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Sonntag, 23. Dezember 2012

Psychiatrisches Gutachten

 

An der Verhandlung vor dem Basler Strafgericht behauptete die Beklagte Gaby Jenö, sie habe nie veranlasst, dass Lehrer H. zum Psychiater muss. In Wirklichkeit versuchte die ehemalige Rektorin der Basler Orientierungsschule den engagierten Lehrer mit einer Kündigungandrohung zu einem Psychiatrischen Gutachten bei Dr. Daniel Fasnacht zu nötigen. Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser glaubte die Lüge und sprach Jenö von sämtlichen strafbaren Handlungen frei. Fragen, Beweise und Zeugen von Lehrer H. wurden von lic. iur. Marc Oser systematisch nicht zugelassen.

Montag, 24. September 2012

Psychische Krankheit


Das Schreiben von Thomas Baerlocher beweist, dass die angebliche psychische Krankheit von Lehrer H. eine Erfindung des Basler Erziehungsdepartements ist. Die Basler Staatsanwaltschaft hat mittels Verfügung dieses Originaldokument aus dem Internet entfernen lassen. Thomas Baerlocher war damals auch Parteipräsident der Basler SP.

Samstag, 15. September 2012

Drohungen

Die Mails von Lehrer H. beweisen, dass Gaby Jenö Drohungen ausgesprochen hat und nicht der freigestellte Lehrer. Offensichtlich sollte der unbequeme Lehrer mittels psychiatrischem Gutachten aus dem Lehrerberuf gemobbt werden. Die Basler Staatsanwaltschaft hat verfügt, dieses Dokument aus dem Internet zu entfernen.

Freitag, 14. September 2012

Aktennotiz

In diesem Dokument gibt Gaby Jenö zu, dass von Lehrer H. keine Drohungen geäussert wurden. Die Basler Staatsanwaltschaft hat verfügt, dieses Dokument aus dem Internet zu entfernen.

Freistellung

Dieses Dokument enthält die infame Lüge, Lehrer H. habe Drohungen geäussert. Die Basler Staatsanwaltschaft hat verfügt, dieses Dokument aus dem Internet zu entfernen.

Freitag, 31. August 2012

Lic. iur. Simon Burger - ausserordentlich befangener Staatsanwalt

Der im Fall Eymann tätige ausserordentliche Staatsanwalt lic. iur. Simon Burger ist weder unabhängig, noch unbefangen. Er behandelte die erste Strafanzeige gegen den Basler Regierungsrat Eymann völlig einseitig und ging mit keinem Satz auf die berechtigten Anliegen von Lehrer H. ein. Offensichtlich arbeitet dieser Staatsfunktionär ebenfalls für die Basler Regierung. Der Brief von Lehrer H. an Burger zeigt deutlich, dass dieser Staatsanwalt alles unternimmt, um die strafrechtlich relevanten Taten von Regierungsrat Eymann und seiner Mitarbeiterin Gaby Jenö unter den Teppich zu kehren.

Die Vorwürfe gegen Regierungrat Eymann sind weder diffus noch wirr, sondern massiv. Zahlreiche Dokumente belegen, dass Lehrer H. unter der Regie von Regierungsrat Eymann und Gaby Jenö als "selbst- und fremdgefährlich" verleumdet wurde, um ihn aus dem Basler Schulsystem zu mobben. Dem völlig unschuldigen Lehrer wurde unterstellt, er habe Drohungen geäussert, was sich als böswillige Lüge erwies. Simon Burger ist im Besitz der gegen Lehrer H. gerichteten Strafanzeige wegen angeblicher Drohung. Auf diesem Dokument behauptet Eymanns Mitarbeiterin Gaby Jenö, Lehrer H. habe Drohmails verschickt. Allerdings wurden bis auf den heutigen Tag keine derartigen Drohmails gefunden. Leider interessierte sich Simon Burger nicht im geringsten für diese heisse Spur. Wäre der ausserordentliche Staatsanwalt aus Zofingen tatsächlich unabhängig, wäre er diesem Hinweis nachgegangen.

