An der Verhandlung vor dem Basler Strafgericht behauptete die Beklagte Gaby Jenö, sie habe nie veranlasst, dass Lehrer H. zum Psychiater muss. In Wirklichkeit versuchte die ehemalige Rektorin der Basler Orientierungsschule den engagierten Lehrer mit einer Kündigungandrohung zu einem Psychiatrischen Gutachten bei Dr. Daniel Fasnacht zu nötigen. Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser glaubte die Lüge und sprach Jenö von sämtlichen strafbaren Handlungen frei. Fragen, Beweise und Zeugen von Lehrer H. wurden von lic. iur. Marc Oser systematisch nicht zugelassen.
Sonntag, 23. Dezember 2012
Psychiatrisches Gutachten
An der Verhandlung vor dem Basler Strafgericht behauptete die Beklagte Gaby Jenö, sie habe nie veranlasst, dass Lehrer H. zum Psychiater muss. In Wirklichkeit versuchte die ehemalige Rektorin der Basler Orientierungsschule den engagierten Lehrer mit einer Kündigungandrohung zu einem Psychiatrischen Gutachten bei Dr. Daniel Fasnacht zu nötigen. Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser glaubte die Lüge und sprach Jenö von sämtlichen strafbaren Handlungen frei. Fragen, Beweise und Zeugen von Lehrer H. wurden von lic. iur. Marc Oser systematisch nicht zugelassen.
Montag, 24. September 2012
Psychische Krankheit
Das Schreiben von Thomas Baerlocher beweist, dass die angebliche psychische Krankheit von Lehrer H. eine Erfindung des Basler Erziehungsdepartements ist. Die Basler Staatsanwaltschaft hat mittels Verfügung dieses Originaldokument aus dem Internet entfernen lassen. Thomas Baerlocher war damals auch Parteipräsident der Basler SP.
Samstag, 15. September 2012
Drohungen
Freitag, 14. September 2012
Aktennotiz
Freistellung
Freitag, 31. August 2012
Lic. iur. Simon Burger - ausserordentlich befangener Staatsanwalt
Die Vorwürfe gegen Regierungrat Eymann sind weder diffus noch wirr, sondern massiv. Zahlreiche Dokumente belegen, dass Lehrer H. unter der Regie von Regierungsrat Eymann und Gaby Jenö als "selbst- und fremdgefährlich" verleumdet wurde, um ihn aus dem Basler Schulsystem zu mobben. Dem völlig unschuldigen Lehrer wurde unterstellt, er habe Drohungen geäussert, was sich als böswillige Lüge erwies. Simon Burger ist im Besitz der gegen Lehrer H. gerichteten Strafanzeige wegen angeblicher Drohung. Auf diesem Dokument behauptet Eymanns Mitarbeiterin Gaby Jenö, Lehrer H. habe Drohmails verschickt. Allerdings wurden bis auf den heutigen Tag keine derartigen Drohmails gefunden. Leider interessierte sich Simon Burger nicht im geringsten für diese heisse Spur. Wäre der ausserordentliche Staatsanwalt aus Zofingen tatsächlich unabhängig, wäre er diesem Hinweis nachgegangen.
Auch das zweite Strafverfahren gegen Regierungsrat Eymann wird Simon Burger zu 100% in den Boden stampfen.
Regierungsrat Eymann darf inzwischen in der Basler Zeitung neue Gerüchte über Lehrer H. verbreiten. Seit neustem vermutet der arglistige Regierungsrat einen Zusammenhang zwischen Lehrer H. und dem Häftling, der die zweite Strafuntersuchung ins Rollen gebracht hatte. Auch dieses arglistige Konstrukt benutzt Eymann, um von seinen eigenen Taten abzulenken. Lehrer H. soll offensichtlich einmal mehr den Sündenbock spielen.
Regierungsrat Morin spielt in diesem Skandal ebenfalls eine wichtige Rolle. Es ist bis heute unbekannt, dass Morins Sohn Schüler in der Klasse von Lehrer H. war. Morin schätzte Lehrer H. immer als wertvollen Pädagogen, zog aber den Schwanz ein, als H. aus dem Basler Schulsystem gemobbt wurde.
In der BaZ ist heute zu lesen, dass der Lehrer wegen psychischer Probleme entlassen worden sei. Auch diese Lüge geht auf das Konto von Regierungsrat Eymann. Lehrer H. hatte nie psychische Probleme. Ein psychiatrisches Gutachten, erstellt von Dr. med. Piet Westdijk, beweist, dass Lehrer H. völlig gesund ist. Interessanterweise ist noch keinem einzigen Basler Journalisten in den Sinn gekommen, mit Lehrer H. ein Interview durchzuführen. Offensichtlich will man einmal mehr nur den "armen, gestalkten" Regierungsrat Eymann zu Wort kommen lassen.
Dass auch die zweite Strafanzeige gegen Dr. Christoph Eymann von Simon Burger behandelt wird, ist rechtlich mehr als fragwürdig. Burger wird mit allen Mitteln versuchen, den angeschlagenen Regierungrat aus der Schusslinie zu nehmen. Es bleibt zu hoffen, dass es in Basel noch ein paar Journalisten gibt, die sich von den Ermittlungsergebnissen dieses befangenen Staatsanwalts aus Zofingen nicht über den Tisch ziehen lassen.
Donnerstag, 29. März 2012
Pfändung

