. Seine konsequente unrechtmässige Haltung erfüllt eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs.
 
Beweis: CD 2, Tracks 2, 6, 10, 13, 15
 
Aufgrund der versteckten Diffamierungen der Täterschaft wurde unter der Mitwirkung von Dr. Marc Meier ein Bedrohungsszenario konstruiert, welches für den Anzeigesteller zum ultimativen Albtraumerlebnis werden sollte. Meier gibt in der Einvernahme zu, dass der objektive Tatbestand für seine eingeleiteten Massnahmen offenbar vollständig fehlte. Er gibt zu Protokoll, dass der Anzeigesteller angeblich von verschiedenen Personen „als bedrohlich empfunden“ wurde. Obwohl der Anzeigesteller zwei Telefongespräche mit Meier geführt hatte, liess sich dieser nicht davon abbringen, den Verlauf der Ereignisse vorsätzlich eskalieren zu lassen. Die zahlreichen Schreiben von Dr. Marc Meier ermöglichten es, dass der Anzeigesteller von einem übergriffigen Notfallpsychiater in seinen eigenen vier Wänden belästigt werden konnte.
 
Beweis: Schreiben vom 11.8.06 an den FFE-Piket Basel-Land:
 
„Aus meiner Einschätzung der Situation und angesichts der möglichen Bedrohung ist deshalb ein akuter Bedarf einer psychiatrischen Abklärung gegeben, falls nötig mittels FFE.“
 
Der Hinweis „mittels FFE“ ist offensichtlich das Signal an den Notfallpsychiater, den Anzeigesteller möglichst intensiv zu provozieren. Auf seiner Einladung zur vertrauensärztlichen Untersuchung vermerkt Meier vorsätzlich eine Bestimmung aus dem Personalgesetz um seiner Einladung den nötigen Nachdruck zu verleihen. Auf diese Weise beabsichtigt er, den Anzeigesteller zusätzlich einzuschüchtern. Der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung ist damit eindeutig erfüllt.
 
 
Tatsächliches zu Dr. Markus Spieler
 
Amtsmissbrauch
 
Nötigung
 
Falsche Anschuldigung
 
Obwohl sich der Anzeigesteller im Gespräch mit Dr. Markus Spieler immer korrekt und ruhig verhalten hatte, teilte der Psychiater dem Anzeigesteller am Ende des Gesprächs überraschenderweise mit, dass er diesen in einer psychiatrischen Klinik hospitalisieren werde. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt.
 
Beweis: CD 1, Track 14
 
Obwohl sich der Anzeigesteller im Gespräch mit Spieler deutlich von den Taten Tschanuns distanzierte, schreibt Dr. Markus Spieler in seinem Bericht, der Anzeigesteller habe sich mit Tschanun „identifiziert“. Damit beschuldigt Spieler den Anzeigesteller ein potentieller Amokläufer zu sein und erfüllt damit den Tatbestand der falschen Anschuldigung.
 
Beweis: CD 1, Track 12
 
Da der Anzeigesteller gerade am Aufnehmen eines Songs war, als dieser von Notfallpsychiater Dr. Markus Spielmann bei sich zu Hause belästigt wurde, ergab es sich, dass die gesamte psychiatrische Exploration zufälligerweise vollständig aufgezeichnet wurde. Die Aufzeichnung des Gesprächs zeigt schonungslos, wie der Notfallpsychiater seine Berufsethik total pervertiert und vorsätzlich versucht, einem völlig gesunden Menschen in einen psychisch kranken Menschen zu verwandeln. Das arglistige Vorgehen von Dr. Markus Spieler erfüllt damit eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs.
 
Beweis: CD 1, Track 9-14
 
Die unbeabsichtigt entstandene Tonaufzeichnung dokumentiert, dass der Anzeigesteller auch in einer bedrohlichen Situation immer Humor zeigte, nie aggressiv wurde, nie Drohungen äusserte und nie ausrastete. Es beweist auch eindeutig, dass der Anzeigesteller keineswegs unter einem angeblichem „Verfolgungswahn“ leidet, sondern offensichtlich von diversen Staatsfunktionären mit allen Mitteln vorsätzlich in den Wahnsinn getrieben werden sollte.
 
Aufgrund dieser Fakten ist die Behauptung Spielers, dass es sich um eine normale psychiatrische Exploration gehandelt habe, als wahrheitswidrige Schutzbehauptung zu taxieren. Mit der Weiterleitung seines tendenziösen Berichts an Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger hat Dr. Markus Spieler zudem seine Berufsschweigepflicht massiv verletzt. Dies hätte auch Staatsanwältin Eva Eichenberger auffallen müssen, die von Amtes verpflichtet gewesen wäre, dieses Offizialdelikt strafrechtlich zu verfolgen. Dr. Markus Spieler gibt in der Einvernahme selber zu, dass primär die Bewegungsfreiheit des Anzeigestellers mittels FFE eingeschränkt werden sollte. Mit seinen übergriffigen Fragen hat Dr. Markus Spieler den Anzeigesteller vorsätzlich unter massiven psychischen Druck gesetzt. Dass Spieler seine Vorgehensweise in der Einvernahme als „absolut professionell“ bezeichnet, zeigt wie bösartig und menschenverachtend dieser Psychiater sein Amt vorsätzlich missbraucht hat. Um sein arglistiges Vorgehen zu vertuschen, versucht Dr. Markus Spieler in seinem Bericht dem Anzeigesteller einen „Verfolgungswahn“ anzudichten. Diese Vorgehensweise ist in höchstem Masse bedenklich und sollte mit einem lebenslänglichen Berufsverbot geahndet werden.
 
Verfahrenskosten:
 
Der Anzeigesteller hat weder ein strafprozessual vorwerfbares Verhalten veranlasst, noch erschwert. Der Anzeigesteller hat seine Rechte nach Treu und Glauben wahrgenommen. Demzufolge hat der Staat oder die Täterschaft die allfälligen Kosten zu tragen.
 
Rechtsbegehren:
 
Der Rekurs des Anzeigestellers soll von der Rekurskammer des Strafgerichts gutgeheissen werden und die Staatsanwaltschaft soll Anklage gegen die Täterschaft erheben. Der Anzeigesteller liefert genügend stichhaltige Indizien und Beweise zur Anklageerhebung.

Der Anzeigesteller