Auch das zweite Strafverfahren gegen Regierungsrat Eymann wird Simon Burger zu 100% in den Boden stampfen.

Regierungsrat Eymann darf inzwischen in der Basler Zeitung neue Gerüchte über Lehrer H. verbreiten. Seit neustem vermutet der arglistige Regierungsrat einen Zusammenhang zwischen Lehrer H. und dem Häftling, der die zweite Strafuntersuchung ins Rollen gebracht hatte. Auch dieses arglistige Konstrukt benutzt Eymann, um von seinen eigenen Taten abzulenken. Lehrer H. soll offensichtlich einmal mehr den Sündenbock spielen.

Regierungsrat Morin spielt in diesem Skandal ebenfalls eine wichtige Rolle. Es ist bis heute unbekannt, dass Morins Sohn Schüler in der Klasse von Lehrer H. war. Morin schätzte Lehrer H. immer als wertvollen Pädagogen, zog aber den Schwanz ein, als H. aus dem Basler Schulsystem gemobbt wurde.

In der BaZ ist heute zu lesen, dass der Lehrer wegen psychischer Probleme entlassen worden sei. Auch diese Lüge geht auf das Konto von Regierungsrat Eymann. Lehrer H. hatte nie psychische Probleme. Ein psychiatrisches Gutachten, erstellt von Dr. med. Piet Westdijk, beweist, dass Lehrer H. völlig gesund ist. Interessanterweise ist noch keinem einzigen Basler Journalisten in den Sinn gekommen, mit Lehrer H. ein Interview durchzuführen. Offensichtlich will man einmal mehr nur den "armen, gestalkten" Regierungsrat Eymann zu Wort kommen lassen.

Dass auch die zweite Strafanzeige gegen Dr. Christoph Eymann von Simon Burger behandelt wird, ist rechtlich mehr als fragwürdig. Burger wird mit allen Mitteln versuchen, den angeschlagenen Regierungrat aus der Schusslinie zu nehmen. Es bleibt zu hoffen, dass es in Basel noch ein paar Journalisten gibt, die sich von den Ermittlungsergebnissen dieses befangenen Staatsanwalts aus Zofingen nicht über den Tisch ziehen lassen.

Donnerstag, 29. März 2012

Pfändung


2006 verleumdete Gaby Jenö, Unterer Batterieweg 159, 4059 Basel, ihren Mitarbeiter Lehrer H. als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer. In ihrer hochparanoiden Wahnvorstellung fühlte sie sich von Lehrer H. bedroht und liess den völlig ahnungslosen Lehrer über die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt mittels Amtshilfe von der Sondereinheit Barrakuda während seiner Sommerferien an seinem Wohnort überfallen. Lehrer H., der sich gegen die satanischen Anschuldigungen seiner Chefin wehren wollte, stellte Strafanzeige gegen Gaby Jenö, wurde jedoch von sämtlichen Richtern und Richterinnen nicht einmal ansatzweise ernst genommen. Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser sprach die arglistige Rufmörderin von ihren perfiden Taten frei und zwang Lehrer H. sogar dazu, die Kosten für die Anwältinnen seiner Peinigerin zu bezahlen. Dass ein Mobbingopfer die Anwaltskosten des Täters bezahlen muss, ist an arglistiger Perversion kaum mehr zu überbieten. Jetzt hat Lehrer H. sogar eine Pfändungsankündigung erhalten, in welcher Gaby Jenö von Lehrer H. den Betrag von Fr. 10'335 fordert. Falls Lehrer H. sich weigert, die völlig überrissene Forderung zu begleichen, wird er einmal mehr von der Polizei belästigt.

Donnerstag, 22. Dezember 2011

Das Mobbing-Trio


Die Staatsfunktionäre Gaby Jenö, Thomas Baerlocher und Peter Gutzwiller haben offensichtlich noch nicht genug. Das Trio, welches im Jahre 2006 den beliebten Lehrer H. vorsätzlich als potentiellen Gewalttäter verleumdete und aus dem Basler Schulsystem mobbte, hat nun auch noch Strafanzeige gegen H. eingereicht. Offensichtlich ertragen es die arglistigen Staatsfunktionäre nicht, dass Lehrer H. auf seinem Blog die Wahrheit ins Netz stellt. Es ist davon auszugehen, dass die Funktionäre mit ihrer Strafanzeige beabsichtigen, die Wahrheit rechtswidrig zu unterdrücken. Dass ausgerechnet die Personen, die 2006 den Lehrer als selbst- und fremdgefährlichen Gewalttäter verleumdeten, nun Strafanzeigen gegen den völlig unbescholtenen Lehrer einreichen, ist an satanischer Boshaftigkeit kaum mehr zu überbieten. Die von der staatlichen Mobbing-Truppe unterzeichneten Dokumente beweisen klar, dass die Entlassung von Lehrer H. auf einem widerlichen Lügenkonstrukt basiert. Der ursprüngliche Plan des Mobbing-Trios, Lehrer H. in einer Psychiatrischen Klinik zum Verstummen zu bringen, ist offensichtlich gründlich gescheitert!

Mittwoch, 16. Juni 2010

Justizfilz in Basel-Stadt


Im Einvernahmeprotokoll vom 8. September 2006 versucht Detektivin S. Gasser Auskunftsperson Claudia Gass massiv zu manipulieren. Sie versucht der Arbeitskollegin von Lehrer H. einzureden, dass dieser sich mehrfach mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen habe. Claudia Gass kann diese Unterstellung nicht bestätigen und streicht die verleumderischen Passagen durch. Sie betätigt mit ihrem Kürzel "Ga", dass sie die unwahren Behauptungen durchgestrichen hat. Trotz diesem klaren Beweis behauptet Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser weiterhin, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen und sich so wie dieser gefühlt. Wer als Richter derart kriminell sein Amt missbraucht, macht sich strafbar. Amtsmissbrauch ist ein Offizialdelikt, muss also von der Staatsanwaltschaft amtlich verfolgt werden. Auch Begünstigung ist ein Offizialdelikt, welches von der Strafverfolgungsbehörde geahndet werden muss. In Basel-Stadt ermittelt die Staatsanwaltschaft aber nie gegen fehlbare Richter. Das Zusammenspiel zwischen Staatsanwaltschaft und Strafgericht erweckt den Eindruck von "organisierter Kriminalität".

Sonntag, 4. April 2010

Die zehn Lügen der Gaby Jenö



Gaby Jenö ist Leiterin der Basler Sekundarstufe I. In ihrer Funktion als Rektorin der Basler Orientierungsschule hat sie den engagierten und beliebten Lehrer H. mehrfach als gefährlichen Gewalttäter verleumdet, um ihn systematisch aus dem Basler Schulsystem zu mobben. Ihr Lügengebäude stützt sich auf die folgenden frei erfundenen Behauptungen:

1. Lehrer H. habe sich mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen.
2. Lehrer H. habe sich wie Günther Tschanun gefühlt.
3. Lehrer H. habe Selbstmorddrohungen geäussert.
4. Lehrer H. habe Drohungen gegen ihre Person ausgesprochen.
5. Lehrer H. habe eine psychische Krankheit.
6. Lehrer H. sei akut selbst- und fremdgefährlich.
7. Lehrer H. habe Dr. Dreyfus von seiner Schweigepflicht befreit.
8. Lehrer H. sei arbeitsunfähig.
9. Lehrer H. habe das Vertrauensverhältnis zerstört.
10. Lehrer H. sei nie von ihr gezwungen worden, sich psychiatrisch begutachten zu lassen.

Montag, 22. März 2010

Gaby Jenös erste Lüge


Die heutige Stufenleiterin der Basler Sekundarstufe I Gaby Jenö behauptete in ihrer Strafanzeige vom 11.8.06, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen. Auch Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser benutzte diese Lüge, um Gaby Jenö vom Vorwurf der Üblen Nachrede freizusprechen. Die Akten der Staatsanwalt belegen aber, dass nur Gaby Jenö und der Untersuchungbeamte von "Vergleich" sprechen. Lehrer H. ging es immer nur darum, aufzuzeigen, dass man aus dem "Mobbing-Fall Tschanun" etwas lernen solle. Das Dokument zeigt, wie der Untersuchungsbeamte aufgrund der perfiden Strafanzeige von Gaby Jenö den unschuldigen Lehrer mit Günther Tschanun vergleicht.

Freitag, 19. März 2010

Gaby Jenös letzte Lüge

"Ich veranlasste nie, dass Herr H. zum Psychiater muss." Gaby Jenö, Stufenleiterin Sek. I
(Aussage vom 17.3.10 als Angeklagte vor dem Basler Strafgericht)

Sonntag, 10. August 2008

Psychiatrie - das Instrument der Macht

OS-Rektorin Gaby Jenö erfindet bei der Entlassung eines politisch unbequemen Lehrers ihre eigene „Wahrheit“. In ihrem Schreiben an den Vertrauensarzt der kantonalen Gesundheitsdienste Dr. Marc Meier schreibt sie unter anderem folgendes:

Ich bitte Sie, diesen Fall als dringend einzustufen, dies auch weil ernstzunehmende Drohungen gegenüber dem involvierten Personenkreis und Suiziddrohungen von H. geäussert wurden.“

Da der Lehrer in Wirklichkeit zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Drohungen ausgesprochen hat, ist die Aussage von Gaby Jenö nichts anderes als eine arglistige Lüge. Im psychosozialen Kontrollsystem erweist sich eine derartige Lüge aber als unglaublich wirkungsvoll: Der staatliche Vertrauensarzt fühlt sich verpflichtet, die Bevölkerung schnellstens vor einem potentiellen Selbstmörder und Amokläufer zu schützen. Demzufolge sieht er sich gezwungen, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, den „Patienten“ vor sich selber und den anderen Mitmenschen zu schützen. Das gängige Mittel für solche Vorkehrungen ist in der Schweiz der sog. Fürsorgerische Freiheitsentzug (FEE). Es reicht schon, wenn der kantonale Vertrauensarzt der kantonalen Gesundheitsdienste der Meinung ist, der „Patient“ könnte möglicherweise seine Umwelt und sich selber gefährden, ihn in eine geschlossene Klinik zu verfrachten. Das Kantonale Psychiatriegesetz erlaubt es sogar, den „Patienten“ zwangsweise mit Drogen voll zu pumpen, falls dieser sich gegen eine Zwangseinweisung wehrt. Die Drogen, besser bekannt unter dem Fachausdruck „Neuroleptika“, wirken derart massiv auf das zentrale Nervensystem, dass der „Patient“ innert kürzester Zeit ruhig gestellt wird. Wenn er wieder aufwacht, kann er kaum mehr zusammenhängend sprechen. Je nach Dosis erlebt der „Patient“ auch Halluzinationen, die den Psychose-Erlebnissen der sog. „schizophrenen Patienten“ ähneln. Für den Psychiater ist es dann sekundär, ob die Zwangsmedikation die „psychische Krankheit“ ausgelöst hat, oder ob der „Patient“ tatsächlich in einer psychischen Krise steckt.

Während seinen Sommerferien wird der völlig ahnungslose Lehrers von Rektorin Gaby Jenö und Thomas Baerlocher in eine Eskalationsspirale verwickelt, die damit enden soll, dass der Lehrer in einer psychiatrischen Klinik "therapiert" werden kann. Dass Rektorin Gaby Jenö den Lehrer mangels Kündigungsgründen mit der Psychokeule aus dem Verkehr ziehen will, kann der politisch unbequeme Lehrer auch zwei Jahre nach dieser arglistigen Mobbing-Intrige noch immer nicht nachvollziehen.