2006 verleumdete Gaby Jenö, Unterer Batterieweg 159, 4059 Basel, ihren Mitarbeiter Lehrer H. als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer. In ihrer hochparanoiden Wahnvorstellung fühlte sie sich von Lehrer H. bedroht und liess den völlig ahnungslosen Lehrer über die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt mittels Amtshilfe von der Sondereinheit Barrakuda während seiner Sommerferien an seinem Wohnort überfallen. Lehrer H., der sich gegen die satanischen Anschuldigungen seiner Chefin wehren wollte, stellte Strafanzeige gegen Gaby Jenö, wurde jedoch von sämtlichen Richtern und Richterinnen nicht einmal ansatzweise ernst genommen. Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser sprach die arglistige Rufmörderin von ihren perfiden Taten frei und zwang Lehrer H. sogar dazu, die Kosten für die Anwältinnen seiner Peinigerin zu bezahlen. Dass ein Mobbingopfer die Anwaltskosten des Täters bezahlen muss, ist an arglistiger Perversion kaum mehr zu überbieten. Jetzt hat Lehrer H. sogar eine Pfändungsankündigung erhalten, in welcher Gaby Jenö von Lehrer H. den Betrag von Fr. 10'335 fordert. Falls Lehrer H. sich weigert, die völlig überrissene Forderung zu begleichen, wird er einmal mehr von der Polizei belästigt.
Donnerstag, 22. Dezember 2011
Das Mobbing-Trio

Die Staatsfunktionäre Gaby Jenö, Thomas Baerlocher und Peter Gutzwiller haben offensichtlich noch nicht genug. Das Trio, welches im Jahre 2006 den beliebten Lehrer H. vorsätzlich als potentiellen Gewalttäter verleumdete und aus dem Basler Schulsystem mobbte, hat nun auch noch Strafanzeige gegen H. eingereicht. Offensichtlich ertragen es die arglistigen Staatsfunktionäre nicht, dass Lehrer H. auf seinem Blog die Wahrheit ins Netz stellt. Es ist davon auszugehen, dass die Funktionäre mit ihrer Strafanzeige beabsichtigen, die Wahrheit rechtswidrig zu unterdrücken. Dass ausgerechnet die Personen, die 2006 den Lehrer als selbst- und fremdgefährlichen Gewalttäter verleumdeten, nun Strafanzeigen gegen den völlig unbescholtenen Lehrer einreichen, ist an satanischer Boshaftigkeit kaum mehr zu überbieten. Die von der staatlichen Mobbing-Truppe unterzeichneten Dokumente beweisen klar, dass die Entlassung von Lehrer H. auf einem widerlichen Lügenkonstrukt basiert. Der ursprüngliche Plan des Mobbing-Trios, Lehrer H. in einer Psychiatrischen Klinik zum Verstummen zu bringen, ist offensichtlich gründlich gescheitert!
Mittwoch, 16. Juni 2010
Justizfilz in Basel-Stadt

Im Einvernahmeprotokoll vom 8. September 2006 versucht Detektivin S. Gasser Auskunftsperson Claudia Gass massiv zu manipulieren. Sie versucht der Arbeitskollegin von Lehrer H. einzureden, dass dieser sich mehrfach mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen habe. Claudia Gass kann diese Unterstellung nicht bestätigen und streicht die verleumderischen Passagen durch. Sie betätigt mit ihrem Kürzel "Ga", dass sie die unwahren Behauptungen durchgestrichen hat. Trotz diesem klaren Beweis behauptet Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser weiterhin, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen und sich so wie dieser gefühlt. Wer als Richter derart kriminell sein Amt missbraucht, macht sich strafbar. Amtsmissbrauch ist ein Offizialdelikt, muss also von der Staatsanwaltschaft amtlich verfolgt werden. Auch Begünstigung ist ein Offizialdelikt, welches von der Strafverfolgungsbehörde geahndet werden muss. In Basel-Stadt ermittelt die Staatsanwaltschaft aber nie gegen fehlbare Richter. Das Zusammenspiel zwischen Staatsanwaltschaft und Strafgericht erweckt den Eindruck von "organisierter Kriminalität".
Sonntag, 4. April 2010
Die zehn Lügen der Gaby Jenö

