Mittwoch, 25. April 2012

Ausserordentlicher Staatsanwalt

Ausserordentliche Staatsanwälte erwecken vorsätzlich den Eindruck, sie seien unabhängig. In Wirklichkeit arbeiten sie für den Staat und stellen sämtliche Strafverfahren gegen kriminelle Behördenmitglieder systematisch ein. Sämtliche Beweise, welche die Wahrheit an den Tag bringen, werden von ausserordentlichen Staatsanwälten vorsätzlich ignoriert. Dass sich die kriminellen Staatsfunktionäre regelmässig widersprechen, wird von ausserordentlichen Staatsanwälten vorsätzlich nicht zur Kenntnis genommen. Dass in den Akten kein einziges Drohmail existiert, das Lehrer H. angeblich geschrieben haben soll, ist für lic. iur. S. Burger irrelevant. Hauptsache er kann die Strafuntersuchung gegen Dr. Christoph Eymann ohne grossen Aufwand einstellen. Dass Regierungsrat Eymann die Lüge seiner Mitarbeiterin Gaby Jenö (Lehrer H. habe Drohmails verschickt) ohne Rücksprache mit dem Lehrer für bare Münze nimmt, beweist, dass Regierungsrat Eymann seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, mit seinem voreiligen Brief an die Elternschaft (die Kündigung von Lehrer H. sei rechtmässig) sein Amt missbraucht hat und mit seinen falschen Anschuldigungen (Lehrer H. habe eine Fernmeldeanlage missbraucht) die Rechtspflege vorsätzlich in die Irre geführt hat. Wenn lic. iur. S. Burger die Akten tatsächlich unvoreingenommen studiert hätte, wären ihm die zahlreichen Widersprüche aufgefallen.

Donnerstag, 29. März 2012

Pfändung


2006 verleumdete Gaby Jenö, Unterer Batterieweg 159, 4059 Basel, ihren Mitarbeiter Lehrer H. als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer. In ihrer hochparanoiden Wahnvorstellung fühlte sie sich von Lehrer H. bedroht und liess den völlig ahnungslosen Lehrer über die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt mittels Amtshilfe von der Sondereinheit Barrakuda während seiner Sommerferien an seinem Wohnort überfallen. Lehrer H., der sich gegen die satanischen Anschuldigungen seiner Chefin wehren wollte, stellte Strafanzeige gegen Gaby Jenö, wurde jedoch von sämtlichen Richtern und Richterinnen nicht einmal ansatzweise ernst genommen. Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser sprach die arglistige Rufmörderin von ihren perfiden Taten frei und zwang Lehrer H. sogar dazu, die Kosten für die Anwältinnen seiner Peinigerin zu bezahlen. Dass ein Mobbingopfer die Anwaltskosten des Täters bezahlen muss, ist an arglistiger Perversion kaum mehr zu überbieten. Jetzt hat Lehrer H. sogar eine Pfändungsankündigung erhalten, in welcher Gaby Jenö von Lehrer H. den Betrag von Fr. 10'335 fordert. Falls Lehrer H. sich weigert, die völlig überrissene Forderung zu begleichen, wird er einmal mehr von der Polizei belästigt.

Sonntag, 22. Januar 2012

Die BaZ und der Mobbingfall Lehrer H.


Heute berichtete die BaZ endlich über den Mobbingfall Lehrer H., allerdings nur aus der Sicht des Erziehungsdepartements und der Staatsanwaltschaft. Lehrer H. wurde vom Autor des Artikels Raphael Suter kein einziges Mal kontaktiert. Bereits schon der tendenziöse Titel des BaZ-Artikels führt in die Irre: Nicht der angebliche Ex-Lehrer verfolgt Christoph Eymann, sondern der Erziehungsminister verfolgt den Lehrer, der sich seit über fünf Jahren gegen seine arglistige Entlassung wehrt. Erziehungsdirektor Christoph Eymann beschuldigt den Lehrer "anonyme Pamphlete" versendet zu haben. Mit diesem Rundumschlag versuchen Eymann und die Staatsanwaltschaft den Lehrer für Dinge verantwortlich zu machen, mit denen dieser nicht das Geringste zu tun hat. Immerhin erwähnt Raphael Suter in seinem Artikel den unabhängigen Blog "Behördenkriminalität", der ausführlich über die Machenschaften des Basler Erziehungsdepartements und der Basler Staatsanwaltschaft informiert.

Mittwoch, 28. Dezember 2011

Dr. Christoph Eymann in Komplott verwickelt



Das Stawa-Dokument vom 12.8.2006 beweist, dass Regierungsrat Eymann in das Komplott gegen Lehrer H. verwickelt war. Lehrer H. wurde wahrheitswidrig als selbst- und fremdgefährlich verleumdet, um ihm rechtswidrig zu kündigen. Bis heute hat sich keine einzige Tageszeitung mit dem Mobbingfall Lehrer H. befasst.

Donnerstag, 22. Dezember 2011

Das Mobbing-Trio


Die Staatsfunktionäre Gaby Jenö, Thomas Baerlocher und Peter Gutzwiller haben offensichtlich noch nicht genug. Das Trio, welches im Jahre 2006 den beliebten Lehrer H. vorsätzlich als potentiellen Gewalttäter verleumdete und aus dem Basler Schulsystem mobbte, hat nun auch noch Strafanzeige gegen H. eingereicht. Offensichtlich ertragen es die arglistigen Staatsfunktionäre nicht, dass Lehrer H. auf seinem Blog die Wahrheit ins Netz stellt. Es ist davon auszugehen, dass die Funktionäre mit ihrer Strafanzeige beabsichtigen, die Wahrheit rechtswidrig zu unterdrücken. Dass ausgerechnet die Personen, die 2006 den Lehrer als selbst- und fremdgefährlichen Gewalttäter verleumdeten, nun Strafanzeigen gegen den völlig unbescholtenen Lehrer einreichen, ist an satanischer Boshaftigkeit kaum mehr zu überbieten. Die von der staatlichen Mobbing-Truppe unterzeichneten Dokumente beweisen klar, dass die Entlassung von Lehrer H. auf einem widerlichen Lügenkonstrukt basiert. Der ursprüngliche Plan des Mobbing-Trios, Lehrer H. in einer Psychiatrischen Klinik zum Verstummen zu bringen, ist offensichtlich gründlich gescheitert!

Mittwoch, 16. Juni 2010

Wenn Richter vorsätzlich lügen


Im Einvernahmeprotokoll vom 11. September 2006 versucht Detektivin S. Gasser Auskunftsperson Peter Grossniklaus massiv zu manipulieren. Sie versucht dem Inspektionspräsidenten einzureden, dass Lehrer H. sich mit Günther Tschanun verglichen habe. Peter Grossniklaus kann diese Unterstellung nicht bestätigen und berichtigt, Lehrer H. habe im Internet zu Tschanun recherchiert und sich als Opfer einer Verschwörungstheorie gesehen. Obwohl Peter Grossniklaus nichts von einem Vergleich erwähnt, behauptet Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser weiterhin, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen und sich so wie dieser gefühlt. Wer als Richter derart kriminell sein Amt missbraucht, macht sich strafbar. Amtsmissbrauch ist ein Offizialdelikt, muss also von der Staatsanwaltschaft amtlich verfolgt werden. Auch Begünstigung ist ein Offizialdelikt, welches von der Strafverfolgungsbehörde geahndet werden muss. In Basel-Stadt ermittelt die Staatsanwaltschaft aber nie gegen fehlbare Richter. Das Zusammenspiel zwischen Staatsanwaltschaft und Strafgericht erweckt den Eindruck von "organisierter Kriminalität".

Justizfilz in Basel-Stadt


Im Einvernahmeprotokoll vom 8. September 2006 versucht Detektivin S. Gasser Auskunftsperson Claudia Gass massiv zu manipulieren. Sie versucht der Arbeitskollegin von Lehrer H. einzureden, dass dieser sich mehrfach mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen habe. Claudia Gass kann diese Unterstellung nicht bestätigen und streicht die verleumderischen Passagen durch. Sie betätigt mit ihrem Kürzel "Ga", dass sie die unwahren Behauptungen durchgestrichen hat. Trotz diesem klaren Beweis behauptet Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser weiterhin, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen und sich so wie dieser gefühlt. Wer als Richter derart kriminell sein Amt missbraucht, macht sich strafbar. Amtsmissbrauch ist ein Offizialdelikt, muss also von der Staatsanwaltschaft amtlich verfolgt werden. Auch Begünstigung ist ein Offizialdelikt, welches von der Strafverfolgungsbehörde geahndet werden muss. In Basel-Stadt ermittelt die Staatsanwaltschaft aber nie gegen fehlbare Richter. Das Zusammenspiel zwischen Staatsanwaltschaft und Strafgericht erweckt den Eindruck von "organisierter Kriminalität".