Dass man schneller und länger in der Psychiatrie-Falle sitzt, als man denkt, zeigt das Bundesgerichts-Urteil vom 14. Mai 2004, welches im Internet zu finden ist:


Tribunale federale
Tribunal federal
{T 0/2}
5C.96/2004 /mks
Urteil vom 14. Mai 2004
II. Zivilabteilung
Besetzung
Bundesrichter Raselli, Präsident,
Bundesrichterin Hohl, Bundesrichter Marazzi,
Gerichtsschreiber Zbinden.
Parteien
X.________,
Berufungskläger,
gegen
Psychiatrie-Rekurskommission Basel-Stadt, St. Alban-Vorstadt 25, Postfach, 4001 Basel.
Gegenstand
Fürsorgerische Freiheitsentziehung,
Berufung gegen den Entscheid vom 20. April 2004.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1.
X.________ wurde am 11. April 2004 in die Psychiatrische Universitätsklinik Basel (PUK) eingewiesen, wo er zunächst freiwillig blieb. Als er am nächsten Tag die Klinik verlassen wollte, entzog ihm die Ärztin der Gesundheitsdienste fürsorgerisch die Freiheit.
Mit Entscheid vom 20. April 2004 wies die Psychiatrie-Rekurskommission (nachfolgend: die Kommission) den Rekurs des Eingewiesenen ab und ordnete die weitere Zurückbehaltung, längstens jedoch bis zum 12. Juli 2004, an.
X.________ hat gegen diesen Entscheid Berufung eingereicht, worin er um Entlassung aus der Anstalt ersucht. Die Kommission hat keine Bemerkungen eingereicht.
2.
Gemäss Art. 397a Abs. 1 ZGB darf eine mündige Person namentlich wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche in einer geeigneten Anstalt untergebracht oder zurückbehalten werden, wenn ihr die nötige persönliche Fürsorge nicht anders erwiesen werden kann.
Die Kommission hat ihrem Entscheid unter anderem den Bericht der PUK, jenen des psychiatrischen Kommissionsmitglieds sowie die Krankengeschichte zu Grunde gelegt und überdies sowohl den behandelnden Assistenzarzt als auch den Berufungskläger angehört. Nach dem angefochtenen Entscheid leidet der Berufungskläger an einer paranoiden Schizophrenie, welche zu verwirrtem und teilweise bedrohlichem Verhalten führen kann. Auch nach seinem Eintritt in die PUK hat sich der Berufungskläger immer wieder florid psychotisch gezeigt und überdies keine Krankheitseinsicht aufgewiesen. Im Vorfeld der Einweisung präsentierte er sich gedanklich stark eingeengt, aufbrausend, paranoid und teilweise aggressiv, weshalb er nach Ansicht der Kommission einer psychiatrischen Behandlung und der Fürsorge im stationären Rahmen einer Klinik bedurfte. Aufgrund der tatsächlichen Feststellungen ist die fürsorgerische Freiheitsentziehung nicht zu beanstanden.
Das gilt auch für die Anordnung, den Berufungskläger bis längstens zum 12. Juli 2004 zurückzubehalten. Wie dem angefochtenen Entscheid weiter entnommen werden kann, hat sich der Berufungskläger anlässlich der Verhandlung ruhig und kommunikativ gezeigt, wobei sein Denken und Handeln noch stark von Grössenideen, einer Bagatellisierungstendenz bis hin zur Realitätsverkennung geprägt gewesen sind. Beachtet wurden ebenfalls formale Denkstörungen; eine vertiefte Krankheitseinsicht liegt - so die Kommission weiter - nicht vor. Der Berufungskläger ist nach den Darstellungen zwar bereit, einen Arzt aufzusuchen und die Medikamente einzunehmen, wobei er die Notwendigkeit nach Ansicht der Kommission nicht wirklich einzusehen und die aufgetretenen Probleme eher mit Missverständnissen und seinem Umfeld zu erklären scheint. Die Kommission hält zwar eine leichte Zustandsverbesserung fest, welche durch Reizabschirmung und mit Hilfe der Medikamente eingetreten ist. Der Berufungskläger ist jedoch fortgesetzt nicht in der Lage, für sich selber zu sorgen. Aufgrund der fehlenden Krankheitseinsicht, der krankheitsbedingt beeinträchtigten Wahrnehmung und der mangelnden Belastbarkeit ist nach Ansicht der Kommission davon auszugehen, dass er im Fall einer sofortigen Entlassung bei Konfrontation mit schwierigen Situationen sehr schnell wieder dekompensiert, wobei aufgrund des instabilen Zustandes erneut mit unberechenbaren Handlungen und einer übermässigen Belastung des nahen Umfeldes zu rechnen ist.
3.
Soweit der Berufungskläger seinen Krankheitszustand bestreitet oder Krankheitseinsicht behauptet, richtet er sich gegen anders lautende tatsächliche, für das Bundesgericht verbindliche Feststellungen der Vorinstanz, die im Rahmen der Berufung grundsätzlich nicht überprüft werden können (Art. 63 Abs. 2 OG; zur Feststellung des Gesundheitszustandes: BGE 81 II 263).
Mit der beschriebenen Krankheitsuneinsichtigkeit, aber auch der mangelnden Fähigkeit, für sich selbst zu sorgen, lässt sich eine ambulante ärztliche Behandlung - entgegen der Auffassung des Berufungsklägers - zurzeit wenigstens - nicht vereinbaren. Die Zurückbehaltung in der Anstalt erweist sich daher als verhältnismässig.
Nicht Gegenstand der Berufung bilden können seine Ausführungen zur medizinischen Behandlung, zumal diese Frage nicht vom Bundesrecht (Art. 397a ff. ZGB), sondern vom kantonalen Recht geregelt wird, dessen Verletzung nicht mit Berufung gerügt werden kann (BGE 118 II 254 E. 6; 125 III 169 E. 3; Art. 43 Abs. 1 OG).
4.
Damit ist die Berufung abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Praxisgemäss werden keine Gerichtskosten erhoben.
Demnach erkennt das Bundesgericht
im Verfahren nach Art. 36a OG:
1.
Die Berufung wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Dieses Urteil wird dem Berufungskläger und der Psychiatrie-Rekurskommission Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 14. Mai 2004
Im Namen der II. Zivilabteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Die Rolle der Mainstream-Medien

Vor über zwei Jahren wollte OS-Rektorin Gaby Jenö einen Lehrer über einen bestellten Amtsarzt krankschreiben lassen. Inoffiziell hatte der Lehrer nicht die richtige politische Gesinnung, offiziell versuchte man ihm eine psychische Krankheit anzudichten. Auch Ivo Bachmann der frühere Chefredaktor der baz wurde von einem Tag auf den anderen krank geschrieben. Der jetzige Chefredaktor der Basler Zeitung, Matthias Geering, machte dem beliebten und engagierten Lehrer klar, dass dessen Leserbriefe „streng überprüft“ würden. Ausserdem klärte er ihn darüber auf, dass Leserbriefe mit einer gewissen „Tonalität“ im „Papierkorb“ landen würden. Von den über 50 verfassten Leserbriefen des Lehrers wurden gerade zwei abgedruckt, wobei einer davon vom Chefredaktor Geering persönlich manipuliert wurde. Es ist anzunehmen, dass die baz mit ihrem Verlautbarungsjournalismus und ihrer Hofberichterstattung die Köpfe der Leserschaft jeden Tag im Sinne der Globalisten kostenpflichtig indoktriniert. Wir leben heute in einer künstlich geschaffenen Medienwelt, die uns mit einer Art Dauer-Gehirnwäsche auf die Neue Weltordnung vorbereiten soll. Unzählige Medienexperten, Kommunikationsberater, PR-Spezialisten, Psychologen und Spindoctors sind von der Verwaltung angestellt worden, um uns in die Neue Weltordnung zu „integrieren“. Unter dem Vorwand „HarmoS“ wird auch die Schweizer Schullandschaft kräftig umgepflügt. Die Kinder sollen bereits ab vier Jahren vom Staat indoktriniert werden.