Gaby Jenö ist Leiterin der Basler Sekundarstufe I. In ihrer Funktion als Rektorin der Basler Orientierungsschule hat sie den engagierten und beliebten Lehrer H. mehrfach als gefährlichen Gewalttäter verleumdet, um ihn systematisch aus dem Basler Schulsystem zu mobben. Ihr Lügengebäude stützt sich auf die folgenden frei erfundenen Behauptungen:
1. Lehrer H. habe sich mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen.
2. Lehrer H. habe sich wie Günther Tschanun gefühlt.
3. Lehrer H. habe Selbstmorddrohungen geäussert.
4. Lehrer H. habe Drohungen gegen ihre Person ausgesprochen.
5. Lehrer H. habe eine psychische Krankheit.
6. Lehrer H. sei akut selbst- und fremdgefährlich.
7. Lehrer H. habe Dr. Dreyfus von seiner Schweigepflicht befreit.
8. Lehrer H. sei arbeitsunfähig.
9. Lehrer H. habe das Vertrauensverhältnis zerstört.
10. Lehrer H. sei nie von ihr gezwungen worden, sich psychiatrisch begutachten zu lassen.
Montag, 22. März 2010
Gaby Jenös erste Lüge

Freitag, 19. März 2010
Gaby Jenös letzte Lüge
(Aussage vom 17.3.10 als Angeklagte vor dem Basler Strafgericht)
Montag, 3. August 2009
Dienstag, 19. August 2008
Sonntag, 10. August 2008
Psychiatrie - das Instrument der Macht
OS-Rektorin Gaby Jenö erfindet bei der Entlassung eines politisch unbequemen Lehrers ihre eigene „Wahrheit“. In ihrem Schreiben an den Vertrauensarzt der kantonalen Gesundheitsdienste Dr. Marc Meier schreibt sie unter anderem folgendes:
„Ich bitte Sie, diesen Fall als dringend einzustufen, dies auch weil ernstzunehmende Drohungen gegenüber dem involvierten Personenkreis und Suiziddrohungen von H. geäussert wurden.“
Da der Lehrer in Wirklichkeit zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Drohungen ausgesprochen hat, ist die Aussage von Gaby Jenö nichts anderes als eine arglistige Lüge. Im psychosozialen Kontrollsystem erweist sich eine derartige Lüge aber als unglaublich wirkungsvoll: Der staatliche Vertrauensarzt fühlt sich verpflichtet, die Bevölkerung schnellstens vor einem potentiellen Selbstmörder und Amokläufer zu schützen. Demzufolge sieht er sich gezwungen, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, den „Patienten“ vor sich selber und den anderen Mitmenschen zu schützen. Das gängige Mittel für solche Vorkehrungen ist in der Schweiz der sog. Fürsorgerische Freiheitsentzug (FEE). Es reicht schon, wenn der kantonale Vertrauensarzt der kantonalen Gesundheitsdienste der Meinung ist, der „Patient“ könnte möglicherweise seine Umwelt und sich selber gefährden, ihn in eine geschlossene Klinik zu verfrachten. Das Kantonale Psychiatriegesetz erlaubt es sogar, den „Patienten“ zwangsweise mit Drogen voll zu pumpen, falls dieser sich gegen eine Zwangseinweisung wehrt. Die Drogen, besser bekannt unter dem Fachausdruck „Neuroleptika“, wirken derart massiv auf das zentrale Nervensystem, dass der „Patient“ innert kürzester Zeit ruhig gestellt wird. Wenn er wieder aufwacht, kann er kaum mehr zusammenhängend sprechen. Je nach Dosis erlebt der „Patient“ auch Halluzinationen, die den Psychose-Erlebnissen der sog. „schizophrenen Patienten“ ähneln. Für den Psychiater ist es dann sekundär, ob die Zwangsmedikation die „psychische Krankheit“ ausgelöst hat, oder ob der „Patient“ tatsächlich in einer psychischen Krise steckt.
Während seinen Sommerferien wird der völlig ahnungslose Lehrers von Rektorin Gaby Jenö und Thomas Baerlocher in eine Eskalationsspirale verwickelt, die damit enden soll, dass der Lehrer in einer psychiatrischen Klinik "therapiert" werden kann. Dass Rektorin Gaby Jenö den Lehrer mangels Kündigungsgründen mit der Psychokeule aus dem Verkehr ziehen will, kann der politisch unbequeme Lehrer auch zwei Jahre nach dieser arglistigen Mobbing-Intrige noch immer nicht nachvollziehen.
Dass man schneller und länger in der Psychiatrie-Falle sitzt, als man denkt, zeigt das Bundesgerichts-Urteil vom 14. Mai 2004, welches im Internet zu finden ist:









